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# taz.de -- Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Attac möchte Klärung in Karlsr…
> Die NGO Attac will vor dem Verfassungsgericht gegen die Aberkennung der
> Gemeinnützigkeit klagen. Sie fürchtet, dass die Zivilgesellschaft
> schrumpft.
Bild: Verunsichert: Attac-Aktivistin
BERLIN taz | Attac will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die
Anerkennung seiner Arbeit als gemeinnützig durchzusetzen. Das
globalisierungskritische Netzwerk will damit auch verhindern, dass weitere
Organisationen in den Sog der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom
Februar geraten und mit ihrer Gemeinnützigkeit auch die Grundlagen für ihre
Arbeit verlieren. Das Gemeinnützigkeitsrecht drohe „zu einem Instrument zu
verkommen, mit dem Regierung und politische Parteien versuchen, unliebsame
Organisationen an die Kandare zu nehmen“, sagt Alfred Eibl vom bundesweiten
Attac-Koordinierungskreis.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Attac nicht gemeinnützig ist. Das
bedeutet unter anderem, dass Spenden nicht steuerlich absetzbar sind und es
schwer ist, an öffentliche Mittel oder Stiftungsgelder zu kommen. Die
Begründung des Bundesfinanzhofs: Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung
und der politischen Willensbildung dürfen von den Finanzämtern nicht als
gemeinnützige Ziele gewertet werden. Diese Einschätzung muss vom Hessischen
Finanzgericht noch in ein Urteil umgesetzt werden. Dann kann Attac vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen. Über welchen Weg genau das erfolgen soll,
wollen VertreterInnen der Organisation in den kommenden Wochen mit
JuristInnen beraten, sagt Eibl.
Unabhängig von der Klage fordert Attac, dass der Bundestag die gesetzliche
Grundlage des Gemeinnützigkeitsrechts, die Abgabenordnung, erweitert.
Außerdem müsse der Satzungszweck „Förderung des demokratischen
Staatswesens“ – wie der Umweltschutz – als gemeinnütziger Zweck anerkannt
werden.
Bei der Entscheidung des Bundesfinanzhofs gehe es nicht nur um Attac, sagt
Eibl. „Wir sehen bereits einen Dominoeffekt.“ Die Kampagnenorganisation
Campact zum Beispiel stellt keine Spendenbescheinigungen mehr aus. Sie
fürchtet, den Status der Gemeinnützigkeit ebenfalls entzogen zu bekommen.
Der drohende Verlust der Gemeinnützigkeit mache Organisationen „mundtot“,
fürchtet Eibl. Einige würden sich bereits nicht mehr an Aktionen und
Kampagnen mit allgemeinpolitischem Charakter beteiligen. Namen und
Beispiele wollte er nicht nennen.
In vielen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) herrscht große Unruhe, sagt
auch Anne Dänner von „Mehr Demokratie“. „Wir haben keine akuten Sorgen�…
sagt sie. „Aber wir schauen uns das sehr genau an.“ Unabhängig von der
eigenen Betroffenheit gehe es um eine Grundsatzfrage für die Gesellschaft.
Am Dienstag berieten in Berlin VertreterInnen der rund 80 Organisationen in
der „Allianz für Rechtssicherheit und für politische Willensbildung“ über
die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. In den vergangenen 30 Jahren sei
auch durch die Arbeit vieler NGOs ein neuer Typus von Zivilgesellschaft
entstanden, sagt Tim Weber von „Mehr Demokratie“: „Wenn jetzt die
finanziellen Spielräume für diese Organisationen schrumpfen, schrumpft auch
die Zivilgesellschaft.“
20 Mar 2019
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Attac
Bundesverfassungsgericht
Bundesfinanzhof
Aktivismus
Zivilgesellschaft
Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit
Attac
Autoritarismus
Bundesgerichtshof
Campact
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