| # taz.de -- IS-Ehemalige Carla S.: Zurück aus dem Kalifat | |
| > Lange wurde über Rückholungen deutscher IS-Anhänger in Syrien debattiert, | |
| > nun erfolgte die erste: Carla S. aus Oberhausen. | |
| Bild: Auf der Flucht vor dem IS: Frauen mit ihren Kindern im Osten Syriens | |
| Berlin taz | Seit Wochen läuft die [1][Debatte um mögliche Rückholaktionen] | |
| von deutschen IS-Anhängern in syrischer Haft. Auch US-Präsident Donald | |
| Trump setzte Deutschland hier unter Druck. Nun gab es die erste Rückreise: | |
| Am Donnerstagabend kehrte die Oberhausenerin Carla S. mit ihren Kindern, | |
| und mit Hilfe des Auswärtigen Amtes, von Syrien nach Deutschland zurück – | |
| und sitzt nun in Haft. | |
| Die 31-Jährige hatte im Herbst 2015 ihren deutschen Mann verlassen und war | |
| aus Nordrhein-Westfalen mit ihren drei Kindern zum Islamischen Staat nach | |
| Syrien ausgereist. Dort lebte sie drei Jahre. Im vergangenen Dezember soll | |
| Carla S. von der oppositionellen „Freien Syrischen Armee“ verhaftet worden | |
| sein, als sie mit einem Schmuggler versuchte, Syrien zu verlassen. Seitdem | |
| saß sie einem nordsyrischen Lager nahe der türkischen Grenze fest, das | |
| unter der Kontrolle der Türkei steht. | |
| Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte am Freitag der taz, | |
| dass Carla S. am Donnerstagabend nach Stuttgart einreiste und dort | |
| verhaftet wurde. Bereits zuvor habe ein Haftbefehl gegen sie bestanden. Die | |
| 31-Jährige werde nun nach Nordrhein-Westfalen in die Untersuchungshaft | |
| überführt. | |
| Der Vorwurf gegen sie laute auf Kindesentziehung, erklärte ein Sprecher der | |
| Generalstaatsanwaltschaft. Da eines der inzwischen vier Kinder von Carla S. | |
| in Syrien verstorben sei, laute hier die Mindeststrafe auf ein Jahr | |
| Freiheitsstrafe. Die Kinder seien nun in Obhut des Jugendamtes. | |
| ## IS-Nähe bsilang kein Haftgrund | |
| Auch [2][Mahmut Erdem], der Anwalt von Carla S., bestätigte, dass die Frau | |
| am Donnerstagabend ausgeflogen wurde. Die türkische Armee habe Carla S. mit | |
| ihren Kindern in die Türkei gebracht und dort Vertretern des Auswärtigen | |
| Amtes übergeben. Sie sei erst nach Istanbul und dann weiter nach Stuttgart | |
| geflogen worden. | |
| Tatsächlich war das Auswärtige Amt zuletzt intensiv mit dem Fall Carla S. | |
| befasst. Auch die Familie der 31-Jährigen hatte sich um deren Rückholung | |
| bemüht. Carla S. soll in Syrien mit einem IS-Kämpfer zusammengelebt haben, | |
| der zuletzt auch inhaftiert war. Ihr Sohn soll bei einem Bombenangriff ums | |
| Leben gekommen sein. | |
| Auch wegen möglicher Aktivitäten für den „Islamischen Staat“ werde gegen | |
| Carla S. noch ermittelt, erklärte ein Sprecher der | |
| Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Dies sei aber nicht Teil des | |
| Haftbefehls gewesen. Anwalt Erdem begrüßte die Rückholaktion. „Meine | |
| Forderung an die Bundesregierung wurde gehört. Nun müssen weitere | |
| Rückkehrwillige folgen.“ | |
| Das Auswärtige Amt befasst sich momentan noch mit einer Vielzahl weiterer | |
| deutsche IS-Anhänger, die in Syrien in Haft sitzen, zumeist in | |
| Kurden-Gebieten. Laut Bundesregierung betrifft dies 61 Personen, die | |
| Mehrzahl davon Frauen. Gerade in den Kurdengebieten gestalten sich die | |
| Verhandlungen indes zäh, weil diese kein offizieller Verhandlungspartner | |
| für die Bundesregierung sind. Daneben sollen elf Deutsche im Irak in Haft | |
| sitzen. Insgesamt befinden sich laut Bundesregierung zudem mindestens 62 | |
| Kinder von Deutschen in Syrien und Irak. | |
| Das Auswärtige Amt bestätigte am Freitag, dass aus dem Irak zuletzt eine | |
| Zahl minderjähriger Kinder „im hohen einstelligen Bereich“ nach Deutschland | |
| zurückgeholt worden sei – unter Zustimmung der Eltern. Sie seien zu hier | |
| lebenden Verwandten gebracht worden. Die Verhandlungen mit dem Irak sind | |
| leichter, weil Deutschland mit dem Land diplomatischen Kontakt hält und in | |
| Bagdad eine Botschaft sowie in Erbil ein Generalkonsulat betreibt. | |
| 5 Apr 2019 | |
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| Konrad Litschko | |
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