| # taz.de -- Nach Tunesien abgeschobener Islamist: Sami A. kommt vorerst aus Haft | |
| > Die Abschiebung von Sami A. war unrechtmäßig, doch Tunesien will ihn | |
| > nicht nach Deutschland zurückführen. Jetzt ist er vorläufig frei. | |
| Bild: Sami A. wurde nach Tunesien abgeschoben, jetzt kam er frei | |
| Tunis dpa | Der [1][mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene | |
| Islamist Sami A.] kommt zunächst aus der Haft in Tunesien frei. Wie ein | |
| Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mitteilte, wurde | |
| seine Entlassung angeordnet. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die | |
| Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien | |
| nicht verlassen. | |
| Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin | |
| Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor | |
| zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden | |
| ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte | |
| er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen. | |
| Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben | |
| worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor | |
| entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die | |
| Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die | |
| Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10. 000 | |
| Euro [2][aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag | |
| zurückzuholen]. | |
| Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein | |
| Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht | |
| ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in | |
| einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als | |
| Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte | |
| ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden | |
| eingestellt. | |
| Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die | |
| gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien | |
| freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, | |
| erklärte Seda Basay-Yildiz. | |
| 27 Jul 2018 | |
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