# taz.de -- EU-Kommission will 4,3 Milliarden Euro: Rekordstrafe für Google | |
> Die EU-Kommission verhängt wegen Missbrauchs der Marktmacht eine Strafe | |
> von 4,3 Milliarden Euro gegen den Internetkonzern. Google will Einspruch | |
> einlegen. | |
Bild: Übermächtiger Internetkonzern? Nö, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Marg… | |
BRÜSSEL dpa/reuters | Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen des | |
Missbrauchs der Marktmacht beim Smartphone-System Android eine Rekordstrafe | |
in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro. Das erfuhr die Deutsche | |
Presse-Agentur am Mittwoch aus informierten Kreisen. Es ist die [1][bisher | |
höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen.] | |
Auf die Rekordstrafe von rund 4,3 Milliarden Euro können weitere hohe | |
Zahlungen folgen, wenn Google sein Verhalten nicht binnen 90 Tagen ändere, | |
erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in | |
Brüssel. Google will Einspruch gegen die Milliardenstrafe der EU-Kommission | |
einlegen. Das kündigte der Internetkonzern am Mittwoch an. | |
Laut Medienberichten will die Kommission neben der Milliarden-Strafe auch | |
Änderungen an Googles Geschäftsmodell bei Android durchsetzen. Android ist | |
das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa | |
laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften | |
Computer-Telefone zum Laufen. | |
Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und | |
dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer | |
marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern | |
Alphabet weisen die Vorwürfe zurück. | |
Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und | |
kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn | |
sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen. | |
## Drei Vorwürfe | |
Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von | |
Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein | |
komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen | |
müssen. | |
So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf | |
die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform | |
Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an | |
Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen | |
könnten. | |
Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte | |
„Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“, gemäß der Anbieter von Geräten mit | |
Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten | |
Android-Versionen verkaufen können. Der dritte Vorwurf der Kommission dreht | |
sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit | |
Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets | |
Exklusivität genieße. | |
Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen | |
Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten aud | |
unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern. | |
## Zweites Kartellverfahren gegen Google | |
Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von | |
Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die | |
Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren. | |
Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie | |
der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu | |
einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google. | |
Mit 4,3 Milliarden Euro würde Google sogar mehr zahlen müssen als ein | |
Lastwagen-Kartell mehrerer Hersteller, das mit 3,8 Milliarden Euro zur | |
Kasse gebeten worden war. Das Geld aus Kartellstrafen geht in den | |
EU-Haushalt – die Fälle gehen aber oft jahrelang durch Gerichtsinstanzen. | |
Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google | |
[2][nach der Shopping-Suche], in einem dritten geht es um den Dienst | |
„AdSense for Search“, bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken | |
einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten | |
dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand | |
die Kommission. | |
18 Jul 2018 | |
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