| # taz.de -- Teilerfolg für Ex-Chefin des Bremer Bamf: Bandenmäßig vorverurte… | |
| > Gerichtsbeschluss in Bremen: Bundesinnenministerium darf nicht mehr | |
| > behaupten, in der Bamf-Außenstelle sei „bandenmäßig“ und „kriminell�… | |
| > gearbeitet worden. | |
| Bild: Stephan Mayer, rechts neben Seehofer, mit Komplizen aus dem Bundesinnenmi… | |
| BREMEN taz | Vieles ist über Ulrike B. gesagt, vieles behauptet worden. | |
| Fast einstimmig bezeichneten Medien ihr Handeln und mögliche | |
| Unregelmäßigkeiten in Bremen [1][als „Skandal“]. Nun hat die ehemalige | |
| Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und | |
| Flüchtlinge (Bamf) vor dem Verwaltungsgericht Bremen einen Teilerfolg | |
| erstritten. In einer einstweiligen Verfügung entschied das Gericht am | |
| Mittwoch, dass aus dem Bundesinnenministerium vorläufig nicht mehr | |
| behauptet werden darf, die Vorgänge in Bremen seien auch deshalb möglich | |
| gewesen, „weil hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter | |
| mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet haben“. | |
| So hatte es Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär beim | |
| Bundesinnenministerium, in der Sendung „Anne Will“ am 27. Mai behauptet. | |
| Ulrike B. sah sich unzulässig vorverurteilt sowie ihre Beamtenrechte und | |
| die Loyalitätspflichten durch den Dienstherrn verletzt. | |
| Bezüglich einer weiteren Aussage des Bundesinnenministeriums hat das | |
| Gericht dem Unterlassungsantrag von B. indes nicht stattgegeben: Dass im | |
| Ankunftszentrum Bremen „bewusst gesetzliche Regelungen und interne | |
| Dienstvorschriften missachtet wurden“, hatte das Bundesinnenministerium in | |
| einer Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts am 11. Mai erklärt. | |
| Diese Äußerung habe das Gebot der Sachlichkeit beachtet, so das Gericht. | |
| Zwar habe Ulrike B. einen Ansehensverlust erlitten. Angesichts der | |
| Medienberichterstattung habe aber das Interesse überwogen, die | |
| Öffentlichkeit zu informieren. | |
| Seit Mitte April 2018 war über Ermittlungen wegen möglicher Rechtsverstöße | |
| und Korruption in der Bremer Außenstelle des Bamf unter dem Stichwort | |
| „Bamf-Skandal“ berichtet worden. B. habe dort in ihrer Zeit als Leiterin | |
| angeblich in Zusammenarbeit mit drei Anwälten in mindestens 1.200 Fällen | |
| unrechtmäßig Asyl erteilt. Ganze Busladungen von Asylbewerbern seien dafür | |
| nach Bremen gekarrt worden, so die Vorwürfe. | |
| ## Wenig übrig von den Vorwürfen | |
| Vier Monate später ist davon [2][nicht mehr viel übrig]. Rund 4.500 Akten | |
| hat die Innenrevision bislang untersucht. Nur 13 Asylentscheidungen sind | |
| seitdem aufgrund falscher Angaben kassiert worden, vier weitere wurden | |
| widerrufen, bei 16 laufen noch Rücknahme- und Widerrufsverfahren. Dass | |
| Busse für Asyl-Entscheidungen nach Bremen fuhren, war normal und gewollt, | |
| in Zeiten der Überforderung 2015 sollte Bremen anderen Außenstellen | |
| aushelfen. Ohnehin ging es in vielen der inkriminierten Fälle um | |
| JesidInnen, denen 2015 ein Völkermord drohte und deren Schutzberechtigung | |
| bis heute außer Frage steht. | |
| Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der Ulrike B. vor dem Verwaltungsgericht | |
| vertrat, erklärte nach dem Beschluss: „Entgegen der Behauptung des | |
| Bundesinnenministers tragen die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der | |
| internen Revision die Verdächtigungen nicht. Bislang ist völlig offen, ob | |
| die Ermittlungen die öffentlich geäußerten Verdächtigungen bestätigen | |
| werden.“ | |
| Der Sprecher des Bremer Verwaltungsgerichts, Rainer Vosteen, erklärte, über | |
| die Berechtigung der Vorwürfe sei mit dem Beschluss von Mittwoch noch | |
| nichts gesagt: „Es ging um eine Abwägung zwischen den Interessen der | |
| Behördenleitung, die sich erklären muss, und denen der Beamtin.“ Die | |
| Äußerungen des Staatsseketärs Mayer hätten die Grenze überschritten, weil | |
| Mayer scheinbar feststehende Sachverhalte geschildert hatte, die noch nicht | |
| aufgeklärt worden seien. Anders habe es sich bei der von B. beanstandeten | |
| Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums verhalten. Diese sei | |
| objektiver und zurückhaltender gewesen. | |
| B.s Rechtsanwalt Eisenberg erklärte der taz, er sei mit dem Beschluss des | |
| Gerichts in dieser Form nicht einverstanden. Er bezog sich dabei auf die | |
| Aussagen in der Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts. Ulrike | |
| B. sei weder von der Bundesregierung noch von der internen Revision dazu | |
| gehört worden. „Wir haben den Revisionsbericht erst am 25. Juni im Zuge der | |
| Akteneinsicht bekommen“, sagte Eisenberg der taz. Daraufhin habe B. dazu | |
| Stellung bezogen und sei dem Revisionsbericht „umfassend entgegen | |
| getreten.“ Nach Auffassung Eisenbergs dürfte das Innenministerium daher die | |
| Aussage, B. habe gesetzliche Regelungen und Dienstvorschriften missachtet, | |
| heute so nicht mehr äußern – weil es durch die Aussage B.s nun schlauer | |
| sei. | |
| Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Ob B. dagegen | |
| Beschwerde einlegen wird, sei noch nicht entschieden, so Eisenberg. | |
| 1 Aug 2018 | |
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