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# taz.de -- Gerichtsurteil zur Grundsteuer: Eine neue Berechnung ist notwendig
> Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Berechnungsgrundlage der Steuer
> für verfassungswidrig. Bis Ende 2019 muss die Regierung sie reformieren.
Bild: Grundstücke mitten in der Stadt können viel teurer verkauft werden, als…
Karlsruhe dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat die
[1][Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer] in Westdeutschland für
verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine kurze Frist zur
Neuregelung gesetzt. Die Steuer darf nur noch bis Ende 2019 auf Grundlage
des alten Gesetzes erhoben werden, entschied der Erste Senat am Dienstag in
Karlsruhe. Die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung verstoßen demnach
gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Wegen des hohen
Aufwands für eine Neufestsetzung können die alten Werte nach einer
Neuregelung noch bis zu fünf Jahre weiter genutzt werden, längsten bis Ende
2024. (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).
Das Bundesverfassungsgericht entschied über drei Vorlagen des
Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich alle gegen die
Besteuerung von Grundstücken auf der Basis der Jahrzehnte alten
Einheitswerte im Westen richteten. Nicht geprüft hat das Gericht die
Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und die Bewertung in
den neuen Bundesländern. Dort gelten besondere Regeln, die
verfassungsrechtlich gesondert überprüft werden müssten. Es sei aber nicht
ausgeschlossen, die Maßstäbe der Entscheidung zu übertragen, entschied das
Gericht.
Die gesetzte Frist erscheine dem Senat angemessen, „weil die
verfassungsrechtliche Problematik der grundsteuerlichen Einheitswerte seit
Langem bekannt ist … und schon ausformulierte Novellierungsentwürfe zum
Gesetz vorliegen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand
Kirchhof. Die Verfassungsrichter halten die Einheitswerte – also die Werte
für jedes Grundstück (für jede Einheit) – spätestens seit dem Jahr 2002 f…
verfassungswidrig, weil die Ungleichgewichte seit 1964 ständig zugenommen
haben. „Grundstücke in Citylagen oder in bevorzugten Wohnlagen besitzen
heute angesichts rasant steigender Immobilienpreise viel höhere
Verkehrswerte als Grundstücke in Randlagen“, sagte Kirchhof.
Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs
Jahren neu bewertet werden sollen. Das ist aber seit der letzten
Hauptfeststellung von 1964 nie mehr geschehen. Der Gesetzgeber hatte das
mit dem großen Aufwand begründet.
Insgesamt wird in Deutschland für mehr als 35 Millionen Grundstücke
Grundsteuer erhoben. Sie steht den Kommunen zu und bringt aktuell etwa 14
Milliarden Euro im Jahr ein.
Eine Neuregelung der Grundsteuer ist seit Langem geplant, blieb vor der
letzten Bundestagswahl jedoch liegen. Die große Koalition hat eine Reform
vereinbart. Es gibt mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand bei
der Neufestsetzung. Eine Reform könnte je nach Art von Grundstück und
Immobilie zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen. Insgesamt soll
das Aufkommen den Plänen zufolge aber ähnlich bleiben.
10 Apr 2018
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