| # taz.de -- Konsulat verfolgt Verfahren gegen angeblichen Flaschenwerfer: Moska… | |
| > Beweise, dass der 21-jährige Russe Konstantin P. während des G20-Gipfels | |
| > Flaschen auf Polizisten geworfen hat, gibt es nicht. Heute soll es ein | |
| > Urteil geben. | |
| Bild: Ohne Beweise: Wer wann wo was geworfen hat, kann die Anklage in vielen G2… | |
| HAMBURG taz | Der Prozess gegen den G20-Gegner Konstantin P. sorgte von | |
| Anfang an für Aufsehen. „Es ging recht turbulent zu“, bestätigt ein | |
| Gerichtssprecher. Zahlreiche Unterstützer des Angeklagten seien im | |
| Gerichtssaal gewesen. Und auch der russische Staat verfolgte den Prozess | |
| mit auffallend großem Interesse: Der russische Konsul selbst nahm an der | |
| Verhandlung teil – und er wurde am zweiten Verhandlungstag von den | |
| Zuschauern aus dem Saal gedrängt. Denn Konstantin P. wollte keine | |
| Unterstützung durch das Konsulat. | |
| Die Verteidigung wollte den Konsul vom Prozess ausschließen und stellte | |
| einen entsprechenden Antrag. Der wurde von der Prozessleitung abgelehnt. Es | |
| habe keinerlei Rechtsgrundlage gegeben, jemanden vom Prozess | |
| auszuschließen, der nicht als Zeuge in Betracht kam. Das gelte auch für | |
| einen Konsulatsbeamten, heißt es vom Gericht. Letztendlich habe der Beamte | |
| keinen Gebrauch von seinem Recht gemacht, an dem Prozess teilzunehmen. | |
| Für P.s Verteidiger war das enorme Interesse des russischen Konsulats an | |
| dem Fall auffällig. Dass das Konsulat informiert wird, sobald ein | |
| russischer Staatsbürger in Deutschland festgenommen wird, auch wenn dieser | |
| konsularischen Beistand nicht wünscht, ist durch eine gesetzliche | |
| Vereinbarung geregelt. Normalerweise sind laut Wiener Konvention | |
| Auslandsvertretungen dann zu informieren, sofern der oder die Verhaftete | |
| dies verlangt. Im Fall von Konstantin P. ging das Konsulat noch weiter und | |
| forderte Auskunft zu der Anklage. Das bestätigte auch die | |
| Staatsanwaltschaft. | |
| Dass der Konsul tatsächlich persönlich die Zeit aufbringt, vor Gericht | |
| anwesend zu sein, hat P.s Verteidiger Kienzle in zehn Jahren | |
| Strafverteidigung nicht erlebt. Zu den Befürchtungen seines Mandanten könne | |
| er nichts sagen, zu seinen eigenen aber sehr wohl: „Natürlich gibt es da | |
| die Befürchtung, dass Repression vom russischen Staat ausgeht“, sagt er. | |
| Konstantin P. soll an den Krawallen während des G20-Gipfels im | |
| Schanzenviertel beteiligt gewesen sein. Die Vorwürfe gegen den jungen | |
| Russen lauteten zu Beginn des Prozesses am Amtsgericht Hamburg: Versuchte | |
| gefährliche Körperverletzung und Widerstand bei der Festnahme. Seit zwei | |
| Wochen ist P. wieder auf freiem Fuß – nach einem Antrag, der sowohl von P.s | |
| Verteidigern als auch von der Staatsanwaltschaft gestellt wurde. | |
| Die versuchte Körperverletzung wurde nach bisheriger Beweisaufnahme nicht | |
| bestätigt, heißt es vom Gericht. Und trotzdem: Konstantin P. saß vier | |
| Monate lang im Gefängnis.Das einem so jungen Menschen zuzumuten hält seine | |
| Verteidigerin Fenna Busmann für fragwürdig. Und das gelte für alle | |
| ähnlichen Fälle, bei denen junge Menschen während des G20-Gipfels | |
| festgenommen wurden. | |
| P.s Festnahme erfolgte am Abend des zweiten Gipfeltages. Am 8. Juli soll er | |
| gegen 23 Uhr an der Ecke Kampfstraße/Schanzenstraße zwei Flaschen auf | |
| Polizeibeamte geworfen haben, sagt ein Gerichtssprecher. Getroffen wurde | |
| niemand. | |
| ## Zweifelhafte Zeugen | |
| Die Verteidigung geht davon aus, dass der Flaschenwerfer jemand anders war. | |
| Die Identifizierung habe lediglich anhand von hellen Schuhen stattgefunden. | |
| „So kann man einfach niemanden identifizieren“, sagt Busmann. Die | |
| Haftbefehle, die während des Gipfels verhängt wurden, stützten sich meist | |
| auf mögliche Fluchtgefahr, erklärt die Verteidigerin. Doch P. kam direkt am | |
| Tag nach seiner Freilassung zum nächsten Verhandlungstermin. | |
| Heute wird wieder verhandelt und zwar nur noch der Vorwurf des Widerstandes | |
| bei der Festnahme. Geklärt werden müsse, ob das Jugendstrafrecht angewandt | |
| wird. „Dann wird es höchstens eine Kleinigkeit geben wie eine Verwarnung“, | |
| sagt die Verteidigerin Fenna Busmann. Ist das nicht der Fall, sei mit einem | |
| Urteil von etwa 30 Tagessätzen Geldstrafe zu rechnen. P.s Verteidigung hält | |
| einen Freispruch für durchaus realistisch. | |
| Die Verteidigung hat ihr Ziel erreicht: „Wir wollten ihn da rausholen“, | |
| sagt Busmann. Für sie ist der Fall weiterhin spannend. Es gebe die | |
| Vermutung, dass die fünf als Zeugen vernommenen Polizeibeamten als solche | |
| ungeeignet seien. Die Vernehmung sei anfangs sehr zäh gewesen, sagt | |
| Busmann. Die Polizisten hätten nicht auf die gestellten Fragen antworten | |
| wollen. Außerdem sei vor Gericht ausgesagt worden, dass die Polizisten vor | |
| ihrer Vernehmung Zugang zu den Aussagen ihrer Kollegen hatten und ihre | |
| eigene Aussage so darauf abstimmen konnten, erklärt sie. | |
| Die Polizisten sollen am heutigen Verhandlungstag weiter vernommen werden. | |
| Dass ein Urteil gesprochen wird, sei wahrscheinlich, heißt es vom Gericht. | |
| 30 Nov 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Milena Pieper | |
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