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# taz.de -- Verwaltungsgericht zur AfD: Bezeichnung „Prüffall“ ist nicht o…
> Das Kölner Verwaltungsgericht entscheidet: Der Verfassungsschutz darf die
> AfD nicht einen „Prüffall“ nennen. Das ist ein Erfolg für die Partei.
Bild: Alice Weidel fordert die umgehende Absetzung von Verfassungsschutzpräsid…
Berlin taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nicht
öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das entschied das Kölner
Verwaltungsgericht. Damit hatte [1][ein Eilantrag] der Partei Erfolg. Die
Entscheidung hat keinen Einfluss auf die Prüfung selbst oder die
inhaltliche Einschätzung, die das BfV über die AfD hat. Sie darf diese im
Fall der Gesamtpartei nur nicht mehr öffentlich kommunizieren.
BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte Mitte Januar [2][auf einer Pressekonferenz
verkündet], dass seine Behörde die AfD als Gesamtpartei als „Prüffall“
eingestuft hat, die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Juge…
„Junge Alternative“ wurden gar zum „Verdachtsfall“ erklärt. Dies
veröffentlichte die Behörde auch in einer Pressemitteilung, einem Tweet und
in einer sogenannten Fachinformation auf ihrer Homepage.
Die AfD sah darin eine Stigmatisierung, die dazu führe, dass sie in der
Konkurrenz mit anderen Parteien benachteiligt werde. Eine Rechtsgrundlage
für die Veröffentlichung des Prüffalls gebe es nicht. Die AfD forderte vom
Bundesamt eine Unterlassungserklärung, die dieses aber ablehnte. Daraufhin
ging die Partei gegen die Veröffentlichung mit einem Eilantrag vor.
Diesem hat das Kölner Verwaltungsgericht nun stattgegeben. Entscheidend sei
dafür gewesen, dass das Verfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine
Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte.
Dieser aber bedürfe es. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der
Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Der Eingriff in die Rechte der AfD
sei daher rechtswidrig und auch unverhältnismäßig.
Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und
sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr.
Mit Blick auf die Europawahlen im Mai und die Landtagswahlen im Herbst sei
eine rasche Entscheidung notwendig gewesen. Deshalb gab das Gericht dem
Eilantrag statt.
AfD-Chef Jörg Meuthen reagiert erwartungsgemäß erfreut: „Die Entscheidung
belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für
Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im
Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist“, sagte Meuthen der taz.
„Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des
Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.“ Fraktionschefin
Alice Weidel forderte gar die umgehende Absetzung Haldenwangs.
Das BfV kann gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, dann müsste das
Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Dieser Schritt werde nun
geprüft, sagte eine BfV-Sprecherin der taz.
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## LINKS
[1] /Streit-um-Prueffall-Bezeichnung/!5571390
[2] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986
## AUTOREN
Sabine am Orde
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Schwerpunkt AfD
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Thomas Haldenwang
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