# taz.de -- Verfassungsschutz und AfD: Verbot des P-Worts akzeptiert | |
> Ein Gericht hatte dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die AfD | |
> als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde geht dagegen nicht vor. | |
Bild: Wollte nicht „Prüffall“ genannt werden: die AfD-Fraktionsvorsitzende… | |
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird nicht gegen eine | |
Gerichtsentscheidung vorgehen, die es der Behörde verbietet, [1][die AfD | |
öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen]. Die „gerichtliche Klärung | |
bestimmter Rechtsfragen“ solle „nicht weiter vom eigentlichen Thema | |
ablenken“, heißt es dazu in der Pressemitteilung der Behörde vom Freitag. | |
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der AfD | |
stattgegeben. Die Partei hatte [2][das BfV zuvor auf Unterlassung verklagt] | |
und eine Stigmatisierung bemängelt. Grund dafür war, dass das BfV Mitte | |
Januar verkündet hatte, die AfD als Gesamtpartei [3][werde als „Prüffall“ | |
eingestuft]. | |
Die radikal rechte Strömung „Der Flügel“ und die AfD-Jugend „Junge | |
Alternative“ wurden gar zu „Verdachtsfällen“ erklärt, bei denen | |
„hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung | |
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen“. Das Amt | |
erläuterte diesen Schritt in einer Pressekonferenz, einer Pressemitteilung, | |
per Twitter und in einer sogenannten [4][Fachinformation] auf der Homepage | |
des BfV, die inzwischen entsprechend des Gerichtsbeschlusses geändert | |
wurde. | |
Das Gericht hatte erklärt, für die öffentliche Bezeichnung als „Prüffall�… | |
habe es keine Rechtsgrundlage gegeben. Der Bezeichnung komme eine negative | |
Wirkung zu, sie sei somit ein rechtswidriger und unverhältnismäßiger | |
Eingriff in die Rechte der AfD. | |
Eine Sprecherin des Bundesverfassungsschutzes zitierte den Präsidenten der | |
Behörde und sagte, man konzentriere sich auf die „vorrangige Aufgabe“. | |
Diese sei, „die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden | |
AfD-Teilorganisationen „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ zu beobach… | |
## Prüfung geht weiter | |
Dabei würden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials | |
sowie der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung eine wichtige Rolle | |
spielen, ebenso die Entwicklung der „Verbindungen zu rechtsextremistischen | |
Bestrebungen“ und öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden | |
ProtagonistInnen. | |
An der Einstufung der AfD als „Prüffall“ an sich ändert sich weder etwas | |
durch die Gerichtsentscheidung noch dadurch, dass die Behörde keinen | |
Rechtsbehelf einlegt. Das BfV akzeptiert lediglich, die Partei künftig | |
nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen zu dürfen. | |
8 Mar 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Verwaltungsgericht-zur-AfD/!5576881 | |
[2] /Streit-um-Prueffall-Bezeichnung/!5571390 | |
[3] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986 | |
[4] https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinf… | |
## AUTOREN | |
Dinah Riese | |
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