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# taz.de -- Urteil zu U-Haft für Aktivisten: G20-Gegner bekommt Entschädigung
> Konstantin P. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich bei
> seiner Festnahme wehrte. Der Staat muss ihn nun für die U-Haft
> entschädigen.
Bild: Szene aus Hamburg vom 8. Juli 2017 (Archivbild)
Hamburg taz | Er ist der erste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel
Angeklagte, dem eine staatliche Entschädigung zugesprochen wurde: Der
21-jährige G20-Gegner Konstantin P. wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe
von 400 Euro verurteilt. Da er bereits vier Monate in Untersuchungshaft
saß, sprach ihm die Richterin einen finanziellen Ausgleich von 2.600 Euro
zu.
Ob davon etwas übrig bleibt, nachdem P. einen Teil der Verfahrenskosten
tragen muss, ist allerdings unklar. Die Anwält*innen kündigten zudem an, in
Berufung zu gehen. P. war anfänglich vorgeworfen worden, am 8. Juli zwei
Glasflaschen auf Polizist*innen geworfen zu haben. Nachdem die
Hauptbelastungszeugen, vier Beamte einer hessischen Beweis- und
Festnahmeeinheit (BFE), ihn aber weder auf Videos identifizieren, noch den
Tathergang schildern konnten, blieb nur der Vorwurf bestehen, P. habe
Widerstand bei seiner Festnahme geleistet: Als die vier Polizisten den
schmächtigen jungen Mann zu Boden gebracht hatten, habe er mit den Beinen
gestrampelt.
Die Anwält*innen hatten Freispruch gefordert – unter anderem, weil sie die
Glaubwürdigkeit der Polizisten für zweifelhaft hielten. Im Dezember war
herausgekommen, dass die Beamten zur Vorbereitung ihrer Aussagen einen
[1][Aktenordner einsehen konnten], der auf dem Polizeipräsidium stand und
die Aussagen mehrerer Kollegen enthielt.
Aber auch die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen eher torpediert als
gewissenhaft geführt: Sie hatte den Zeugen per Email einen Fragenkatalog
geschickt. So war es den Polizisten zumindest möglich, sich in Ruhe
abzusprechen und vorzubereiten. P.s Anwältin nannte das „eine Frechheit“.
Hier könne man deutlich sehen, wie im Zusammenhang mit G20 die
Gewaltenteilung aufgehoben und der Rechtsstaat in die Knie gegangen sei.
P. hat noch ein anderes Gerichtsverfahren laufen: Nachdem der russischen
Staatsbürger P. aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatte die
Ausländerbehörde versucht, ihn abzuschieben. Damit verbunden wäre eine
fünfjährige Wiedereinreisesperre in den Schengenraum. P. legte Widerspruch
ein, das Verwaltungsgericht hat noch nicht entschieden.
8 May 2018
## LINKS
[1] /Zeugenaussagen-bei-G20-Prozessen/!5468423
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
Protestbewegung
Repression
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