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# taz.de -- Reform der Grundsteuer: Für Mieter ist noch alles offen
> Bayern blockiert noch immer die Neuregelung der Grundsteuer. Ebenso
> ungeklärt: Zahlen Mieter oder Vermieter die höhere Grundsteuer?
Bild: Wohnungen in Offenbach. Die klamme Stadt hat vor kurzem ihre Grundsteuer …
Berlin taz | Auch nach dem Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern
zur Grundsteuer am Donnerstag ist eine der wichtigsten Fragen noch immer
offen: Darf die Grundsteuer, die vor allem in Innenstadtgebieten deutlich
höher ausfallen könnte, weiterhin auf die Mieter umgelegt werden? Die SPD
hatte sich zuletzt dagegen ausgesprochen, die Union zeigte sich aber
skeptisch gegen eine solche Neuregelung.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der nach dem Treffen ankündigte,
einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, will darin zumindest einen Teil der
Mieter von einer höheren Grundsteuer ausnehmen. Für Wohnungen im sozialen
Wohnungsbau, bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften,
Wohnungsgesellschaften in der Hand von Gebietskörperschaften und
Wohnungsgenossenschaften ist ein Abschlag in der sogenannten Steuermesszahl
vorgesehen.
Unklar ist aber, was mit Wohnungen bei privaten Wohnungskonzernen oder
anderen Privatvermietern geschieht. Ein Verbot der Umlage könnte über eine
Änderung der Betriebskostenverordnung geregelt werden. Für die Ausarbeitung
eines solchen Gesetzentwurfs wäre das Bundesjustizministerium unter
Katarina Barley (SPD) zuständig.
Die Reform der Grundsteuer wurde aber bislang in einem zweistufigen
Verfahren, nicht als Paketlösung verhandelt. Zunächst verhandelt Olaf
Scholz mit den Finanzministern die Grundsteuer, erst danach steht eine
Einigung in der Umlagefrage an. So könnte es also dazu kommen, dass
zunächst eine Einigung über die Grundsteuer zustandekommt, eine
anschließende Einigung mit der Union über die Umlagefähigkeit auf die
Mieter aber scheitert.
Barley hatte bereits im Dezember gesagt, es sei „eine sehr gute
Überlegung“, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter
umgelegt werden könne. An einem konkreten Gesetzentwurf arbeitet ihr
Ministerium aber noch nicht nicht. Inwiefern Änderungsbedarf bestehe,
entscheide man, sobald ein Gesetzentwurf zur Grundsteuer vorliege, sagte
ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz.
## Widerstand der CSU
Bislang scheitert eine Einigung in der Grundsteuerfrage am hartnäckigen
Widerstand der CSU. Bayern favorisiert ein sogenanntes Flächenmodell zur
Grundsteuerberechnung. Damit würden Sozialwohnungen in der Oberpfalz
genauso hoch besteuert wie Eigentumswohnungen in der Münchner Innenstadt.
Bundesfinanzminister Scholz bevorzugt dagegen ein Modell, bei dem der Wert
der Immobilien berücksichtigt wird. Umstritten ist zwischen ihm und seinen
Länderkollegen, wie tief man in die Berechnung der Immobilien einsteigt. Je
präziser die Berechnung, desto höher ist der Bürokratieaufwand.
Offen ist bisher, wo ein möglicher Kompromiss mit Bayern liegen könnte.
Neben einem Entgegenkommen in Detailfragen zur Berechnung bietet sich auch
eine regionale Öffnungsklausel für die Grundsteuerberechnung an. Eine
solche schlägt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor.
Nach dem Koalitionsausschuss, der ebenfalls am Donnerstag tagte, forderte
Bayerns Ministerpräsident eine Arbeitsgruppe der Koalition, um eine
gemeinsame Lösung zu finden. Scholz, der bisher eine Lösung über die
Ministerebene versucht hatte, wäre damit ein Stück weit entmachtet.
15 Mar 2019
## AUTOREN
Martin Reeh
## TAGS
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Markus Söder
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