# taz.de -- Neue Fahrverbote in Stuttgart: Ländle muss mehr Diesel aussperren | |
> Schlappe für die grün-schwarze Landesregierung: Baden-Württemberg muss | |
> laut Gericht mehr Diesel als geplant aus Stuttgart verbannen. | |
Bild: Hier stinkt es bald nicht mehr so: Das besonders von Abgasen betroffene S… | |
STUTTGART dpa/taz | Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach | |
Angaben des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote | |
für Dieselautos der Abgasnorm Euro-5 festlegen. Innerhalb der nächsten zwei | |
Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in | |
Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht. Dies erklärte eine | |
Gerichtssprecherin am Freitag nach einem nicht-öffentlichen | |
Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am | |
Vortag. | |
Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH | |
ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen. Die grün-schwarze Regierung | |
hatte am Dienstag angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel | |
der Abgasnorm Euro-4 und darunter geben soll. | |
Fahrverbote für Euro-5-Diesel sollten dabei vermieden und Benzinautos | |
vollkommen von Verboten ausgenommen werden, erklärten Ministerpräsident | |
Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU). Für die | |
geplanten Dieselfahrverbote für ältere Wagen seien außerdem „Ausnahmen und | |
Übergangsregelungen für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen“ | |
vorgesehen. | |
Das geht der DUH nicht weit genug: Es sollte keine Ausnahmeregeln für | |
Anwohner geben und auch Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 sollten auf | |
besonders belasteten Strecken nicht fahren dürfen. „Wir freuen uns sehr, | |
dass das Gericht unsere Position bestätigt hat“, sagte Resch. | |
Gericht setzt Frist bis zum 15. Juli | |
Die Landesregierung muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des | |
kommenden Jahres – etwa im September 2019 – auch neuere Dieselwagen der | |
Abgasnorm Euro-5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, | |
das Land müsse sich nun aber bis zum 15. Juli festlegen. | |
Der DUH hatte eine schnelle, vollständige Umsetzung eines Urteils des | |
[1][Bundesverwaltungsgerichts] vom Februar gefordert. Die Leipziger Richter | |
hatten damals entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung in | |
Stuttgart grundsätzlich erlaubt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch warf | |
dem grün-schwarz regierten Bundesland vor, den neuen Luftreinhalteplan zu | |
verzögern. Nach seinem Eindruck will das Land nicht an Fahrverbote für | |
Euro-5-Diesel ran. Ähnliche Verfahren zur Zwangsvollstreckung von | |
Diesel-Fahrverboten wie in Stuttgart laufen in Düsseldorf und München. | |
In Stuttgart geht es auch noch um einen zweiten, verwandten Sachverhalt: | |
die Umsetzung eines Vergleichs, den das Land mit Anwohnern des Stuttgarter | |
Neckartors im Jahr 2016 geschlossen hat. Der Vergleich verpflichtet das | |
Land dazu, den Verkehr am Neckartor an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung | |
zu reduzieren. Bislang ist er nicht umgesetzt. Vor Gericht demonstrierten | |
am Donnerstag einige Anwohner mit Plakaten für sofortige Maßnahmen. | |
Nach dem Leipziger Urteil war Ende Mai das bundesweit erste | |
Diesel-Fahrverbot in Hamburg in Kraft getreten. Dort handelt es sich aber | |
nur um einzelne Straßenzüge, während in Stuttgart geplant ist, ganze Zonen | |
für alte Diesel-Autos zu sperren. | |
29 Jun 2018 | |
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