| # taz.de -- Urteil zu U-Haft für Aktivisten: G20-Gegner bekommt Entschädigung | |
| > Konstantin P. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich bei | |
| > seiner Festnahme wehrte. Der Staat muss ihn nun für die U-Haft | |
| > entschädigen. | |
| Bild: Szene aus Hamburg vom 8. Juli 2017 (Archivbild) | |
| Hamburg taz | Er ist der erste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel | |
| Angeklagte, dem eine staatliche Entschädigung zugesprochen wurde: Der | |
| 21-jährige G20-Gegner Konstantin P. wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe | |
| von 400 Euro verurteilt. Da er bereits vier Monate in Untersuchungshaft | |
| saß, sprach ihm die Richterin einen finanziellen Ausgleich von 2.600 Euro | |
| zu. | |
| Ob davon etwas übrig bleibt, nachdem P. einen Teil der Verfahrenskosten | |
| tragen muss, ist allerdings unklar. Die Anwält*innen kündigten zudem an, in | |
| Berufung zu gehen. P. war anfänglich vorgeworfen worden, am 8. Juli zwei | |
| Glasflaschen auf Polizist*innen geworfen zu haben. Nachdem die | |
| Hauptbelastungszeugen, vier Beamte einer hessischen Beweis- und | |
| Festnahmeeinheit (BFE), ihn aber weder auf Videos identifizieren, noch den | |
| Tathergang schildern konnten, blieb nur der Vorwurf bestehen, P. habe | |
| Widerstand bei seiner Festnahme geleistet: Als die vier Polizisten den | |
| schmächtigen jungen Mann zu Boden gebracht hatten, habe er mit den Beinen | |
| gestrampelt. | |
| Die Anwält*innen hatten Freispruch gefordert – unter anderem, weil sie die | |
| Glaubwürdigkeit der Polizisten für zweifelhaft hielten. Im Dezember war | |
| herausgekommen, dass die Beamten zur Vorbereitung ihrer Aussagen einen | |
| [1][Aktenordner einsehen konnten], der auf dem Polizeipräsidium stand und | |
| die Aussagen mehrerer Kollegen enthielt. | |
| Aber auch die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen eher torpediert als | |
| gewissenhaft geführt: Sie hatte den Zeugen per Email einen Fragenkatalog | |
| geschickt. So war es den Polizisten zumindest möglich, sich in Ruhe | |
| abzusprechen und vorzubereiten. P.s Anwältin nannte das „eine Frechheit“. | |
| Hier könne man deutlich sehen, wie im Zusammenhang mit G20 die | |
| Gewaltenteilung aufgehoben und der Rechtsstaat in die Knie gegangen sei. | |
| P. hat noch ein anderes Gerichtsverfahren laufen: Nachdem der russischen | |
| Staatsbürger P. aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatte die | |
| Ausländerbehörde versucht, ihn abzuschieben. Damit verbunden wäre eine | |
| fünfjährige Wiedereinreisesperre in den Schengenraum. P. legte Widerspruch | |
| ein, das Verwaltungsgericht hat noch nicht entschieden. | |
| 8 May 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Katharina Schipkowski | |
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