# taz.de -- Teilerfolg für Ex-Chefin des Bremer Bamf: Bandenmäßig vorverurte… | |
> Gerichtsbeschluss in Bremen: Bundesinnenministerium darf nicht mehr | |
> behaupten, in der Bamf-Außenstelle sei „bandenmäßig“ und „kriminell�… | |
> gearbeitet worden. | |
Bild: Stephan Mayer, rechts neben Seehofer, mit Komplizen aus dem Bundesinnenmi… | |
BREMEN taz | Vieles ist über Ulrike B. gesagt, vieles behauptet worden. | |
Fast einstimmig bezeichneten Medien ihr Handeln und mögliche | |
Unregelmäßigkeiten in Bremen [1][als „Skandal“]. Nun hat die ehemalige | |
Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und | |
Flüchtlinge (Bamf) vor dem Verwaltungsgericht Bremen einen Teilerfolg | |
erstritten. In einer einstweiligen Verfügung entschied das Gericht am | |
Mittwoch, dass aus dem Bundesinnenministerium vorläufig nicht mehr | |
behauptet werden darf, die Vorgänge in Bremen seien auch deshalb möglich | |
gewesen, „weil hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter | |
mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet haben“. | |
So hatte es Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär beim | |
Bundesinnenministerium, in der Sendung „Anne Will“ am 27. Mai behauptet. | |
Ulrike B. sah sich unzulässig vorverurteilt sowie ihre Beamtenrechte und | |
die Loyalitätspflichten durch den Dienstherrn verletzt. | |
Bezüglich einer weiteren Aussage des Bundesinnenministeriums hat das | |
Gericht dem Unterlassungsantrag von B. indes nicht stattgegeben: Dass im | |
Ankunftszentrum Bremen „bewusst gesetzliche Regelungen und interne | |
Dienstvorschriften missachtet wurden“, hatte das Bundesinnenministerium in | |
einer Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts am 11. Mai erklärt. | |
Diese Äußerung habe das Gebot der Sachlichkeit beachtet, so das Gericht. | |
Zwar habe Ulrike B. einen Ansehensverlust erlitten. Angesichts der | |
Medienberichterstattung habe aber das Interesse überwogen, die | |
Öffentlichkeit zu informieren. | |
Seit Mitte April 2018 war über Ermittlungen wegen möglicher Rechtsverstöße | |
und Korruption in der Bremer Außenstelle des Bamf unter dem Stichwort | |
„Bamf-Skandal“ berichtet worden. B. habe dort in ihrer Zeit als Leiterin | |
angeblich in Zusammenarbeit mit drei Anwälten in mindestens 1.200 Fällen | |
unrechtmäßig Asyl erteilt. Ganze Busladungen von Asylbewerbern seien dafür | |
nach Bremen gekarrt worden, so die Vorwürfe. | |
## Wenig übrig von den Vorwürfen | |
Vier Monate später ist davon [2][nicht mehr viel übrig]. Rund 4.500 Akten | |
hat die Innenrevision bislang untersucht. Nur 13 Asylentscheidungen sind | |
seitdem aufgrund falscher Angaben kassiert worden, vier weitere wurden | |
widerrufen, bei 16 laufen noch Rücknahme- und Widerrufsverfahren. Dass | |
Busse für Asyl-Entscheidungen nach Bremen fuhren, war normal und gewollt, | |
in Zeiten der Überforderung 2015 sollte Bremen anderen Außenstellen | |
aushelfen. Ohnehin ging es in vielen der inkriminierten Fälle um | |
JesidInnen, denen 2015 ein Völkermord drohte und deren Schutzberechtigung | |
bis heute außer Frage steht. | |
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der Ulrike B. vor dem Verwaltungsgericht | |
vertrat, erklärte nach dem Beschluss: „Entgegen der Behauptung des | |
Bundesinnenministers tragen die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der | |
internen Revision die Verdächtigungen nicht. Bislang ist völlig offen, ob | |
die Ermittlungen die öffentlich geäußerten Verdächtigungen bestätigen | |
werden.“ | |
Der Sprecher des Bremer Verwaltungsgerichts, Rainer Vosteen, erklärte, über | |
die Berechtigung der Vorwürfe sei mit dem Beschluss von Mittwoch noch | |
nichts gesagt: „Es ging um eine Abwägung zwischen den Interessen der | |
Behördenleitung, die sich erklären muss, und denen der Beamtin.“ Die | |
Äußerungen des Staatsseketärs Mayer hätten die Grenze überschritten, weil | |
Mayer scheinbar feststehende Sachverhalte geschildert hatte, die noch nicht | |
aufgeklärt worden seien. Anders habe es sich bei der von B. beanstandeten | |
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums verhalten. Diese sei | |
objektiver und zurückhaltender gewesen. | |
B.s Rechtsanwalt Eisenberg erklärte der taz, er sei mit dem Beschluss des | |
Gerichts in dieser Form nicht einverstanden. Er bezog sich dabei auf die | |
Aussagen in der Pressemitteilung anlässlich des Revisionsberichts. Ulrike | |
B. sei weder von der Bundesregierung noch von der internen Revision dazu | |
gehört worden. „Wir haben den Revisionsbericht erst am 25. Juni im Zuge der | |
Akteneinsicht bekommen“, sagte Eisenberg der taz. Daraufhin habe B. dazu | |
Stellung bezogen und sei dem Revisionsbericht „umfassend entgegen | |
getreten.“ Nach Auffassung Eisenbergs dürfte das Innenministerium daher die | |
Aussage, B. habe gesetzliche Regelungen und Dienstvorschriften missachtet, | |
heute so nicht mehr äußern – weil es durch die Aussage B.s nun schlauer | |
sei. | |
Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig. Ob B. dagegen | |
Beschwerde einlegen wird, sei noch nicht entschieden, so Eisenberg. | |
1 Aug 2018 | |
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## AUTOREN | |
Jean-Philipp Baeck | |
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