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# taz.de -- Einstufung der AfD als Prüffall: AfD scheitert mit Klage
> Die AfD Thüringen wollte verhindern, dass sie öffentlich als „Prüffall“
> eingestuft wird. Das Thüringer Verfassungsgericht wies die Klage ab.
Weimar taz | Es war ein Novum. [1][Im September 2018 erklärte] Stephan
Kramer, der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, die
dortige AfD zum „Prüffall“. Ab jetzt würden systematisch Informationen ü…
die Rechtsaußen-Partei gesammelt, um zu prüfen, ob sie sich nur taktisch
vom Rechtsextremismus abgrenze oder bereits rechtsextremistisch geprägt
sei.
Die Thüringer AfD unter dem Landesvorsitzenden Björn Höcke [2][klagte
sofort gegen die Einstufung als „Prüffall“] und gegen deren öffentliche
Bekanntmachung. Da aus ihrer Sicht der Rechtsweg für solche Klagen noch
nicht geklärt war, klagte sie sowohl vor dem Thüringer
Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Verwaltungsgericht Weimar.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof befasste sich als Erster mit dem Fall
und wies nun – nach einem Jahr – die Klage der AfD als unzulässig zurück.
Das Landesamt für Verfassungsschutz sei kein Verfassungsorgan, sondern eine
normale Behörde. Für Klagen gegen Einstufungen und Äußerungen des Amtes sei
deshalb das Verwaltungsgericht Weimar zuständig. Die Thüringer
Verfassungsrichter fällten also keine Entscheidung in der Sache.
Wann das Verwaltungsgericht Weimar über die Klage der AfD entscheiden wird,
ist noch unklar. Die AfD hat keinen Eilantrag gestellt.
## Thüringer Verfassungsschutz beobachtet AfD weiter
Zwischenzeitlich hatte im Januar 2019 auch das Bundesamt für
[3][Verfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“] erklärt. Auch
dagegen klagte die Partei und hatte im Februar 2019 mit einem Eilantrag
beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg. Die Einstufung als „Prüffall“ sei ein
belastender Eingriff in die Rechte der AfD, für die es im Gesetz keine
Rechtsgrundlage gebe. Der Verfassungsschutz dürfe zwar mitteilen, wenn eine
Partei beobachtet wird oder wenn sie als „Verdachtsfall“ gilt. Die
Einstufung als „Prüffall“ müsse dagegen intern bleiben.
Der Kölner Eilbeschluss ist rechtskräftig. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz hatte dagegen kein Rechtsmittel eingelegt.
Der Kölner Beschluss bindet allerdings nicht das Thüringer Landesamt für
Verfassungsschutz. Dessen Präsident Stephan Kramer hofft, dass das Weimerer
Verwaltungsgericht anders entscheidet als die Kollegen in Köln. Die
Formulierungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz seien andere als im
Bundesgesetz. Allerdings fehlt auch im Thüringer Gesetz eine ausdrückliche
Befugnis zur öffentlichen Einstufung einer Organisation als „Prüffall“.
Kramer verzichtet derzeit auch auf eine Wiederholung solcher Äußerungen,
„aus Respekt vor dem Weimarer Gerichtsverfahren“, wie er sagt.
Voriges Jahr hatte Kramer angekündigt, dass die Prüfung der AfD sechs bis
zwölf Monate dauern werde. Inzwischen nennt er keine Fristen mehr. „Wir
werden die Entscheidung, wie die AfD einzustufen ist, nicht alleine
treffen, sondern im Verbund der Verfassungsschutzbehörden von Bund und
Ländern.“ Deshalb dauere das Verfahren etwas länger.
Derzeit sind auf Bundesebene nur der AfD-Rechtsaußen-“Flügel“ von Björn
Höcke sowie die Jugendorganisation „Junge Alternative“ als „Verdachtsfal…
eingestuft.
20 Nov 2019
## LINKS
[1] /AfD-in-Thueringen/!5533801
[2] /AfD-Thueringen-gegen-Verfassungsschutz/!5558231
[3] /AfD-im-Blick-des-Verfassungsschutzes/!5565986
## AUTOREN
Christian Rath
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