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# taz.de -- Fahrverbote in Stuttgart: Letzte Frist für Baden-Württemberg
> Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge soll auch in Stuttgart kommen. Doch so
> einfach ist das nicht. Ein Gericht droht jetzt mit Zwangsgeld.
Bild: Verwaltungsgericht Stuttgart verdonnert BaWü zu erweiterten Fahrverboten
KARLSRUHE taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart macht Ernst. Es hat
dem Land Baden-Württemberg jetzt eine Frist bis Ende August gesetzt. Wenn
dieses bis dahin keine Fahrverbote in Stuttgart für Dieselfahrzeuge der
Schadstoffklasse Euro 5 ankündigt, muss es ein Zwangsgeld in Höhe von
10.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Deutschen
Umwelthilfe (DUH)
Das Land ist für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte verantwortlich und
muss deshalb den Luftreinhalteplan für Stuttgart nachbessern. Das VG
Stuttgart hielt im Juli 2017 flächendeckende Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 für die einzig
erfolgversprechende Maßnahme.
Das Bundesverwaltungsgericht billigte im Februar 2018 das Stuttgarter
Urteil. Allerdings räumte es den noch relativ neuen Fahrzeugen der
Schadstoffklasse 5 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Schonfrist ein.
Für diese kämen zonale Fahrverbote „jedenfalls nicht vor dem 1. September
2019 in Betracht“.
## Von Ländern wird Rechtstreue erwartet
Die von Grünen und CDU gestellte Landesregierung einigte sich Mitte Juli
nach langen Diskussionen, Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 4
und schlechter ab Januar 2019 einzuführen, für Anwohner ab April 2019. Ob
es auch für Diesel der Klasse 5 Fahrverbote geben wird, soll erst später
unter Beachtung der Schadstoff-Entwicklung entschieden werden.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält dies nicht für ausreichend. Das Land
könne nicht ganz darauf verzichten, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der
Klasse 5 festzusetzen und die Entscheidung auf einen „unbestimmten“
späteren Zeitpunkt verschieben.
Das angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro wird das Land sicher nicht
beeindrucken. Bei staatlichen Akteuren gehen die Gerichte jedoch davon aus,
dass diese sich bereits aus Rechtstreue an gerichtliche Anordnungen halten.
Der Beschluss des VG Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig. Wenn er
schriftlich vorliegt, will die Landesregierung entscheiden, ob sie
hiergegen Rechtsmittel zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegt.
28 Jul 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Diesel
Fahrverbot
Baden-Württemberg
Stickoxide
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DUH
Stuttgart
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Feinstaub
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