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# taz.de -- Campact verliert die Gemeinnützigkeit: Spenden sind nicht mehr abs…
> Nach dem Attac-Urteil rechnet Campact mit dem Verlust der
> Gemeinnützigkeit. Es werden keine Bescheinigungen für Spenden mehr
> ausgestellt.
Bild: Gut zu erkennen: ein Campact-Aktivist am 12. Oktober in Berlin
Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit des
globalisierungskritischen Netzwerks Attac wirkt sich auch auf die
Bürgerbewegung Campact aus, die Kampagnen zu vielen verschiedenen Themen
organisiert. An diesem Montag will die Organisation ihre rund zwei
Millionen Unterstützer*innen informieren, dass Spenden ab sofort nicht mehr
steuerlich abgesetzt werden können.
„Unsere Steuerberater*innen und Anwält*innen haben das Urteil analysiert
und kommen zu dem Fazit: Das Finanzamt Berlin wird Campact sehr
wahrscheinlich nicht länger als gemeinnützig anerkennen“, schreibt
Campact-Vorstand Felix Kolb in der Mail, die der taz vorliegt. Wenn die
Organisation weiterhin Bescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von
Spenden ausstellen würde, könne das als Betrug gewertet werden, so Kolb.
Bereits ausgestellte Bescheinigungen bleiben aber gültig.
Der Bundesfinanzhof hatte Ende Februar [1][am Beispiel von Attac]
festgelegt, dass die Beeinflussung von öffentlicher Meinung und politischer
Willensbildung nicht als Bildungsarbeit oder Förderung des demokratischen
Staatswesens im Sinne der Gemeinnützigkeit gewertet werden darf. Auch wenn
die endgültige Entscheidung des untergeordneten Gerichts noch aussteht,
steht damit praktisch fest, dass die Globalisierungskritiker künftig nicht
mehr gemeinnützig sind.
Vor ähnlichen Problemen dürften alle Nichtregierungsorganisationen stehen,
die sich nicht überwiegend zu explizit im Gesetz als gemeinnützig genannten
Themen wie Umweltschutz, Tierschutz, Gleichberechtigung oder
Verbraucherschutz engagieren. Ohne Gemeinnützigkeit können SpenderInnen
ihre Spenden nicht mehr vom zu versteuernden Einkommen abziehen, was zu
einem Rückgang der finanziellen Unterstützung führen kann. Zudem entfallen
auch für den betroffenen Vereinen bestimmte Steuervorteile und Rabatte.
„Der Verlust der Gemeinnützigkeit wird für Campact eine Bürde sein“,
schreibt Kolb. „Mehrkosten und Steuernachzahlungen in Höhe von
Hunderttausenden Euro kommen auf uns zu.“ Insgesamt lagen die Einnahmen von
Campact 2018 bei knapp 10 Millionen Euro, die zum weit überwiegenden Teil
von rund 150.000 Kleinspender*innen kommen. Campact-Vorstand Kolb hofft,
dass sich die Spendenbereitschaft durch die Entscheidung nicht verringert.
„Zeigen Sie unseren Gegner*innen: Angriffe auf Campact schwächen unsere
Bürgerbewegung nicht, sondern machen uns sogar noch stärker“, heißt es im
Schreiben an die Unterstützer*innen. Ein solcher Effekt war bei Attac zu
beobachten: Dort nahm die Zahl der Neueintritte und Spenden nach dem
Verlust der Gemeinnützigkeit deutlich zu, sagte Geschäftsführerin Stephanie
Handtmann der taz. Sie schränkt aber ein: „Dieser Effekt ist vermutlich
nicht von Dauer.“
Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, ein
Zusammenschluss vieler gemeinnütziger Organisationen, sieht die
Entscheidung von Campact als Alarmzeichen. „Die Reaktion von Campact ist
überraschend, aber sicher erst der Anfang“, sagt Vorstand Stefan
Diefenbach-Trommer. „Es zeigt sich, dass das Urteil über Attac hinaus
Tausende Vereine und Stiftungen betrifft.“ Der Bundestag müsse jetzt
schnell und möglichst rückwirkend Rechtssicherheit schaffen, fordert
Diefenbach-Trommer. „Dazu braucht es vor allem weitere gemeinnützige
Zwecke im Gesetz.“
18 Mar 2019
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## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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