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# taz.de -- Olaf Scholz' Pläne für Grundsteuer: Einige Mieter*innen zahlen me…
> Wo die Mieten steigen, könnte auch die Grundsteuer leicht zulegen – so
> sieht es ein Plan von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor.
Bild: Wo Wohnraum ohnehin knapp ist, könnten die Mieten durch die neue Grundst…
Berlin taz | Ängste vor einer stark steigenden Grundsteuer versuchte das
Bundesfinanzministerium am Montag zu zerstreuen. Die mögliche zusätzliche
Belastung werde sich in der Größenordnung eines „mittleren zweistelligen
Euro-Betrages pro Jahr“ und Wohnung bewegen, hieß es im Haus von Minister
Olaf Scholz (SPD). Es geht also um etwa 50 Euro pro Jahr oder vier Euro
monatlich – und zwar erst ab 2025.
Für die Berechnung der Grundsteuer auf Häuser, Wohnungen und Grundstücke
muss ein neues Verfahren her. Denn das Bundesverfassungsgericht hat [1][die
bisherige Methode verworfen]. Bisher basiert das Verfahren auf völlig
veralteten Einheitswerten der Immobilien, die in Westdeutschland von 1964,
in Ostdeutschland von 1935 stammen. Finanzminister Scholz will die
Neuregelung im Konsens mit den 16 Bundesländern vereinbaren. Doch bereits
am Montag widersprach Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dem
Vorschlag aus Berlin.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer – derzeit rund 14 Milliarden Euro
jährlich – stehen den Kommunen zu. Für vermietete Wohnungen können die
Immobilienbesitzer*innen sie auf die Mieter*innen abwälzen. Bund und Länder
haben bereits vereinbart, dass das Aufkommen aus der Steuer insgesamt nicht
steigen soll.
Durch die Neuberechnung könnte es jedoch zu einer etwas höheren Steuer in
attraktiven Städten und Gegenden mit steigenden Mieten kommen. In
ländlichen Regionen, in denen Immobilienpreise stagnieren, mag die Steuer
sinken. Genaue Rechenmodelle gibt es allerdings noch nicht.
## Dreistufiges Berechnungsverfahren bei Scholz
Scholz` Vorschlag einer „wertabhängigen Grundsteuer“ beinhaltet ein
dreistufiges Berechnungsverfahren. An die Stelle der veralteten
Einheitswerte tritt zunächst eine Formel, in die fünf Größen eingehen:
Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes, Grundstücksfläche und
Bodenrichtwert. Für selbstgenutzte Wohnimmobilien wird eine fiktive Miete
angenommen, die auf Daten des Mikrozensus beruht. Gestiegene Mieten und
Grundstückswerte besonders in Großstädten werden sich dabei niederschlagen.
Die zweite Stufe bildet eine Steuermesszahl, mit der der Immobilienwert
multipliziert wird. Diese legt der Bund fest. Sie soll niedriger ausfallen
als bisher, um einer zu starken Steigerung der Grundsteuer
entgegenzuwirken. Im dritten Schritt wenden die Kommunen jeweils eigene
Hebesätze an, um die endgültige Steuer zu ermitteln. Städte mit hohen
Mieten können die Hebesatz niedrig ansetzen, um Belastungen zu vermeiden.
Will eine Stadtverwaltung mehr Einnahmen erzielen, kann sie aber auch einen
hohen Hebesatz berechnen.
Bayerns Finanzminister Füracker kritisierte Scholz´ Vorschlag unter anderem
als zu kompliziert. Außerdem könne er zu höherer Grundsteuer für bestimmte
Eigentümer*innen und Mieter*innen führen. Aus diesem Grund lehnt auch der
Deutsche Mieterbund das neue Modell ab. Er plädiert für eine Grundsteuer,
die sich nur auf den Bodenwert stützt. Außerdem soll sie nicht mehr auf die
Mieter umgelegt werden dürfen.
Das Bundesfinanzministerium will das Gesetz bis Ende 2019 unter Dach und
Fach bringen. Ab 2020 müssten die Immobilienbesitzer*nnen dann
Steuererklärungen auf Basis der neuen Methode abgeben. Bis spätestens 2025
soll die neu berechnete Steuer überall erhoben werden. An diesem Mittwoch
will Scholz mit seinen Länderkolleg*innen diskutieren.
26 Nov 2018
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## AUTOREN
Hannes Koch
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