| # taz.de -- Kommentar Prüffall AfD: Sieg für den Rechtsstaat | |
| > Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. An | |
| > der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Höcke und Co. ändert das nichts. | |
| Bild: Steht dem Verdachtsfall „Der Flügel“ vor: AfD-Fraktionschef Höcke i… | |
| Die AfD hat sich am Dienstag [1][sehr gefreut]: Sie hat vor Gericht einen | |
| Sieg über das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Noch größer aber | |
| ist der Sieg für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht Köln hat den | |
| Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Es zwingt ihn, sich an die | |
| Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu halten. Und da findet sich | |
| nun einmal kein „Prüffall“. Deshalb darf die Behörde damit in der | |
| Öffentlichkeit auch nicht arbeiten. Tut sie es doch, stigmatisiert sie ohne | |
| rechtliche Grundlage eine Partei – macht also Politik. Das aber ist nicht | |
| Aufgabe des Verfassungsschutzes und darf es auch nicht werden. | |
| Dass allerdings die [2][AfD nun den Rücktritt von Verfassungsschutzchef | |
| Haldenwang fordert], macht in ihrer eigenen Logik vielleicht Sinn, ist aber | |
| völlig überzogen. Zum einen kann Haldenwang als politischer Beamter gar | |
| nicht zurücktreten, sondern sein Dienstherr, der Innenminister, müsste | |
| aktiv werden. | |
| Viel wichtiger aber: Haldenwang war in einer Zwickmühle. Durch Forderungen | |
| aus der Politik und das ganze Hickhack um seinen Vorgänger Maaßen, darunter | |
| dessen Gespräche mit AfD-SpitzenpolitikerInnen und die Auseinandersetzung | |
| im Verfassungsschutz, ob die Partei überhaupt ein Fall für die Behörde ist | |
| – durch all das war öffentlich längst bekannt, dass der Inlandsgeheimdienst | |
| prüft, wie mit der AfD umzugehen sei. Das Ergebnis nicht mitzuteilen, hätte | |
| die AfD wohl auch stigmatisiert. Denn die Einstufung als Prüffall bedeutet | |
| eben auch, bekannt zu geben, dass es bei der Gesamtpartei zwar „erste | |
| tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Politik gibt, | |
| mehr aber bislang eben auch nicht. | |
| All das aber ändert ohnehin nichts an der [3][inhaltlichen Einschätzung des | |
| Verfassungsschutzes] über die AfD. Und dass dieser bei der Strömung „Der | |
| Flügel“ um Björn Höcke und den AfD-Nachwuchs „Junge Alternative“ | |
| „gewichtige Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen sieht und diese | |
| deshalb als „Verdachtsfall“ führt, darf das Amt auch weiter öffentlich | |
| kommunizieren. Der Verdachtsfall steht nämlich im | |
| Bundesverfassungsschutzgesetz. Und wenn sich die AfD-Spitze weiter so | |
| hinter diese beide Gruppen stellt, dann spricht einiges dafür, dass auch | |
| aus der Gesamtpartei künftig ein solcher Verdachtsfall wird. | |
| Denn die Behörde darf ja weiter prüfen, wie es die Gesamtpartei mit dem | |
| Grundgesetz hält. Sie darf das nur nicht mehr öffentlich mitteilen. | |
| Allerdings wissen das nun alle sowieso. | |
| 27 Feb 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.youtube.com/watch?v=_3IinxomZn0 | |
| [2] /Partei-verklagt-den-Verfassungsschutz/!5565578 | |
| [3] /Neuer-Verfassungsschutzchef-Haldenwang/!5561606 | |
| ## AUTOREN | |
| Sabine am Orde | |
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