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# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Städte können Fahrverbote v…
> Schmutzige Diesel könnten bald aus bestimmten Städten verbannt werden.
> Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig.
Bild: Autofahrern hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt einen Strich durch die…
Leipzig dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in
Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten
Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf
Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag.
Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.
Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von
Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September
2018 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker
geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. „Gewisse
Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas
Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen
„Flickenteppich“ zu verhindern.
Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden,
Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden – dabei seien auch Fahrverbote
in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und
Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue
bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig
nun zurück.
Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht
eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der
Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des
Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung
von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der
Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart
gingen auf DUH-Klagen zurück.
## Fahrverbote sind „effektivste Maßnahme“
Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der
EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft
als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung
der Grenzwerte gefordert – andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland
beim EuGH.
Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als
„effektivste“ Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte,
Fahrverbote müssten „ernstlich geprüft“ werden. Die Bundesländer wiederum
argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit
einheitliche Regelung.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem
Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen
schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte
fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine „blaue
Plakette“ für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch
einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung
einer solchen Plakette bisher ab.
27 Feb 2018
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