# taz.de -- Verwaltungsgericht zur AfD: Bezeichnung „Prüffall“ ist nicht o… | |
> Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet: Der Verfassungsschutz darf die | |
> AfD nicht einen „Prüffall“ nennen. Das ist ein Erfolg für die Partei. | |
Bild: Alice Weidel fordert die umgehende Absetzung von Verfassungsschutzpräsid… | |
BERLIN taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nicht | |
öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das entschied das Kölner | |
Verwaltungsgericht. Damit hatte [1][ein Eilantrag] der Partei Erfolg. Die | |
Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Prüfung selbst oder die | |
inhaltliche Einschätzung, die das BfV über die AfD hat. Sie darf diese im | |
Fall der Gesamtpartei nur nicht mehr öffentlich kommunizieren. | |
BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte Mitte Januar [2][auf einer Pressekonferenz | |
verkündet], dass seine Behörde die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“ | |
eingestuft hat, die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Juge… | |
„Junge Alternative“ wurden gar zum „Verdachtsfall“ erklärt. Dies | |
veröffentlichte die Behörde auch in einer Pressemitteilung, einem Tweet und | |
in einer sogenannten Fachinformation auf ihrer Homepage. | |
Die AfD sah darin eine Stigmatisierung, die dazu führe, dass sie in der | |
Konkurrenz mit anderen Parteien benachteiligt werde. Eine Rechtsgrundlage | |
für die Veröffentlichung des Prüffalls gebe es nicht. Die AfD forderte vom | |
Bundesamt eine Unterlassungserklärung, die dieses aber ablehnte. Daraufhin | |
ging die Partei gegen die Veröffentlichung mit einem Eilantrag vor. | |
Diesem hat das Kölner Verwaltungsgericht nun stattgegeben. Entscheidend sei | |
dafür gewesen, dass das Verfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine | |
Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte. | |
Dieser aber bedürfe es. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der | |
Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Der Eingriff in die Rechte der AfD | |
sei daher rechtswidrig und auch unverhältnismäßig. | |
Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und | |
sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. | |
Mit Blick auf die Europawahlen im Mai und die Landtagswahlen im Herbst sei | |
eine rasche Entscheidung notwendig gewesen. Deshalb gab das Gericht dem | |
Eilantrag statt. | |
AfD-Chef Jörg Meuthen reagiert erwartungsgemäß erfreut: „Die Entscheidung | |
belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für | |
Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im | |
Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist“, sagte Meuthen der taz. | |
„Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des | |
Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.“ Fraktionschefin | |
Alice Weidel forderte gar die umgehende Absetzung Haldenwangs. | |
Das BfV kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, dann müsste das | |
Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Dieser Schritt werde nun | |
geprüft, sagte eine BfV-Sprecherin der taz. | |
NaN NaN | |
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## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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