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# taz.de -- Bundeskartellamt will mehr Wettbewerb: Internetkonzerne als Gegner …
> Amazon, Facebook, Google: Sie beherrschen den digitalen Markt. Das
> Bundeskartellamt will ihre Macht brechen – zum Schutz der
> Verbraucher*innen.
Bild: Der digitale Alltag wird von Konzernen bestimmt
Berlin taz | Gechattet wird über WhatsApp und Facebook, eingekauft über
Amazon, gesucht mit Google. Es sind nur wenige Konzerne, die unseren
digitalen Alltag bestimmen. Wettbewerb? Fehlanzeige. Das Bundeskartellamt
beäugt die Entwicklungen in der Digitalwirtschaft kritischer denn je.
Andreas Mundt, Präsident der Behörde, bekräftigte bei der Vorstellung des
Jahresberichts sein Ziel, den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu
schützen.
Bereits 2016 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook
eingeleitet. Die Behörde wirft dem US-Konzern eine marktbeherrschende
Stellung vor, die zum Nachteil der Verbraucher*innen ausfallen könnte. Auch
zu Vergleichsportalen im Netz oder zur Platzierung von Online-Werbung haben
Mundt und seine Kolleg*innen Untersuchungen angestrengt.
Die Wettbewerbshüter sorgen sich verstärkt um den Schutz der Nutzer*innen –
und fordern dabei mehr Unterstützung vom Gesetzgeber. „Viele Probleme in
der Internetwirtschaft könnten mit Befugnissen im Verbraucherschutz
schneller angegangen und abgestellt werden“, sagt Mundt. Die Behörde will
also mehr Kompetenzen und sich nicht nur auf wettbewerbsrechtliche Fragen
begrenzen.
Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Forderungen.
Auch sie spricht sich für mehr Wettbewerb in der Digitalwirtschaft aus.
Aber: „Der Datenschutz darf dem Wettbewerb nicht zum Opfer fallen“, sagte
die Juristin der taz. Der Schutz persönlicher Informationen dürfe nicht
ausgehebelt werden, um wettbewerbliche Probleme anzugehen.
## Algorithmen bestimmen den Alltag
Ehrig sieht die Politik noch an anderer Stelle in der Pflicht. Längst
bestimmen Algorithmen oder künstliche Intelligenz unseren Alltag: Beim
Online-Einkauf, bei Versicherungen, bei Bankgeschäften und künftig auch
verstärkt beim Autofahren. „Verbraucher müssen verstehen, dass ein
automatisierter Prozess stattfindet“, sagt Ehrig. Daher fordert sie, dass
unabhängige Institutionen nachvollziehen können, wie etwa
Scoring-Ergebnisse für Dienstleistungen zustande kommen.
Am Finanzmarkt liegt die Algorithmenkontrolle in den Händen der BaFin und
der Börsenaufsicht. Geht es um das autonome Fahren, könnte diese Aufgabe
das Kraftfahrtbundesamt übernehmen.
Auch Tabea Rößner hält den Verbraucherschutz im Netz für eine „zentrale
Aufgabe“. Bisher hätte die Bundesregierung außer dem „Buzzword
Wettbewerbsrecht 4.0“ nicht viel geliefert, sagte die Sprecherin für
Netzpolitik und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag der taz. Sie
forderte strengere kartellrechtliche Prüfungen und „echte
Wahlmöglichkeiten“.
Zum Beispiel beim Thema Datenportabilität. Ganz gleich, ob Nutzer*innen
über Messenger Informationen streuen, sich über Facebook verlinken oder auf
Online-Plattformen einkaufen gehen, wechseln sie den Anbieter, können sie
ihre Daten in der Regeln nicht mitnehmen. Ohnehin ist es heute noch nicht
möglich, sich zwischen beispielsweise zwei oder mehr Messengerdiensten
auszutauschen. Technisch wäre dies kein Problem, aber die Anbieter haben
kein Interesse an mehr Durchlässigkeit. Es fehlt schlicht an Konkurrenz.
Der Online-Handel ist wenig überraschend auch für mehr Wettbewerb, warnt
aber vor allzu viel Regulierung. „Die Internetwirtschaft ist vielfältig,
und nicht alles, was technisch möglich ist, wird zu Missbrauch und zum
Nachteil für den Verbraucher führen“, sagt Oliver Prothmann vom
Bundesverband Online-Handel. Darunter fällt für ihn auch das viel
kritisierte dynamic pricing. Also Preise, die sich rasant ändern, je nach
dem wie sich die Kundschaft verhält.
28 Aug 2018
## AUTOREN
Tanja Tricarico
## TAGS
Bundeskartellamt
Wettbewerb
Verbraucherschutz
EU-Kommission
Schwerpunkt Meta
Google
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