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# taz.de -- Neuregelung der Grundsteuer: Scholz will mehr Gerechtigkeit
> Der Bundesfinanzminister präsentiert seine Vorschläge für eine
> Neuregelung der Grundsteuer. Die Union und die Immobilienlobby halten
> dagegen.
Bild: „Niemand wird es sich erlauben können, die Hebesätze nicht zu senken�…
BERLIN taz | Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat am Donnerstag in
Berlin seine Vorschläge für eine Neuregelung der Grundsteuer vorgelegt.
Diese ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alte
Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Sie basiert bislang auf
sogenannten Einheitswerten, die im Westen zuletzt 1964 festgelegt wurden,
im Osten 1935.
Scholz präsentierte zwei Varianten, von denen er eine bevorzugt: ein
wertabhängiges Modell, das den Wert von Grund und Boden sowie von Gebäuden
ermittelt. Bei Mietwohnungen wird dazu vor allem die Nettokaltmiete
herangezogen. Dies soll laut Scholz dazu führen, dass die Mieter von
billigen Wohnungen zukünftig weniger Grundsteuer zahlen, die von teuren
Wohnungen dagegen mehr. Die Grundsteuer wird zwar grundsätzlich den
Eigentümern eines Grundstückes in Rechnung gestellt, diese können sie aber
auf die Mieter umlegen.
Scholz zeigte sich aber dafür offen, zukünftig eine Umlage auf die Mieter
zu unterbinden: „An mir wird das Ganze nicht scheitern“, sagte er. Das sei
aber eine Sache des Mietrechts und liege damit nicht in seiner Kompetenz
als Finanzminister.
Zukünftig soll die Grundsteuer in etwa den gleichen Ertrag erbringen wie
derzeit – rund 14 Milliarden Euro. Weil der Wert der Grundwerte seit 1964
beziehungsweise 1935 gestiegen ist, müssen die Kommunen dazu die
sogenannten Hebesätze nach unten korrigieren. Scholz zeigte sich
optimistisch, dass dies geschehen wird: „Niemand wird es sich erlauben
können, die Hebesätze nicht zu senken“, sagte er. Der öffentliche Druck
werde stark genug sein. Das Aufkommen aus der Grundsteuer steht den
Gemeinden zu.
Scholz' zweites Modell entspricht dem, das von einigen unionsregierten
Bundesländern favorisiert wird. Es setzt an der Fläche der Grundstücke und
der Gebäude an. Damit würden aber Villenbesitzer in bester Stadtlage und
Einfamilienhauseigentümer in strukturschwachen Gegenden die gleiche
Grundsteuer zahlen. Bayern hat sich dennoch auf ein solches Modell
festgelegt.
Auch die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Antje
Tillmann, argumentierte am Donnerstag im „Deutschlandfunk“ in diese
Richtung. Die „Einzelfallgerechtigkeit“ sei in dem von Scholz‘
favorisierten Modell zwar größer, man müsse aber sehen, ob dies „technisch
überhaupt zu machen“ sei. Das Modell sei kompliziert.
Ähnlich argumentieren auch die Lobbyverbände der Immobilienwirtschaft: Das
Scholz-Modell „würde absehbar zu einer Überlastung der Finanzämter und
jahrelanger Rechtsunsicherheit führen“, sagte Maren Kern vom Verband
Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen BBU. „Die Wertermittlung wäre
extrem aufwändig in der Handhabung, weil viele dynamische Faktoren
berücksichtigt werden müssten.“
Die Linkspartei begrüßte dagegen Scholz' Vorschlag: „Es ist zu begrüßen,
dass der Bundesfinanzminister bei der Grundsteuer den Wert der Immobilien
berücksichtigen will, selbst wenn es für die Eigentümer und die
Stadtverwaltung dadurch etwas aufwändiger wird“, sagte Jörg Cezanne, der
für die Linke im Finanzausschuss sitzt. Wie die Linkspartei forderten auch
die Grünen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter zu beenden.
Im Januar will Scholz gemeinsam mit den Ländern beraten. Die Zeit drängt:
Das Bundesverfassungsgericht hat bis Ende 2019 Zeit für eine Neuregelung
gelassen.
29 Nov 2018
## AUTOREN
Martin Reeh
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