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# taz.de -- Teilerfolg für Ex-Chefin des Bremer Bamf: Bandenmäßig vorverurte…
> Gerichtsbeschluss in Bremen: Bundesinnenministerium darf nicht mehr
> behaupten, in der Bamf-Außenstelle sei „bandenmäßig“ und „kriminell�…
> gearbeitet worden.
Bild: Stephan Mayer, rechts neben Seehofer, mit Komplizen aus dem Bundesinnenmi…
BREMEN taz | Vieles ist über Ulrike B. gesagt, vieles behauptet worden.
Fast einstimmig bezeichneten Medien ihr Handeln und mögliche
Unregelmäßigkeiten in Bremen [1][als „Skandal“]. Nun hat die ehemalige
Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (Bamf) vor dem Verwaltungsgericht Bremen einen Teilerfolg
erstritten. In einer einstweiligen Verfügung entschied das Gericht am
Mittwoch, dass aus dem Bundesinnenministerium vorläufig nicht mehr
behauptet werden darf, die Vorgänge in Bremen seien auch deshalb möglich
gewesen, „weil hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter
mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet haben“.
So hatte es Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär beim
Bundesinnenministerium, in der Sendung „Anne Will“ am 27. Mai behauptet.
Ulrike B. sah sich unzulässig vorverurteilt sowie ihre Beamtenrechte und
die Loyalitätspflichten durch den Dienstherrn verletzt.
Bezüglich einer weiteren Aussage des Bundesinnenministeriums hat das
Gericht dem Unterlassungsantrag von B. indes nicht stattgegeben: Dass im
Ankunftszentrum Bremen „bewusst gesetzliche Regelungen und interne
Dienstvorschriften missachtet wurden“, hatte das Bundesinnenministerium in
einer Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts am 11. Mai erklärt.
Diese Äußerung habe das Gebot der Sachlichkeit beachtet, so das Gericht.
Zwar habe Ulrike B. einen Ansehensverlust erlitten. Angesichts der
Medienberichterstattung habe aber das Interesse überwogen, die
Öffentlichkeit zu informieren.
Seit Mitte April 2018 war über Ermittlungen wegen möglicher Rechtsverstöße
und Korruption in der Bremer Außenstelle des Bamf unter dem Stichwort
„Bamf-Skandal“ berichtet worden. B. habe dort in ihrer Zeit als Leiterin
angeblich in Zusammenarbeit mit drei Anwälten in mindestens 1.200 Fällen
unrechtmäßig Asyl erteilt. Ganze Busladungen von Asylbewerbern seien dafür
nach Bremen gekarrt worden, so die Vorwürfe.
## Wenig übrig von den Vorwürfen
Vier Monate später ist davon [2][nicht mehr viel übrig]. Rund 4.500 Akten
hat die Innenrevision bislang untersucht. Nur 13 Asylentscheidungen sind
seitdem aufgrund falscher Angaben kassiert worden, vier weitere wurden
widerrufen, bei 16 laufen noch Rücknahme- und Widerrufsverfahren. Dass
Busse für Asyl-Entscheidungen nach Bremen fuhren, war normal und gewollt,
in Zeiten der Überforderung 2015 sollte Bremen anderen Außenstellen
aushelfen. Ohnehin ging es in vielen der inkriminierten Fälle um
JesidInnen, denen 2015 ein Völkermord drohte und deren Schutzberechtigung
bis heute außer Frage steht.
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der Ulrike B. vor dem Verwaltungsgericht
vertrat, erklärte nach dem Beschluss: „Entgegen der Behauptung des
Bundesinnenministers tragen die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der
internen Revision die Verdächtigungen nicht. Bislang ist völlig offen, ob
die Ermittlungen die öffentlich geäußerten Verdächtigungen bestätigen
werden.“
Der Sprecher des Bremer Verwaltungsgerichts, Rainer Vosteen, erklärte, über
die Berechtigung der Vorwürfe sei mit dem Beschluss von Mittwoch noch
nichts gesagt: „Es ging um eine Abwägung zwischen den Interessen der
Behördenleitung, die sich erklären muss, und denen der Beamtin.“ Die
Äußerungen des Staatsseketärs Mayer hätten die Grenze überschritten, weil
Mayer scheinbar feststehende Sachverhalte geschildert hatte, die noch nicht
aufgeklärt worden seien. Anders habe es sich bei der von B. beanstandeten
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums verhalten. Diese sei
objektiver und zurückhaltender gewesen.
B.s Rechtsanwalt Eisenberg erklärte der taz, er sei mit dem Beschluss des
Gerichts in dieser Form nicht einverstanden. Er bezog sich dabei auf die
Aussagen in der Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts. Ulrike
B. sei weder von der Bundesregierung noch von der internen Revision dazu
gehört worden. „Wir haben den Revisionsbericht erst am 25. Juni im Zuge der
Akteneinsicht bekommen“, sagte Eisenberg der taz. Daraufhin habe B. dazu
Stellung bezogen und sei dem Revisionsbericht „umfassend entgegen
getreten.“ Nach Auffassung Eisenbergs dürfte das Innenministerium daher die
Aussage, B. habe gesetzliche Regelungen und Dienstvorschriften missachtet,
heute so nicht mehr äußern – weil es durch die Aussage B.s nun schlauer
sei.
Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Ob B. dagegen
Beschwerde einlegen wird, sei noch nicht entschieden, so Eisenberg.
1 Aug 2018
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## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
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