# taz.de -- Einstufung der AfD als Prüffall: AfD scheitert mit Klage | |
> Die AfD Thüringen wollte verhindern, dass sie öffentlich als „Prüffall“ | |
> eingestuft wird. Das Thüringer Verfassungsgericht wies die Klage ab. | |
Weimar taz | Es war ein Novum. [1][Im September 2018 erklärte] Stephan | |
Kramer, der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, die | |
dortige AfD zum „Prüffall“. Ab jetzt würden systematisch Informationen ü… | |
die Rechtsaußen-Partei gesammelt, um zu prüfen, ob sie sich nur taktisch | |
vom Rechtsextremismus abgrenze oder bereits rechtsextremistisch geprägt | |
sei. | |
Die Thüringer AfD unter dem Landesvorsitzenden Björn Höcke [2][klagte | |
sofort gegen die Einstufung als „Prüffall“] und gegen deren öffentliche | |
Bekanntmachung. Da aus ihrer Sicht der Rechtsweg für solche Klagen noch | |
nicht geklärt war, klagte sie sowohl vor dem Thüringer | |
Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Verwaltungsgericht Weimar. | |
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof befasste sich als Erster mit dem Fall | |
und wies nun – nach einem Jahr – die Klage der AfD als unzulässig zurück. | |
Das Landesamt für Verfassungsschutz sei kein Verfassungsorgan, sondern eine | |
normale Behörde. Für Klagen gegen Einstufungen und Äußerungen des Amtes sei | |
deshalb das Verwaltungsgericht Weimar zuständig. Die Thüringer | |
Verfassungsrichter fällten also keine Entscheidung in der Sache. | |
Wann das Verwaltungsgericht Weimar über die Klage der AfD entscheiden wird, | |
ist noch unklar. Die AfD hat keinen Eilantrag gestellt. | |
## Thüringer Verfassungsschutz beobachtet AfD weiter | |
Zwischenzeitlich hatte im Januar 2019 auch das Bundesamt für | |
[3][Verfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“] erklärt. Auch | |
dagegen klagte die Partei und hatte im Februar 2019 mit einem Eilantrag | |
beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Die Einstufung als „Prüffall“ sei ein | |
belastender Eingriff in die Rechte der AfD, für die es im Gesetz keine | |
Rechtsgrundlage gebe. Der Verfassungsschutz dürfe zwar mitteilen, wenn eine | |
Partei beobachtet wird oder wenn sie als „Verdachtsfall“ gilt. Die | |
Einstufung als „Prüffall“ müsse dagegen intern bleiben. | |
Der Kölner Eilbeschluss ist rechtskräftig. Das Bundesamt für | |
Verfassungsschutz hatte dagegen kein Rechtsmittel eingelegt. | |
Der Kölner Beschluss bindet allerdings nicht das Thüringer Landesamt für | |
Verfassungsschutz. Dessen Präsident Stephan Kramer hofft, dass das Weimerer | |
Verwaltungsgericht anders entscheidet als die Kollegen in Köln. Die | |
Formulierungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz seien andere als im | |
Bundesgesetz. Allerdings fehlt auch im Thüringer Gesetz eine ausdrückliche | |
Befugnis zur öffentlichen Einstufung einer Organisation als „Prüffall“. | |
Kramer verzichtet derzeit auch auf eine Wiederholung solcher Äußerungen, | |
„aus Respekt vor dem Weimarer Gerichtsverfahren“, wie er sagt. | |
Voriges Jahr hatte Kramer angekündigt, dass die Prüfung der AfD sechs bis | |
zwölf Monate dauern werde. Inzwischen nennt er keine Fristen mehr. „Wir | |
werden die Entscheidung, wie die AfD einzustufen ist, nicht alleine | |
treffen, sondern im Verbund der Verfassungsschutzbehörden von Bund und | |
Ländern.“ Deshalb dauere das Verfahren etwas länger. | |
Derzeit sind auf Bundesebene nur der AfD-Rechtsaußen-“Flügel“ von Björn | |
Höcke sowie die Jugendorganisation „Junge Alternative“ als „Verdachtsfal… | |
eingestuft. | |
20 Nov 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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