# taz.de -- Aufnahme deutscher IS-AnhängerInnen: Kontrollierbare Gefahr | |
> Mit großem Tamtam hat die Türkei die ersten IS-KämpferInnen nach | |
> Deutschland abgeschoben. Weitere folgen. Doch die Gefahr ist | |
> kontrollierbar. | |
Bild: Kinder im Flüchtlingslager Ain Issa: Wer Deutsche*r ist, wird abgeschoben | |
Mit großem Tamtam kündigte die türkische Regierung zuletzt an, gefangene | |
[1][IS-AnhängerInnen in deren europäische Heimatländer abzuschieben]. Mit | |
großem Tamtam verkündete sie nun auch den ersten Vollzug einer solchen | |
Abschiebung nach Deutschland. In diesem ersten Fall geht es offenbar um | |
eine Familie, die zwar ideologisch dem IS nahesteht, aber nicht für ihn | |
kämpfte. Schwerere Fälle werden voraussichtlich folgen. Grund zur Panik | |
liefern aber auch sie nicht; die Gefahr, die von diesen Menschen ausgeht, | |
ist grundsätzlich kontrollierbar. | |
Völkerrechtlich hat die Türkei das Recht, mutmaßliche IS-UnterstützerInnen | |
mit deutscher Staatsbürgerschaft abzuschieben. Die Bundesrepublik hat die | |
Pflicht, sie aufzunehmen. Für den Umgang mit ihnen in Deutschland gibt es | |
verschiedene Möglichkeiten: Wem Straftaten im Irak oder in Syrien | |
nachgewiesen werden können, der wird hier vermutlich ein Strafverfahren | |
durchlaufen und im Anschluss eine Haftstrafe verbüßen. Mehr Sorgen bereiten | |
der Bundesregierung Fälle, in denen die Betroffenen zwar für den IS | |
gekämpft haben könnten und immer noch dessen Ideologie anhängen, denen aber | |
keine Straftaten nachgewiesen werden können. | |
Von ihnen geht tatsächlich eine Gefahr aus, durch Überwachungs- und | |
Deradikalisierungsmaßnahmen kann sie allerdings eingedämmt werden – und das | |
einfacher als bei Personen, die sich im Inland im Stillen radikalisieren. | |
Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist das die richtige Vorgehensweise. Sie | |
ist allemal angemessener, als die Betroffenen ohne nachgewiesene Schuld in | |
Gefängnissen in der Türkei sitzen zu lassen. | |
Die Bundesregierung musste in den aktuellen Fällen nicht von selbst aktiv | |
werden – die Abschiebungen gehen schließlich von der Türkei aus. In einigen | |
verwandten Fällen müsste sie allerdings selbst handeln: Bei Frauen von | |
IS-Kämpfern [2][und vor allem deren Kindern], die noch immer in kurdischen | |
Lagern in Syrien festsitzen. Die Regierung wurde in der vergangenen Woche | |
gerichtlich dazu verpflichtet, diese Menschen zurück nach Deutschland zu | |
holen. Das sollte sie jetzt zügig umsetzen. | |
15 Nov 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Zurueckkehrende-aus-Syrien/!5636955 | |
[2] /Rueckkehr-von-Kindern-von-IS-Anhaengern/!5627107 | |
## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
## TAGS | |
„Islamischer Staat“ (IS) | |
IS-Helferinnen | |
Schwerpunkt Syrienkrieg | |
„Islamischer Staat“ (IS) | |
Schwerpunkt Syrienkrieg | |
Schwerpunkt Islamistischer Terror | |
Prozess | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Opfer der IS-Terrorherrschaft: Ein Leben nach der Gefangenschaft | |
1.000 Jesidinnen hat Baden-Württemberg 2015 aus dem Irak nach Deutschland | |
geholt. Nun zieht das Land Bilanz – und stellt neue Pläne vor. | |
Zurückkehrende aus Syrien: Türkei schiebt zehn Deutsche ab | |
Die Türkei will diese Woche zehn Deutsche, die in Syrien waren, abschieben. | |
Sie sollen IS-Mitglieder gewesen sein. Doch das scheint nicht sicher. | |
Gericht verdonnert Bundesrepublik: IS-Frau muss zurückgeholt werden | |
Ein Gericht verpflichtet die Bundesrepublik, eine deutsche IS-Anhängerin | |
aus Syrien zurückholen. Der Beschluss hat Folgen auch für andere Fälle. | |
IS-Prozess in Hamburg: Grenzen der Gutgläubigkeit | |
In Hamburg steht eine mutmaßliche IS-Unterstützerin vor Gericht. Die Frau | |
will jedoch nur Zuflucht vor Islamhetze gesucht haben. |