# taz.de -- Kommentar Prüffall AfD: Sieg für den Rechtsstaat | |
> Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. An | |
> der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Höcke und Co. ändert das nichts. | |
Bild: Steht dem Verdachtsfall „Der Flügel“ vor: AfD-Fraktionschef Höcke i… | |
Die AfD hat sich am Dienstag [1][sehr gefreut]: Sie hat vor Gericht einen | |
Sieg über das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Noch größer aber | |
ist der Sieg für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht Köln hat den | |
Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Es zwingt ihn, sich an die | |
Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu halten. Und da findet sich | |
nun einmal kein „Prüffall“. Deshalb darf die Behörde damit in der | |
Öffentlichkeit auch nicht arbeiten. Tut sie es doch, stigmatisiert sie ohne | |
rechtliche Grundlage eine Partei – macht also Politik. Das aber ist nicht | |
Aufgabe des Verfassungsschutzes und darf es auch nicht werden. | |
Dass allerdings die [2][AfD nun den Rücktritt von Verfassungsschutzchef | |
Haldenwang fordert], macht in ihrer eigenen Logik vielleicht Sinn, ist aber | |
völlig überzogen. Zum einen kann Haldenwang als politischer Beamter gar | |
nicht zurücktreten, sondern sein Dienstherr, der Innenminister, müsste | |
aktiv werden. | |
Viel wichtiger aber: Haldenwang war in einer Zwickmühle. Durch Forderungen | |
aus der Politik und das ganze Hickhack um seinen Vorgänger Maaßen, darunter | |
dessen Gespräche mit AfD-SpitzenpolitikerInnen und die Auseinandersetzung | |
im Verfassungsschutz, ob die Partei überhaupt ein Fall für die Behörde ist | |
– durch all das war öffentlich längst bekannt, dass der Inlandsgeheimdienst | |
prüft, wie mit der AfD umzugehen sei. Das Ergebnis nicht mitzuteilen, hätte | |
die AfD wohl auch stigmatisiert. Denn die Einstufung als Prüffall bedeutet | |
eben auch, bekannt zu geben, dass es bei der Gesamtpartei zwar „erste | |
tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Politik gibt, | |
mehr aber bislang eben auch nicht. | |
All das aber ändert ohnehin nichts an der [3][inhaltlichen Einschätzung des | |
Verfassungsschutzes] über die AfD. Und dass dieser bei der Strömung „Der | |
Flügel“ um Björn Höcke und den AfD-Nachwuchs „Junge Alternative“ | |
„gewichtige Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen sieht und diese | |
deshalb als „Verdachtsfall“ führt, darf das Amt auch weiter öffentlich | |
kommunizieren. Der Verdachtsfall steht nämlich im | |
Bundesverfassungsschutzgesetz. Und wenn sich die AfD-Spitze weiter so | |
hinter diese beide Gruppen stellt, dann spricht einiges dafür, dass auch | |
aus der Gesamtpartei künftig ein solcher Verdachtsfall wird. | |
Denn die Behörde darf ja weiter prüfen, wie es die Gesamtpartei mit dem | |
Grundgesetz hält. Sie darf das nur nicht mehr öffentlich mitteilen. | |
Allerdings wissen das nun alle sowieso. | |
27 Feb 2019 | |
## LINKS | |
[1] https://www.youtube.com/watch?v=_3IinxomZn0 | |
[2] /Partei-verklagt-den-Verfassungsschutz/!5565578 | |
[3] /Neuer-Verfassungsschutzchef-Haldenwang/!5561606 | |
## AUTOREN | |
Sabine am Orde | |
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