| # taz.de -- Aufnahme deutscher IS-AnhängerInnen: Kontrollierbare Gefahr | |
| > Mit großem Tamtam hat die Türkei die ersten IS-KämpferInnen nach | |
| > Deutschland abgeschoben. Weitere folgen. Doch die Gefahr ist | |
| > kontrollierbar. | |
| Bild: Kinder im Flüchtlingslager Ain Issa: Wer Deutsche*r ist, wird abgeschoben | |
| Mit großem Tamtam kündigte die türkische Regierung zuletzt an, gefangene | |
| [1][IS-AnhängerInnen in deren europäische Heimatländer abzuschieben]. Mit | |
| großem Tamtam verkündete sie nun auch den ersten Vollzug einer solchen | |
| Abschiebung nach Deutschland. In diesem ersten Fall geht es offenbar um | |
| eine Familie, die zwar ideologisch dem IS nahesteht, aber nicht für ihn | |
| kämpfte. Schwerere Fälle werden voraussichtlich folgen. Grund zur Panik | |
| liefern aber auch sie nicht; die Gefahr, die von diesen Menschen ausgeht, | |
| ist grundsätzlich kontrollierbar. | |
| Völkerrechtlich hat die Türkei das Recht, mutmaßliche IS-UnterstützerInnen | |
| mit deutscher Staatsbürgerschaft abzuschieben. Die Bundesrepublik hat die | |
| Pflicht, sie aufzunehmen. Für den Umgang mit ihnen in Deutschland gibt es | |
| verschiedene Möglichkeiten: Wem Straftaten im Irak oder in Syrien | |
| nachgewiesen werden können, der wird hier vermutlich ein Strafverfahren | |
| durchlaufen und im Anschluss eine Haftstrafe verbüßen. Mehr Sorgen bereiten | |
| der Bundesregierung Fälle, in denen die Betroffenen zwar für den IS | |
| gekämpft haben könnten und immer noch dessen Ideologie anhängen, denen aber | |
| keine Straftaten nachgewiesen werden können. | |
| Von ihnen geht tatsächlich eine Gefahr aus, durch Überwachungs- und | |
| Deradikalisierungsmaßnahmen kann sie allerdings eingedämmt werden – und das | |
| einfacher als bei Personen, die sich im Inland im Stillen radikalisieren. | |
| Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist das die richtige Vorgehensweise. Sie | |
| ist allemal angemessener, als die Betroffenen ohne nachgewiesene Schuld in | |
| Gefängnissen in der Türkei sitzen zu lassen. | |
| Die Bundesregierung musste in den aktuellen Fällen nicht von selbst aktiv | |
| werden – die Abschiebungen gehen schließlich von der Türkei aus. In einigen | |
| verwandten Fällen müsste sie allerdings selbst handeln: Bei Frauen von | |
| IS-Kämpfern [2][und vor allem deren Kindern], die noch immer in kurdischen | |
| Lagern in Syrien festsitzen. Die Regierung wurde in der vergangenen Woche | |
| gerichtlich dazu verpflichtet, diese Menschen zurück nach Deutschland zu | |
| holen. Das sollte sie jetzt zügig umsetzen. | |
| 15 Nov 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Tobias Schulze | |
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