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# taz.de -- Nach Tunesien abgeschobener Islamist: Sami A. kommt vorerst aus Haft
> Die Abschiebung von Sami A. war unrechtmäßig, doch Tunesien will ihn
> nicht nach Deutschland zurückführen. Jetzt ist er vorläufig frei.
Bild: Sami A. wurde nach Tunesien abgeschoben, jetzt kam er frei
Tunis dpa | Der [1][mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene
Islamist Sami A.] kommt zunächst aus der Haft in Tunesien frei. Wie ein
Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mitteilte, wurde
seine Entlassung angeordnet. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die
Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien
nicht verlassen.
Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin
Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor
zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden
ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte
er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.
Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben
worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor
entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die
Aktion als „grob rechtswidrig“. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht die
Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10. 000
Euro [2][aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag
zurückzuholen].
Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein
Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht
ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in
einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als
Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte
ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden
eingestellt.
Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die
gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien
freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen,
erklärte Seda Basay-Yildiz.
27 Jul 2018
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