# taz.de -- Fahrverbote in Stuttgart: Letzte Frist für Baden-Württemberg | |
> Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge soll auch in Stuttgart kommen. Doch so | |
> einfach ist das nicht. Ein Gericht droht jetzt mit Zwangsgeld. | |
Bild: Verwaltungsgericht Stuttgart verdonnert BaWü zu erweiterten Fahrverboten | |
KARLSRUHE taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart macht Ernst. Es hat | |
dem Land Baden-Württemberg jetzt eine Frist bis Ende August gesetzt. Wenn | |
dieses bis dahin keine Fahrverbote in Stuttgart für Dieselfahrzeuge der | |
Schadstoffklasse Euro 5 ankündigt, muss es ein Zwangsgeld in Höhe von | |
10.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Deutschen | |
Umwelthilfe (DUH) | |
Das Land ist für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte verantwortlich und | |
muss deshalb den Luftreinhalteplan für Stuttgart nachbessern. Das VG | |
Stuttgart hielt im Juli 2017 flächendeckende Fahrverbote für | |
Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 für die einzig | |
erfolgversprechende Maßnahme. | |
Das Bundesverwaltungsgericht billigte im Februar 2018 das Stuttgarter | |
Urteil. Allerdings räumte es den noch relativ neuen Fahrzeugen der | |
Schadstoffklasse 5 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Schonfrist ein. | |
Für diese kämen zonale Fahrverbote „jedenfalls nicht vor dem 1. September | |
2019 in Betracht“. | |
## Von Ländern wird Rechtstreue erwartet | |
Die von Grünen und CDU gestellte Landesregierung einigte sich Mitte Juli | |
nach langen Diskussionen, Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4 | |
und schlechter ab Januar 2019 einzuführen, für Anwohner ab April 2019. Ob | |
es auch für Diesel der Klasse 5 Fahrverbote geben wird, soll erst später | |
unter Beachtung der Schadstoff-Entwicklung entschieden werden. | |
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält dies nicht für ausreichend. Das Land | |
könne nicht ganz darauf verzichten, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der | |
Klasse 5 festzusetzen und die Entscheidung auf einen „unbestimmten“ | |
späteren Zeitpunkt verschieben. | |
Das angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro wird das Land sicher nicht | |
beeindrucken. Bei staatlichen Akteuren gehen die Gerichte jedoch davon aus, | |
dass diese sich bereits aus Rechtstreue an gerichtliche Anordnungen halten. | |
Der Beschluss des VG Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Wenn er | |
schriftlich vorliegt, will die Landesregierung entscheiden, ob sie | |
hiergegen Rechtsmittel zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegt. | |
28 Jul 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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