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# taz.de -- Ersatz für Autoverladung fehlt: Gericht stoppt Altona 21
> Der Verkehrsclub Deutschland ist mit einem Eilantrag gegen die Verlegung
> des Altonaer Bahnhofs an den Diebsteich erfolgreich.
Bild: Keine Gleisalle, aber ein repräsentatives Empfangsgebäude: So würde de…
HAMBURG taz | Im Streit um die Verlegung des Bahnhofs Altona an den
Diebsteich haben die Projektgegner einen Sieg errungen. Das Hamburgische
Oberverwaltungsgericht gab einem Eilantrag statt, mit dem sich der
[1][Verkehrsclub Deutschland und die Bürgerinitiative Prellbock Altona]
gegen den Planfeststellungsbeschluss gewandt hatte. Dabei fiel den Planern
nicht die nachgereichte Umweltverträglichkeitsprüfung auf die Füße, sondern
ein weit banaleres Versäumnis: Sie unterließen es, die neue
Autoverladestation hinreichend konkret zu planen.
Bis Ende 2023 möchte die Bahn den Fern- und Regionalverkehr vom Bahnhof
Altona an den S-Bahnhof Diebsteich verlegen. Am Bahnhof Altona würden nur
noch U- und S-Bahnen verkehren. Durch die Verlagerung würde auf dem
Altonaer Gleisdreieck zusätzlicher Platz für den Wohnungsbau frei. Mit dem
neuen Bahnhof samt Randbebauung entstünde zwei Kilometer nördlich ein neues
Zentrum. Das erste Bürgergespräch dazu hat schon stattgefunden.
Die Bahn sei „eisenbahnrechtlich verpflichtet“, eine Autoverladeeinrichtung
bereit zu stellen, sagt Gerichtssprecher Max Plog. „Der
Planfeststellungsbeschluss sieht keinen gleichwertigen Ersatz vor und
stellt einen rechtzeitigen Ersatz auch weder zeitlich noch inhaltlich
sicher“, erklärte das Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten
Beschluss vom 15. August (Az. 1 Es 1/18.P).
Es reiche nicht aus, dass der Planfeststellungsbeschluss die Bahn dazu
verpflichte, eine gleichwertige Autoverladung in der Nähe des alten
Kopfbahnhofs zu bauen, argumentierte das Gericht. Denn sollte es nicht
gelingen, die Autoverladestation zu verlegen, wäre das gesamte
Bahnhofsprojekt obsolet. Davon abgesehen könne auch nicht geklärt werden,
ob der Durchgangsbahnhof tatsächlich die bessere Alternative wäre, wenn
nicht klar sei, wohin die Autoverladung verlegt werde.
Weil dieses Problem schon reicht, um den Vollzug des
Planfeststellungsbeschlusses zu verhindern, hat sich das Gericht mit einer
Reihe anderer Fragen, die von den Klägern aufgeworfen wurden, gar nicht
befasst. Diese Fragen, etwa zur Alternativenprüfung, würden im
Hauptsacheverfahren vertieft behandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht
mit.
Der VCD hatte bei seiner Klage in den Vordergrund gestellt, dass für das
Projekt Bahnhofsverlegung keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt
wurde. Die Bahn hat das inzwischen nachgeholt, was vom Gericht akzeptiert
wurde. Inhaltlich habe das Gericht diese aber noch nicht geprüft.
## VCD fordert neue Planung
Jetzt seien die Bahn, das Eisenbahnbundesamt und die Politik, insbesondere
der Senat, gefordert, die Planung neu aufzurollen, stellten der VCD und
Prellbock fest. „Jetzt ergibt sich die Chance, sich ernsthaft mit den
Vorstellungen der Bürgerinitiative und des VCD auseinanderzusetzen und den
Kopfbahnhof Altona an Ort und Stelle im Interesse der Fahrgäste zu
modernisieren.“ Im Zuge dessen solle das Gleisvorfeld neu geordnet, nicht
mehr benötigte Gleise abgerissen und die Planung für den zweiten Abschnitt
des Wohnungsbaus begonnenen werden.
Die Linke und die CDU wiesen darauf hin, dass sie mehrfach beim Senat nach
dem Planungsstand für die Autoverladeanlage gefragt und ausweichende
Antworten erhalten hätten. Die Eilentscheidung sei „ein Erfolg für Altona
und ein Tiefschlag für die DB und den Senat“, sagt Heike Sudmann,
Bürgerschaftsabgeordnete der Linken. „Damit erhalten sie auch die Quittung
für ihre Ignoranz.“
Dennis Thering (CDU) sieht das ähnlich: „Stuttgart 21 war und ist ein
mahnendes Beispiel, was passiert, wenn allzu leichtfertig über die Köpfe
der Betroffenen und Andersdenkenden hinweg geplant wird.“ Rechtssicherheit
sei bei einem derartigen Großprojekt das A und O. Dass ausgerechnet die
Autoverladung zu der Eilentscheidung geführt habe, sei ärgerlich.
Die Bahn hatte die Autoverladung 2016 einstellen wollen. Dann fanden sich
allerdings andere Anbieter, unter anderem die Österreichische Bundesbahn
(ÖBB). In Reaktion auf die Eilentscheidung teilte sie mit: „Wir werden den
Beschluss nun intensiv, auch mit unseren Projektpartnern, prüfen und im
Anschluss über die weiteren Schritte entscheiden.“
23 Aug 2018
## LINKS
[1] https://nord.vcd.org/themen/verkehrspolitik/
## AUTOREN
Gernot Knödler
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