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# taz.de -- Rekord-Kartellstrafe für Google: In der Shopping-Falle
> Googeln ist zum Synonym für die Online-Suche geworden. Doch der US-Gigant
> hat seinen Einfluss missbraucht, meint die EU-Kommission – und handelt.
Bild: Der Konzern hat sich zu sehr im eigenen Glanz gesonnt und muss jetzt eine…
Brüssel dpa | Die EU-Kommission belegt Google wegen seiner Shopping-Suche
mit einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro. „Google hat
(…) seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber
missbraucht“, erklärte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager am
Dienstag in Brüssel. Der US-Konzern habe „seinen eigenen
Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und
Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“.
Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste
Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen
Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Die
EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb
von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des
durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft
Alphabet.
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim
Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und
Links präsentiert. Diese Anzeigen sind Teil auch einer ganz normalen
Google-Suche. Die EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen betrachten
das als Bevorzugung eigener Google-Dienste.
Der US-Internetgigant konterte in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren
bisher, die mit Fotos und Details „verbesserten“ Suchergebnisse in der
Shopping-Suche erleichterten den Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu
Händlern.
27 Jun 2017
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