| # taz.de -- Partei verklagt den Verfassungsschutz: AfD versucht den Gegenangriff | |
| > Die AfD verklagt den Verfassungsschutz, weil dieser die | |
| > rechtspopulistische Partei zum „Prüffall“ erklärt. Dort gibt man sich | |
| > gelassen. | |
| Bild: Roland Hartwig (AfD) ist sauer. Die Partei will klagen, aber nicht wegen … | |
| Berlin taz | Roland Hartwig ist noch immer sauer. „Das Vorgehen ist absolut | |
| rechtswidrig“, sagte der Chef der AfD-internen Arbeitsgruppe zum Thema | |
| Verfassungsschutz am Sonntag zur taz. Kürzlich hatte der Geheimdienstchef | |
| Thomas Haldenwang die [1][Partei zum „Prüffall“ erklärt], die Parteijugend | |
| „Junge Alternative“ (JA) und das Rechtsaußen-Sammelbecken „Der Flügel�… | |
| zum „Verdachtsfall“. Nun wehrt sich die AfD juristisch. | |
| Die Partei habe vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine | |
| Unterlassungserklärung verlangt, sagte Hartwig. Damit soll der Behörde | |
| verboten werden, die AfD weiter als „Prüffall“ zu bezeichnen. | |
| „Diskreditierung“ und einen „massiven Eingriff“ in die Parteienfreiheit | |
| nennt das Hartwig. Bis Freitag habe das Bundesamt Zeit zu reagieren. Tut es | |
| das nicht, will die AfD mit einer Feststellungsklage vor ein | |
| Verwaltungsgericht ziehen. | |
| Die Partei bereitet zudem eine Anzeige gegen [2][Verfassungsschutzchef | |
| Haldenwang] wegen „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ vor, weil das | |
| vertrauliche Prüfgutachten seines Amts über die AfD einzelne Medien | |
| erreichte. Seine Partei habe das Gutachten indes bis heute nicht, sagte | |
| Hartwig. Deshalb habe man auch einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. | |
| Gegen die inhaltlichen Vorwürfe klagt die AfD bisher nicht. Vorerst wolle | |
| man das Gutachten einsehen, erklärte Hartwig. „Wo dies nachvollziehbar | |
| ist, werden wir die Dinge abstellen. Wo nicht, werden wir auch dagegen | |
| klagen.“ Aber: Hier dürfte es für die Partei schwierig werden. Über Wochen | |
| hatte der Verfassungsschutz öffentliches Material über die AfD | |
| zusammengetragen. | |
| ## Verfassungsschutz hatte mit Klage gerechnet | |
| Heraus kam das 436-seitige Gutachten, das die Partei schwer belastet: Vor | |
| allem Geflüchtete und Muslime würden in der Partei pauschal abgewertet, mit | |
| der Garantie der Menschenwürde sei dies „unvereinbar“. Zitiert werden | |
| Äußerungen bis hoch in die Parteispitze. Verwiesen wird auch auf das | |
| NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das erklärte die Partei genau | |
| deshalb für verfassungsfeindlich, weil ihr Konzept die Menschenwürde | |
| missachte. | |
| Im Verfassungsschutz gibt man sich denn auch „gelassen“. Dort hatte man mit | |
| Klagen der AfD gerechnet. Erst am Mittwoch hatte sich Haldenwang mit den | |
| Chefs der Landesämter zum Thema AfD in Köln getroffen. Nach | |
| taz-Informationen lobten selbst zuvor kritische Amtsleiter das Gutachten. | |
| Die Ernennung der AfD zum Prüffall aber ist tatsächlich strittig. Dieser | |
| Status wird vom Verfassungsschutz in der Regel nicht öffentlich gemacht, in | |
| einigen Landesämtern existiert er gar nicht. Auch ist juristisch unklar, ob | |
| damit nicht tatsächlich eine Stigmatisierung einhergeht – obwohl die | |
| Prüfung ja „ergebnisoffen“ sei, wie auch Haldenwang betont. Im Fall AfD | |
| aber habe das öffentliche Interesse überwogen, heißt es im Amt. Deshalb die | |
| Verkündung des Prüffalls. | |
| ## AfD ernennt einen Obmann | |
| Für die AfD ist die Situation heikel. Beim „Flügel“ und der [3][„Jungen | |
| Alternative“] kann der Verfassungsschutz nun V-Leute und Observationen | |
| einsetzen. Zudem sind nun die Beamten in der Partei in Bedrängnis, | |
| insbesondere Polizisten, die zur Verfassungstreue verpflichtet sind. Wer | |
| hier zum „Flügel“ oder der JA gehört, die nun als extremistisch eingestuft | |
| sind, riskiert im Einzelfall seinen Job. | |
| Die AfD-Parteispitze kritisiert das Vorgehen des Verfassungsschutzes als | |
| politisch motiviert. Rechtsaußen Björn Höcke sagte auf einem | |
| „Flügel“-Treffen vergangene Woche in Sachsen: „Wir bleiben standfest.“… | |
| AfD dürfe keine politischen Zugeständnisse machen. Der „Flügel“ setzte | |
| bereits ein Zeichen: Er ernannte Jens Maier zum „Obmann“ in Sachsen. | |
| Der Bundestagsabgeordnete gilt als einer der Radikalsten der Partei. Er | |
| wird auch im Verfassungsschutzgutachten zitiert: Mit seiner Warnung vor | |
| „Mischvölkern“ offenbare er ein „völkisches Grundverständnis“. | |
| 27 Jan 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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