# taz.de -- Gericht untersagt Pressemitteilung: Heimatministerium fern der Wahr… | |
> Das Bremer Oberverwaltungsgericht stoppt Verleumdungen des | |
> Bundesinnenministeriums gegen die frühere Chefin der Bremer Außenstelle | |
> des Bamf. | |
Bild: Kein Ort, an dem bewusst Gesetze missachtete wurden: Die Bremer Außenste… | |
BREMEN taz | Mit einer vorverurteilenden Pressemitteilung verletzt das von | |
Horst Seehofer (CSU) geführte Innen- und Heimatministerium fortlaufend die | |
Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Bamf-Außenstellenleiterin Ulrike B. Am | |
Montag hat ihm das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagt, weiter zu | |
behaupten, die Revision des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zeige | |
„dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne | |
Dienstvorschriften missachtet wurden“. | |
Diese Mitteilung verlasse das Prinzip der staatlichen Stellen gebotenen | |
Zurückhaltung, sie sei unverhältnismäßig, ehrenrührig und geeignet, das | |
Bild der Ulrike B. in der Öffentlichkeit „negativ zu beeinflussen“, so das | |
Gericht. Ihr Hintergrund waren Gerüchte, nach denen das Bamf-Bremen etliche | |
Asylbescheide ohne ausreichende Prüfung positiv beschieden hätte. Diese | |
haben sich nicht bestätigt. | |
Der OVG-Beschluss ergänzt und korrigiert eine Entscheidung des | |
Verwaltungsgerichts vom 1. August. Damals waren nur von Seehofers | |
Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) abgesonderte, nach derzeitigem Stand der | |
Ermittlungen wahrheitswidrige Bezichtigungen verboten worden, denen zufolge | |
in Bremen „hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit | |
einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet“ hätten. Unangetastet geblieben | |
war indes die Pressemitteilung auf der Homepage des Ministeriums, weil das | |
Verwaltungsgericht irrtümlich annahm, es handele sich um ein Werturteil. | |
Laut OVG ist die Aussage jedoch als eine Tatsachenbehauptung einzustufen. | |
„Es handelt sich auch nicht um eine bloße Verdachtsäußerung, da die | |
behauptete Tatsache als feststehend und jedenfalls seit Vorlage des | |
Berichts geklärt dargestellt wird“, präzisierten die Richter. | |
Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass sie bewiesen | |
werden kann. Das aber ist unterblieben: Stattdessen wurde der – | |
mittlerweile widerlegte – Eindruck erweckt, der Bericht könne diesen Beleg | |
liefern. Damit habe das Ministerium den strafrechtlichen Ermittlungen | |
vorgegriffen, befand das OVG. „Es untergräbt damit in der Öffentlichkeit | |
die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Unschuldsvermutung.“ | |
11 Sep 2018 | |
## AUTOREN | |
Benno Schirrmeister | |
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