| # taz.de -- Verwaltungsgericht zur AfD: Bezeichnung „Prüffall“ ist nicht o… | |
| > Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet: Der Verfassungsschutz darf die | |
| > AfD nicht einen „Prüffall“ nennen. Das ist ein Erfolg für die Partei. | |
| Bild: Alice Weidel fordert die umgehende Absetzung von Verfassungsschutzpräsid… | |
| Berlin taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nicht | |
| öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das entschied das Kölner | |
| Verwaltungsgericht. Damit hatte [1][ein Eilantrag] der Partei Erfolg. Die | |
| Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Prüfung selbst oder die | |
| inhaltliche Einschätzung, die das BfV über die AfD hat. Sie darf diese im | |
| Fall der Gesamtpartei nur nicht mehr öffentlich kommunizieren. | |
| BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte Mitte Januar [2][auf einer Pressekonferenz | |
| verkündet], dass seine Behörde die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“ | |
| eingestuft hat, die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Juge… | |
| „Junge Alternative“ wurden gar zum „Verdachtsfall“ erklärt. Dies | |
| veröffentlichte die Behörde auch in einer Pressemitteilung, einem Tweet und | |
| in einer sogenannten Fachinformation auf ihrer Homepage. | |
| Die AfD sah darin eine Stigmatisierung, die dazu führe, dass sie in der | |
| Konkurrenz mit anderen Parteien benachteiligt werde. Eine Rechtsgrundlage | |
| für die Veröffentlichung des Prüffalls gebe es nicht. Die AfD forderte vom | |
| Bundesamt eine Unterlassungserklärung, die dieses aber ablehnte. Daraufhin | |
| ging die Partei gegen die Veröffentlichung mit einem Eilantrag vor. | |
| Diesem hat das Kölner Verwaltungsgericht nun stattgegeben. Entscheidend sei | |
| dafür gewesen, dass das Verfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine | |
| Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte. | |
| Dieser aber bedürfe es. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der | |
| Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Der Eingriff in die Rechte der AfD | |
| sei daher rechtswidrig und auch unverhältnismäßig. | |
| Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und | |
| sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. | |
| Mit Blick auf die Europawahlen im Mai und die Landtagswahlen im Herbst sei | |
| eine rasche Entscheidung notwendig gewesen. Deshalb gab das Gericht dem | |
| Eilantrag statt. | |
| AfD-Chef Jörg Meuthen reagiert erwartungsgemäß erfreut: „Die Entscheidung | |
| belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für | |
| Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im | |
| Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist“, sagte Meuthen der taz. | |
| „Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des | |
| Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.“ Fraktionschefin | |
| Alice Weidel forderte gar die umgehende Absetzung Haldenwangs. | |
| Das BfV kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, dann müsste das | |
| Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Dieser Schritt werde nun | |
| geprüft, sagte eine BfV-Sprecherin der taz. | |
| NaN NaN | |
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| ## AUTOREN | |
| Sabine am Orde | |
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