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# taz.de -- IS-Ehemalige Carla S.: Zurück aus dem Kalifat
> Lange wurde über Rückholungen deutscher IS-Anhänger in Syrien debattiert,
> nun erfolgte die erste: Carla S. aus Oberhausen.
Bild: Auf der Flucht vor dem IS: Frauen mit ihren Kindern im Osten Syriens
Berlin taz | Seit Wochen läuft die [1][Debatte um mögliche Rückholaktionen]
von deutschen IS-Anhängern in syrischer Haft. Auch US-Präsident Donald
Trump setzte Deutschland hier unter Druck. Nun gab es die erste Rückreise:
Am Donnerstagabend kehrte die Oberhausenerin Carla S. mit ihren Kindern,
und mit Hilfe des Auswärtigen Amtes, von Syrien nach Deutschland zurück –
und sitzt nun in Haft.
Die 31-Jährige hatte im Herbst 2015 ihren deutschen Mann verlassen und war
aus Nordrhein-Westfalen mit ihren drei Kindern zum Islamischen Staat nach
Syrien ausgereist. Dort lebte sie drei Jahre. Im vergangenen Dezember soll
Carla S. von der oppositionellen „Freien Syrischen Armee“ verhaftet worden
sein, als sie mit einem Schmuggler versuchte, Syrien zu verlassen. Seitdem
saß sie einem nordsyrischen Lager nahe der türkischen Grenze fest, das
unter der Kontrolle der Türkei steht.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte am Freitag der taz,
dass Carla S. am Donnerstagabend nach Stuttgart einreiste und dort
verhaftet wurde. Bereits zuvor habe ein Haftbefehl gegen sie bestanden. Die
31-Jährige werde nun nach Nordrhein-Westfalen in die Untersuchungshaft
überführt.
Der Vorwurf gegen sie laute auf Kindesentziehung, erklärte ein Sprecher der
Generalstaatsanwaltschaft. Da eines der inzwischen vier Kinder von Carla S.
in Syrien verstorben sei, laute hier die Mindeststrafe auf ein Jahr
Freiheitsstrafe. Die Kinder seien nun in Obhut des Jugendamtes.
## IS-Nähe bsilang kein Haftgrund
Auch [2][Mahmut Erdem], der Anwalt von Carla S., bestätigte, dass die Frau
am Donnerstagabend ausgeflogen wurde. Die türkische Armee habe Carla S. mit
ihren Kindern in die Türkei gebracht und dort Vertretern des Auswärtigen
Amtes übergeben. Sie sei erst nach Istanbul und dann weiter nach Stuttgart
geflogen worden.
Tatsächlich war das Auswärtige Amt zuletzt intensiv mit dem Fall Carla S.
befasst. Auch die Familie der 31-Jährigen hatte sich um deren Rückholung
bemüht. Carla S. soll in Syrien mit einem IS-Kämpfer zusammengelebt haben,
der zuletzt auch inhaftiert war. Ihr Sohn soll bei einem Bombenangriff ums
Leben gekommen sein.
Auch wegen möglicher Aktivitäten für den „Islamischen Staat“ werde gegen
Carla S. noch ermittelt, erklärte ein Sprecher der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Dies sei aber nicht Teil des
Haftbefehls gewesen. Anwalt Erdem begrüßte die Rückholaktion. „Meine
Forderung an die Bundesregierung wurde gehört. Nun müssen weitere
Rückkehrwillige folgen.“
Das Auswärtige Amt befasst sich momentan noch mit einer Vielzahl weiterer
deutsche IS-Anhänger, die in Syrien in Haft sitzen, zumeist in
Kurden-Gebieten. Laut Bundesregierung betrifft dies 61 Personen, die
Mehrzahl davon Frauen. Gerade in den Kurdengebieten gestalten sich die
Verhandlungen indes zäh, weil diese kein offizieller Verhandlungspartner
für die Bundesregierung sind. Daneben sollen elf Deutsche im Irak in Haft
sitzen. Insgesamt befinden sich laut Bundesregierung zudem mindestens 62
Kinder von Deutschen in Syrien und Irak.
Das Auswärtige Amt bestätigte am Freitag, dass aus dem Irak zuletzt eine
Zahl minderjähriger Kinder „im hohen einstelligen Bereich“ nach Deutschland
zurückgeholt worden sei – unter Zustimmung der Eltern. Sie seien zu hier
lebenden Verwandten gebracht worden. Die Verhandlungen mit dem Irak sind
leichter, weil Deutschland mit dem Land diplomatischen Kontakt hält und in
Bagdad eine Botschaft sowie in Erbil ein Generalkonsulat betreibt.
5 Apr 2019
## LINKS
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## AUTOREN
Konrad Litschko
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