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# taz.de -- Aufnahme deutscher IS-AnhängerInnen: Kontrollierbare Gefahr
> Mit großem Tamtam hat die Türkei die ersten IS-KämpferInnen nach
> Deutschland abgeschoben. Weitere folgen. Doch die Gefahr ist
> kontrollierbar.
Bild: Kinder im Flüchtlingslager Ain Issa: Wer Deutsche*r ist, wird abgeschoben
Mit großem Tamtam kündigte die türkische Regierung zuletzt an, gefangene
[1][IS-AnhängerInnen in deren europäische Heimatländer abzuschieben]. Mit
großem Tamtam verkündete sie nun auch den ersten Vollzug einer solchen
Abschiebung nach Deutschland. In diesem ersten Fall geht es offenbar um
eine Familie, die zwar ideologisch dem IS nahesteht, aber nicht für ihn
kämpfte. Schwerere Fälle werden voraussichtlich folgen. Grund zur Panik
liefern aber auch sie nicht; die Gefahr, die von diesen Menschen ausgeht,
ist grundsätzlich kontrollierbar.
Völkerrechtlich hat die Türkei das Recht, mutmaßliche IS-UnterstützerInnen
mit deutscher Staatsbürgerschaft abzuschieben. Die Bundesrepublik hat die
Pflicht, sie aufzunehmen. Für den Umgang mit ihnen in Deutschland gibt es
verschiedene Möglichkeiten: Wem Straftaten im Irak oder in Syrien
nachgewiesen werden können, der wird hier vermutlich ein Strafverfahren
durchlaufen und im Anschluss eine Haftstrafe verbüßen. Mehr Sorgen bereiten
der Bundesregierung Fälle, in denen die Betroffenen zwar für den IS
gekämpft haben könnten und immer noch dessen Ideologie anhängen, denen aber
keine Straftaten nachgewiesen werden können.
Von ihnen geht tatsächlich eine Gefahr aus, durch Überwachungs- und
Deradikalisierungsmaßnahmen kann sie allerdings eingedämmt werden – und das
einfacher als bei Personen, die sich im Inland im Stillen radikalisieren.
Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist das die richtige Vorgehensweise. Sie
ist allemal angemessener, als die Betroffenen ohne nachgewiesene Schuld in
Gefängnissen in der Türkei sitzen zu lassen.
Die Bundesregierung musste in den aktuellen Fällen nicht von selbst aktiv
werden – die Abschiebungen gehen schließlich von der Türkei aus. In einigen
verwandten Fällen müsste sie allerdings selbst handeln: Bei Frauen von
IS-Kämpfern [2][und vor allem deren Kindern], die noch immer in kurdischen
Lagern in Syrien festsitzen. Die Regierung wurde in der vergangenen Woche
gerichtlich dazu verpflichtet, diese Menschen zurück nach Deutschland zu
holen. Das sollte sie jetzt zügig umsetzen.
15 Nov 2019
## LINKS
[1] /Zurueckkehrende-aus-Syrien/!5636955
[2] /Rueckkehr-von-Kindern-von-IS-Anhaengern/!5627107
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
„Islamischer Staat“ (IS)
IS-Helferinnen
Schwerpunkt Syrien
„Islamischer Staat“ (IS)
Schwerpunkt Syrien
Gefährder
Prozess
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