| # taz.de -- Gericht verdonnert Bundesrepublik: IS-Frau muss zurückgeholt werden | |
| > Ein Gericht verpflichtet die Bundesrepublik, eine deutsche IS-Anhängerin | |
| > aus Syrien zurückholen. Der Beschluss hat Folgen auch für andere Fälle. | |
| Bild: Rückkehr deutscher IS-Anhängerinnen? Frauen im Al-Hol-Camp in Syrien | |
| BERLIN taz | Es ist eine Entscheidung, die weitreichende Folgen haben | |
| dürfte: Am Donnerstagnachmittag veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht | |
| (OVG) Berlin-Brandenburg einen Beschluss, in dem die Bundesregierung | |
| verpflichtet wird, eine IS-Anhängerin aus Wolfsburg aus dem kurdischen | |
| Lager Al-Hol in Syrien nach Deutschland zurückzuholen. Dies gelte | |
| „unverzüglich“. | |
| Die Frau hatte bereits im Mai auf ihre Rückholung nach Deutschland geklagt, | |
| zusammen mit ihren drei Kindern, die acht, sieben und drei Jahre alt sind. | |
| Die 27-Jährige hatte Ende 2014 mit zwei der Kinder Niedersachsen verlassen, | |
| um sich dem „Islamischen Staat“ anzuschließen. Dort lebte sie in Rakka. | |
| Anfang Januar stellte sie sich kurdischen Einheiten nahe der letzten | |
| IS-Hochburg Baghuz. Seitdem sitzt die Wolfsburgerin mit tausenden weiteren | |
| IS-AnhängerInnen im kurdischen Lager Al-Hol fest. | |
| Das Berliner Verwaltungsgericht hatte bereits am 10. Juli entschieden, dass | |
| die Bundesrepublik die Frau mitsamt ihren Kinder zurückholen müsse. Das | |
| Auswärtige Amt hatte dagegen eine Beschwerde eingelegt. Es war nur bereit, | |
| die Kinder zu holen. Bei der Frau führte sie eine Sicherheitsgefährdung der | |
| Bundesrepublik an. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die 27-Jährige | |
| wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. | |
| ## Regierung habe keine Gefahr durch die Frau nachgewiesen | |
| Das Oberverwaltungsgericht weist die Beschwerde nun zurück. Für eine | |
| tatsächliche Gefährlichkeit habe die Bundesregierung „keine Tatsachen oder | |
| Anhaltspunkte benennen können“. Auch eine alleinige Rückholung der Kinder | |
| sei nicht möglich, da diese traumatisiert und „zwingend auf den Schutz und | |
| die Betreuung ihrer Mutter angewiesen“ seien. Hier habe der grundgesetzlich | |
| verbriefte Schutz des familiären Verbundes Vorrang. | |
| Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar. Ein | |
| Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte der taz am Donnerstag nur, die | |
| Entscheidung werde nun geprüft. | |
| Die Bundesregierung verweigert seit Monaten eine Rückholung deutscher | |
| IS-AnhängerInnen aus Syrien. Sie sieht die Betroffenen als | |
| Sicherheitsgefahr und mögliche Attentäter. Offiziell heißt es, es gebe | |
| keine offiziellen Kanäle in Syrien, mit denen man die Rückholungen | |
| organisieren könne. [1][Einzig drei deutsche Waisenkinder und ein schwer | |
| krankes Baby wurden zuletzt von der Bundesregierung zurückgeholt.] | |
| ## Familien bejubeln „Durchbruch“ | |
| Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war deshalb von vielen | |
| Betroffenen mit Spannung erwartet worden. Claudia Dantschke vom Verein | |
| „Hayat“, der Angehörige von etlichen Ausgereisten berät, nannte den | |
| dortigen Beschluss „einen Durchbruch“. „Darauf haben die Familien lange | |
| gewartet. Die Bundesregierung kann sich jetzt nicht mehr wegducken, sondern | |
| ist nun zum Handeln gezwungen.“ | |
| Dantschke sprach von einer „Klagewelle“, die nun auf die Bundesregierung | |
| zurollen werde. Viele weitere Ausgereiste oder ihre Familien hätten auf den | |
| Beschluss gewartet und bereits Klageschriften auf Rückholungen vorbereitet. | |
| „Für die Familien ist das ein freudiger Tag, weil sich endlich etwas tut.“ | |
| Derzeit sitzen etwa 120 Deutsche in kurdischen Lagern in Syrien fest. Nach | |
| den Angriffen der Türkei gegen die Kurden sollen zuletzt [2][mehrere | |
| IS-AnhängerInnen aus Lagern geflohen seien, darunter vier deutsche Frauen]. | |
| Zumindest bei den noch festsitzenden Frauen muss die Bundesrepublik nun | |
| handeln. | |
| 7 Nov 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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