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# taz.de -- Zahlen zu Fehlern bei Bamf-Bescheiden: Zu Unrecht Asyl? Gibt es fas…
> Nach Franco A. und Bremen überprüft das Bamf mehr positive Asylbescheide
> als je zuvor. Fehler werden aber so gut wie keine gefunden.
Bild: Wie oft wird im Bamf zu Unrecht ein Flüchtlingsstatus vergeben? Fast nie
Dass Flüchtlinge zu Unrecht Asyl erhalten, kommt so gut wie nie vor. Das
geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der
Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der taz vorliegt. Zuerst hatte
die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Gut 43.000 Asylbescheide aus den letzten Jahren hat das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, Bamf, im ersten Halbjahr 2018 überprüft. Nur in
0,7 Prozent (307 Fälle) endete diese Prüfung damit, dass das Bamf den
Bescheid revidierte und den Schutzstatus entzog. Dafür kann es
unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise, dass sich die Situation im
Herkunftsland des Flüchtlings geändert hat.
Die Prüfverfahren leitet das Bamf aus unterschiedlichen Gründen ein: Bei
Flüchtlingen, die Schutz nach der Genfer Konvention erhalten, ist die
Prüfung binnen drei Jahre nach Anerkennung vorgeschrieben. In Fällen, in
denen schriftlich entschieden wurde, lädt das Bamf außerdem oft zu einer
nachträglichen persönlichen Anhörung. Diese ist zwar freiwillig, was viele
Flüchlinge aber nicht wüssten und pflichtschuldig erschienen, wie
Asylrechtsanwälte berichten.
Dass die Zahl der Widerrufsverfahren in letzter Zeit stark anstieg – allein
im ersten Halbjahr 2018 wurden mehr als 100.000 solcher Verfahren
eingeleitet – hat aber auch politische Gründe: Nachdem im Frühling 2017
bekannt geworden war, dass der rechtsextreme Bundeswehrsoldat Franco A. das
Bamf getäuscht hatte und als syrischer Flüchtling registriert worden war,
ordnete der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) die
vorzeitige Überprüfung von 80.000 bis 100.000 positiven Asylbescheiden an.
Bei diesen vorzeitig überprüften Bescheiden wurde laut Antwort der
Bundesregierung ebenfalls nur bei einem verschwindend geringen Anteil,
nämlich in 1,2 Prozent der Fälle, eine Asylberechtigung zurück genommen. Zu
den Gründen macht die Bundesregierung keine Angaben.
Auch nach dem [1][angeblichen Bremer Bamf-Skandal], leitete die Nürnberger
Zentrale auf Anweisung des Innenministeriums Überprüfungen ein. Diese sind
allerdings noch nicht abgeschlossen.
## Kaum Fälschungen gefunden
Im Juli war bekannt geworden, dass im Zuge dieser Bremer Überprüfungen
bislang nur 17 Bescheide gekippt wurden. Wie viele Verfahren zu diesem
Zeitpunkt bereits überprüft worden waren, hatte die Bundesregierung nicht
angegeben. Ursprünglich hatte das Bamf angekündigt, bis September alle
18.000 positiven Bescheide aus Bremen von 2000 bis heute überprüfen zu
lassen.
Aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass von
gut 33.000 Identitätsdokumenten, die die Ausländerbehörden zur Prüfung an
das Bamf übersandten, in 0,6 Fällen Fälschungen entdeckt wurden. Inwiefern
es sich dabei um falsche Angaben zur Identität eines Flüchtlings oder um
sicherheitsrelevante Informationen handelte, dazu macht die Bundesregierung
keine Angaben.
„Die Zahlen zeigen: Nicht die Anerkennungen, sondern die Ablehnungen durch
das Bamf sind das Problem“, sagte die Linken-Abgeordnete Jelpke der taz.
Denn während es bei den positiven Bescheiden offenbar kaum etwas zu
beanstanden gibt, haben fast die Hälfte der Klagen gegen negative Bescheide
Erfolg.
Den allermeisten Flüchtlingen sei völlig zu Recht Schutz gewährt worden, so
Jelpke. Nun müsse es um die schnelle Integration dieser Menschen gehen
statt um „ressentimentgeladene Debattten um angeblich zu laxe Zustände im
Bamf“.
20 Aug 2018
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[1] /Pruefung-der-Bremer-Asyl-Entscheidungen/!5523807
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Flüchtlinge
Asylrecht
Schwerpunkt Flucht
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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Bremen
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Sami A.
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