| # taz.de -- Gericht untersagt Pressemitteilung: Heimatministerium fern der Wahr… | |
| > Das Bremer Oberverwaltungsgericht stoppt Verleumdungen des | |
| > Bundesinnenministeriums gegen die frühere Chefin der Bremer Außenstelle | |
| > des Bamf. | |
| Bild: Kein Ort, an dem bewusst Gesetze missachtete wurden: Die Bremer Außenste… | |
| BREMEN taz | Mit einer vorverurteilenden Pressemitteilung verletzt das von | |
| Horst Seehofer (CSU) geführte Innen- und Heimatministerium fortlaufend die | |
| Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Bamf-Außenstellenleiterin Ulrike B. Am | |
| Montag hat ihm das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagt, weiter zu | |
| behaupten, die Revision des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeige | |
| „dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne | |
| Dienstvorschriften missachtet wurden“. | |
| Diese Mitteilung verlasse das Prinzip der staatlichen Stellen gebotenen | |
| Zurückhaltung, sie sei unverhältnismäßig, ehrenrührig und geeignet, das | |
| Bild der Ulrike B. in der Öffentlichkeit „negativ zu beeinflussen“, so das | |
| Gericht. Ihr Hintergrund waren Gerüchte, nach denen das Bamf-Bremen etliche | |
| Asylbescheide ohne ausreichende Prüfung positiv beschieden hätte. Diese | |
| haben sich nicht bestätigt. | |
| Der OVG-Beschluss ergänzt und korrigiert eine Entscheidung des | |
| Verwaltungsgerichts vom 1. August. Damals waren nur von Seehofers | |
| Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) abgesonderte, nach derzeitigem Stand der | |
| Ermittlungen wahrheitswidrige Bezichtigungen verboten worden, denen zufolge | |
| in Bremen „hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit | |
| einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet“ hätten. Unangetastet geblieben | |
| war indes die Pressemitteilung auf der Homepage des Ministeriums, weil das | |
| Verwaltungsgericht irrtümlich annahm, es handele sich um ein Werturteil. | |
| Laut OVG ist die Aussage jedoch als eine Tatsachenbehauptung einzustufen. | |
| „Es handelt sich auch nicht um eine bloße Verdachtsäußerung, da die | |
| behauptete Tatsache als feststehend und jedenfalls seit Vorlage des | |
| Berichts geklärt dargestellt wird“, präzisierten die Richter. | |
| Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass sie bewiesen | |
| werden kann. Das aber ist unterblieben: Stattdessen wurde der – | |
| mittlerweile widerlegte – Eindruck erweckt, der Bericht könne diesen Beleg | |
| liefern. Damit habe das Ministerium den strafrechtlichen Ermittlungen | |
| vorgegriffen, befand das OVG. „Es untergräbt damit in der Öffentlichkeit | |
| die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Unschuldsvermutung.“ | |
| 11 Sep 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Benno Schirrmeister | |
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