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# taz.de -- Abschiebung von Sami A.: Rückholung oder 10.000 Euro Strafe
> Tunesien will Sami A. nicht an Deutschland rücküberstellen. Das
> Verwaltungsgericht droht der Ausländerbehörde mit einer saftigen
> Geldstrafe.
Bild: Innenminister Stamp (FDP) muss liefern: Die SPD hat ihm einen Brief mit v…
Tunis/Düsseldorf rtr/dpa | Tunesien will den [1][unrechtmäßig aus
Deutschland abgeschobenen] mutmaßlichen früheren Bin-Laden-Leibwächter Sami
A. nicht an Deutschland zurück überstellen. Als Grund nannte ein Vertreter
der tunesischen Justiz am Dienstag, dass Sami A. womöglich eine Anklage
wegen Terrorismus in seinem Heimatland bevorstehe. Gegen den Beschuldigten
werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt,
sagte Sofian Sliti, der Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde, der
Nachrichtenagentur Reuters. „Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein
anderes Land abzuschieben“, ergänzte er. Dafür gebe es keine Grundlage.
Vorwürfe von Sami A. in einem Interview der Bild, dass er in Tunesien mit
Folter rechnen müsse, wies Sliti zurück. „Wir bestätigen, dass das nicht
geschehen wird“, erklärte er. „Wir bestätigen, dass die Rechtssprechung
unabhängig ist und dass solche Praktiken nicht erlaubt sind“. Und mit Blick
auf den Inhaftierten machte Sliti die Position klar: „Er ist ein Bürger
dieses Landes mit allen Rechten in einem fairen Prozess“.
Sami A. war vor gut einer Woche von Düsseldorf aus in sein Heimatland
ausgeflogen worden. Allerdings hatte am Vorabend das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen entschieden, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm
in Tunesien Folter drohe. Der Beschluss ging aber erst beim Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den anderen Behörden ein, als sich
Sami A. bereits auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Gericht beklagt, es
sei von den Behörden über den Termin im Unklaren gelassen worden. Es hat
die Rückholung des Mannes angeordnet, dagegen wurde beim OVG Münster
Beschwerde eingereicht.
Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen droht der Ausländerbehörde der Stadt
Bochum nun mit einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, falls Sami A.
nicht bis zum 31. Juli 2018 zurückgeholt würde. Die auf dem
[2][Justizportal Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Pressemitteilung]
enthält dazu folgende Erklärung: „Bei ihrer Entscheidung stellte die Kammer
maßgeblich darauf ab, dass die Ausländerbehörde in den zurückliegenden 10
Tagen nach eigenen Angaben nichts Substantielles unternommen hat, um eine
Rückführung des abgeschobenen Tunesiers in die Bundesrepublik Deutschland
zu bewirken.“
## SPD im Landtag will Rückkehr verhindern
Weiter heißt es, dass bislang mit Hilfe des Auswärtigen Amtes lediglich
Anfragen zum aktuellen Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation des
Antragstellers an die tunesischen Behörden gestellt worden seien und dass
diese Maßnahmen nicht ausreichten.
Die SPD-Opposition im Landtag will eine Rückkehr des als Gefährder
eingestuften Tunesiers verhindern. Die Vize-Fraktionsvorsitzende Lisa
Kapteinat hat Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag gebeten,
sich um eine diplomatische Zusicherung Tunesiens zu bemühen, dass Sami A.
in seiner Heimat menschenrechtskonform behandelt werde.
Die CDU/FDP-Landesregierung habe sich mit der eiligen Abschiebung auf einen
„rechtlich sehr zweifelhaften Weg“ begeben, schrieb Kapteinat in einem
Brief an Maas. Gleichwohl würde es auch die SPD begrüßen, wenn Sami A.
„nicht mit erheblichem Kostenaufwand“ nach Deutschland zurückgeholt werden
müsse, nur weil Tunesien sich weigere, die diplomatische Zusicherung zu
geben.
Die SPD hat weitere Fragen an die Landesregierung. So will die Opposition
in einem Brief an Innenminister Stamp wissen, wann der Minister erstmals
Kenntnis davon hatte, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an einem
Eilbeschluss zur Abschiebung von Sami A. arbeitete. In dem Fall hätte Stamp
wissen müssen, dass es jederzeit eine Entscheidung auch gegen eine
Abschiebung hätte geben können, sagte Kapteinat.
## Sieben Gefährder sind in NRW zur Zeit ausreisepflichtig
Unklar sei auch, warum das Gelsenkirchener Gericht nicht über den vom
Ministerium in Abstimmung mit der Bundespolizei gebuchten Abschiebeflug am
13. Juli informiert worden war. Relevante Informationen dürften bei einem
bevorstehenden Gerichtsbeschluss nicht vorenthalten werden.
In NRW sind derzeit sieben ausländische Gefährder „vollziehbar
ausreisepflichtig“, wie aus einer Antwort von Innenminister Herbert Reul
(CDU) auf eine Grünen-Anfrage hervorgeht. Die tatsächliche Rückführung sei
aber von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten abhängig,
betonte Reul.
Mit ihrer Antwort räume die Landesregierung „erfrischend ehrlich“ ein, dass
die von ihr geplante Ausweitung des Polizeigewahrsams für Gefährder auf bis
zu einen Monat überhaupt keinen Mehrwert für die innere Sicherheit bringe,
kommentierte die Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Schäffer. „Die bisherige
Argumentation, man könne Gefährder in diesem einen Monat abschieben, fällt
wie ein Kartenhaus zusammen.“
Die Verlängerung des Polizeigewahrsams bei der anstehenden Änderung des
Polizeigesetzes sei „nicht nur verfassungsrechtlich hoch bedenklich,
sondern substanzlose Showpolitik“.
25 Jul 2018
## LINKS
[1] /Abschiebung-von-Sami-A/!5522997
[2] https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/24_07_2018_1/inde…
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