| # taz.de -- EU-Richtlinie zur Arbeitszeit: Stechuhr für alle MitarbeiterInnen | |
| > Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. Das | |
| > entschied der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Spanien. | |
| Bild: Künftig wohl noch häufiger im Einsatz: Die Stechuhr | |
| Freiburg taz | In allen EU-Staaten müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeit | |
| ihrer Beschäftigten „objektiv und verlässlich“ erfassen. Nur so könne die | |
| Einhaltung von Höchstarbeitszeiten effektiv kontrolliert werden. Dies hat | |
| jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Spanien | |
| entschieden. Das Urteil hat auch für Deutschland Auswirkungen. | |
| Im konkreten Fall stritt der größte spanische Gewerkschaftsdachverband CCOO | |
| mit der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank über die Einführung | |
| einer generellen Arbeitszeiterfassung. Im spanischen Recht ist sie nicht | |
| vorgesehen. Der Nationale Gerichtshof Spaniens legte aber den Fall dem EuGH | |
| vor und fragte, ob sich aus EU-Recht anderes ergebe. | |
| Der EuGH prüfte dabei die EU-Arbeitszeit-Richtlinie von 2003. Diese sieht | |
| eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (inklusive Überstunden) | |
| vor sowie eine tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden am Stück und eine | |
| wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden am Stück. | |
| In der Richtlinie steht zwar keine ausdrückliche Pflicht zur Aufzeichnung | |
| der Arbeitszeit. Laut EuGH ist die Richtlinie aber so auszulegen, dass eine | |
| derartige Pflicht besteht. | |
| ## Schwächere Vertragspartei | |
| Der EuGH nahm dabei auf die EU-Grundrechte-Charta Bezug. Danach haben alle | |
| Arbeitnehmer das „Recht auf gesunde, sichere und würdige | |
| Arbeitsbedingungen“. Dieses Recht wäre gefährdet, wenn die Arbeitnehmer | |
| selbst beweisen müssten, wie lange sie gearbeitet haben. Da Arbeitnehmer im | |
| Arbeitsverhältnis die „schwächere“ Vertragspartei sind, bestehe die Gefah… | |
| dass sie ihre Rechte nicht einfordern können oder sich dies nicht trauen. | |
| Nicht ausreichend sei, so der EuGH, [1][wenn nur die Überstunden erfasst | |
| würden]. Vielmehr müsse die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Nur | |
| so sei effektiv nachweisbar, welche Zeiten als Überstunden zu bezahlen | |
| sind. | |
| Das Urteil gilt auch für Deutschland, weil auch das deutsche | |
| Arbeitszeitgesetz auf der EU-Richtlinie beruht. Bisher ist die vollständige | |
| Erfassung der Arbeitszeit nur in wenigen Branchen gesetzlich | |
| vorgeschrieben, etwa für Lkw-Fahrer, Bauarbeiter, in Gaststätten und in der | |
| Fleischwirtschaft. | |
| Für die anderen Branchen muss entweder der Bundestag das Arbeitszeitgesetz | |
| ändern oder das Bundesarbeitsgericht ein entsprechendes Grundsatzurteil | |
| fällen. Die Art der Erfassung (Stechuhr, Papierlisten oder digital) können | |
| die EU-Staaten bestimmen. Sie können auch nach Branche und Größe der | |
| Unternehmen differenzieren. DGB-Vize Annelie Buntenbach begrüßte das | |
| Urteil. „Das Gericht schreibt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor. Richtig | |
| so.“ | |
| 14 May 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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