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# taz.de -- Verfassungsschutz und AfD: Verbot des P-Worts akzeptiert
> Ein Gericht hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die AfD
> als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde geht dagegen nicht vor.
Bild: Wollte nicht „Prüffall“ genannt werden: die AfD-Fraktionsvorsitzende…
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird nicht gegen eine
Gerichtsentscheidung vorgehen, die es der Behörde verbietet, [1][die AfD
öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen]. Die „gerichtliche Klärung
bestimmter Rechtsfragen“ solle „nicht weiter vom eigentlichen Thema
ablenken“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Behörde vom Freitag.
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD
stattgegeben. Die Partei hatte [2][das BfV zuvor auf Unterlassung verklagt]
und eine Stigmatisierung bemängelt. Grund dafür war, dass das BfV Mitte
Januar verkündet hatte, die AfD als Gesamtpartei [3][werde als „Prüffall“
eingestuft].
Die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend „Junge
Alternative“ wurden gar zu „Verdachtsfällen“ erklärt, bei denen
„hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen“. Das Amt
erläuterte diesen Schritt in einer Pressekonferenz, einer Pressemitteilung,
per Twitter und in einer sogenannten [4][Fachinformation] auf der Homepage
des BfV, die inzwischen entsprechend des Gerichtsbeschlusses geändert
wurde.
Das Gericht hatte erklärt, für die öffentliche Bezeichnung als „Prüffall�…
habe es keine Rechtsgrundlage gegeben. Der Bezeichnung komme eine negative
Wirkung zu, sie sei somit ein rechtswidriger und unverhältnismäßiger
Eingriff in die Rechte der AfD.
Eine Sprecherin des Bundesverfassungsschutzes zitierte den Präsidenten der
Behörde und sagte, man konzentriere sich auf die „vorrangige Aufgabe“.
Diese sei, „die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden
AfD-Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobach…
## Prüfung geht weiter
Dabei würden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials
sowie der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung eine wichtige Rolle
spielen, ebenso die Entwicklung der „Verbindungen zu rechtsextremistischen
Bestrebungen“ und öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden
ProtagonistInnen.
An der Einstufung der AfD als „Prüffall“ an sich ändert sich weder etwas
durch die Gerichtsentscheidung noch dadurch, dass die Behörde keinen
Rechtsbehelf einlegt. Das BfV akzeptiert lediglich, die Partei künftig
nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen zu dürfen.
8 Mar 2019
## LINKS
[1] /Verwaltungsgericht-zur-AfD/!5576881
[2] /Streit-um-Prueffall-Bezeichnung/!5571390
[3] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986
[4] https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinf…
## AUTOREN
Dinah Riese
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Parteijugend und den „Flügel“ zu Extremisten.
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