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# taz.de -- Kommentar Urteil zur Grundsteuer: Nicht auf dem Rücken der Mieter
> Die Neuberechnung der Grundsteuer könnte für viele Mieter hohe Kosten
> verursachen. Die Bundesländer müssen sie regional differenzieren.
Bild: Wenn die neue Grundsteuer kommt, sollte das Wohnen hier nicht teurer werd…
Die Grundsteuer ist in vielen Fällen eine Steuer auf Wohnraum. Deswegen
erscheint es verständlich, wenn sich nun viele Leute – Immobilienbesitzer
wie Mieter – Sorgen machen, dass die Wohnungen teurer werden. Für Millionen
Häuser könnte [1][das Urteil des Bundesverfassungsgerichts] vom Dienstag,
die Berechnung der Grundsteuer in der bisherigen Form sei
verfassungswidrig, tatsächlich diese Wirkung entfalten. Bei der nun nötigen
Reform des Gesetzes müssen Bund, Länder und Kommunen deshalb vorsichtig
sein. Sie sollten das Ziel verfolgen, die regionalen Preisanhebungen in
engen Grenzen zu halten.
Überraschend kam die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht. Die
sogenannten Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer stammen in
Ostdeutschland von 1935, im Westen von 1964. Seitdem ist einiges passiert.
Die alten Maßstäbe bilden einfach nicht die aktuellen Werte vieler
Immobilien ab. Frühere Mietskasernen enthalten heute oft keine
Arbeiterwohnklos mehr, sondern 150-Quadratmeter-Luxuswohnungen mit
entsprechender Rendite. Warum also sollten nicht die Immobilienbesitzer
einen größeren Teil ihres Gewinns an die Gemeinschaft abtreten – in Gestalt
der höheren Grundsteuer? Weil diese – daran ändert sich auch mit dem
Karlsruher Urteil nichts – auf die Miete umgelegt werden darf. Nicht die
Hausbesitzer zahlen sie, sondern die Mieter. Mehr Steuer bedeutet daher,
dass es teurer wird, das Grundbedürfnis des Wohnens zu befriedigen.
Und wenn man den Immobilieneignern nun gesetzlich verböte, die Abgabe
umzulegen? Das reduzierte die Gewinnmarge der Vermieter, wodurch
möglicherweise weniger neue Wohnungen gebaut würden. Keine gute Idee in
einer Zeit, in der Mangel an Wohnraum herrscht. Bis zu zwei Millionen
Unterkünfte fehlen derzeit in Deutschland, vor allem günstige. Hohe Mieten
gelten längst als die neue soziale Frage.
Trotzdem kann die Politik das Karlsruher Urteil nicht ignorieren.
Gestiegene Immobilienpreise werden besonders in den Innenstädten von
München, Freiburg, Stuttgart, Köln, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden und
anderenorts zwangsläufig zu höheren Abgaben führen. Allerdings gibt es
Möglichkeiten, den Anstieg auf ein sozialverträgliches Maß zu begrenzen.
Die Bundesländer könnten die Steuer regional differenzieren. Auch die
Kommunen wählen ihre Hebesätze bei der Grundsteuer selbst. Und schließlich
– auch das ermöglicht das Urteil des Verfassungsgerichts – sollte die
Wertanpassung über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, um zu
plötzliche Sprünge zu vermeiden.
11 Apr 2018
## LINKS
[1] /Verfassungsgericht-zur-Grundsteuer/!5494679
## AUTOREN
Hannes Koch
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Grundsteuer
Immobilienmarkt
Mieterhöhung
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