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# taz.de -- Streit um „Prüffall“-Bezeichnung: AfD verklagt Verfassungsschu…
> Die Partei will untersagen lassen, dass die Behörde sie öffentlich
> „Prüffall“ nennen darf. Der Verfassungsschutz kommentiert das Vorgehen
> nicht.
Bild: Mitte Januar hatte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang die Part…
Berlin taz | Was die AfD umgehend nach der Entscheidung des
Verfassungsschutzes angekündigt hat, hat sie nun auch in die Tat umgesetzt.
Sie hat das Bundesamt für Verfassungsschutz verklagt. „Es geht um die
Unterlassung der Aussage, dass die AfD ein Prüffall sei“, sagte eine
Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln am Mittwochabend der
Nachrichtenagentur dpa. Ein entsprechender Eilantrag sei am Montag
eingegangen. Wann darüber entschieden wird, dazu könnten noch keine Angaben
gemacht werden.
„Das Vorgehen des Bundesamtes ist absolut rechtswidrig“, so hatte Roland
Hartwig, der Chef der AfD-internen Arbeitsgruppe zum Thema
Verfassungsschutz, die Vorbereitung der Klage jüngst [1][gegenüber der taz]
begründet. Das Bundesamt dürfe natürlich prüfen, dies aber nicht öffentlich
machen. Denn das, so die Argumentation der AfD, bedeute eine
Stigmatisierung der Partei und sei deshalb eine unzulässige Benachteiligung
im Parteienwettbewerb.
Im Verfassungsschutz gibt man sich „gelassen“, offiziell aber wird die
Klage nicht kommentiert. „Mit Rücksicht auf ein laufendes Gerichtsverfahren
äußern wir uns derzeit zur Gesamtpartei AfD nicht“, sagte eine Sprecherin
des Bundesamtes.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD als Gesamtpartei zum „Prüffall“
erklärt, weil die Behörden Anzeichen für extremistische Bestrebungen sehen.
Eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie V-Leuten ist dabei
nicht erlaubt. Den „Flügel“, die Parteiströmung um den Thüringer
AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, und die Nachwuchsorganisation „Junge
Alternative“ hatte der Verfassungsschutz sogar zum „Verdachtsfall“ erklä…
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte dies am 15. Januar in einer
Pressekonferenz [2][öffentlich gemacht].
Wie aus der AfD-Spitze zu hören ist, bereitet die Partei auch eine auch
eine Anzeige gegen Haldenwang wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“
vor, weil das vertrauliche Prüfgutachten des Bundesamtes bei einzelnen
Medien landete und diese daraus zitierten. Schließlich hatte
[3][netzpolitik.org] es in Gänze veröffentlicht. Gegen die Einstufung von
„Flügel“ und „Junger Alternative“ sind laut AfD-Spitze keine Klagen
geplant.
Die Bekanntgabe, dass die AfD als Gesamtpartei ein Prüffall sei, ist
tatsächlich strittig. Dieser Status wird vom Verfassungsschutz in der Regel
nicht öffentlich gemacht, in einigen Landesämtern gibt es ihn gar nicht.
Haldenwang hatte betont, die Prüfung sei „ergebnisoffen“.
Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält einen Erfolg
der AfD „für nicht sehr wahrscheinlich, wenn auch nicht völlig abwegig“:
„Was der Verfassungsschutz in seiner Öffentlichkeitsarbeit machen darf, ist
im Einzelnen juristisch umstritten“, [4][sagte Schönberger der Tagesschau].
„Tatsächlich hat der Verfassungsschutz mit der Pressekonferenz Neuland
betreten.“
7 Feb 2019
## LINKS
[1] /Partei-verklagt-den-Verfassungsschutz/!5565578
[2] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986
[3] https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gut…
[4] https://www.tagesschau.de/inland/afd-551.html
## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
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Schwerpunkt AfD
Bundesamt für Verfassungsschutz
Thomas Haldenwang
Klage
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