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# taz.de -- Bisher höchste Strafe wegen G20-Randale: Drei Jahre Haft für 28-J…
> Der Angeklagte sagte, er sei nur aus Neugier zu den Krawallen in die
> Hamburger Schanze gegangen. Das Gericht zeigte wenig Milde für das
> Geständnis.
Bild: Mit voller Härte geht der Staat jetzt gegen G20-Randalierer vor
Hamburg dpa | Ein 28-Jähriger ist in Hamburg zu der bisher höchsten Strafe
in einem G20-Prozess verurteilt worden. Er erhielt am Dienstag eine
Haftstrafe von drei Jahren. Die zuvor härteste Strafe – zwei Jahre und
sieben Monate Haft – war im ersten Prozess Ende August gegen einen
21-Jährigen aus den Niederlanden verhängt worden.
Der Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zudem
habe das „[1][gut recherchierte Videomaterial]“ der Polizei die Vorwürfe
der Anklage bestätigt, sagte die Richterin. Die Videosequenzen zeigten den
Deutschen, wie er in der Nacht zum 8. Juli inmitten vermummter Gestalten
eine Filiale der Drogerie [2][Budnikowsky und zwei Supermärkte im
Schanzenviertel plünderte] sowie Steine und Flaschen auf Polizisten warf.
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der von der Staatsanwaltschaft
geforderten Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.
Zu Beginn des einzigen Verhandlungstags gab er die Taten zu und
entschuldigte sich. Aus Neugier sei er zu den Krawallen in die Schanze
gegangen, habe mit Freunden Alkohol getrunken und sich „von der Masse
mitreißen lassen“, erklärte der Angeklagte.
## „Unprofessionell gekleidet, professionell gehandelt“
Der 28-Jährige war bei den Taten nicht vermummt. Die Staatsanwaltschaft
erklärte, bei den Taten sei er zwar unprofessionell gekleidet gewesen, habe
aber professionell gehandelt. Er habe an „vorderster Front“ an dem
„Gewaltexzess“ teilgenommen und sei „Teil des Mobs“ gewesen. „Es gab …
viel zu leugnen, die Bilder sprechen für sich“, erklärte die
Staatsanwaltschaft.
Gegen eine mildere Strafe sprachen der Richterin zufolge auch die
Vorstrafen des 28-Jährigen. An dem Freitagabend im Juli habe er trotz
Bewährungsauflagen über Stunden „immer weitergemacht“. Die Richterin
betonte, die Randalierer hätten „Angst und Schrecken“ in der Stadt und bei
ihren Bewohnern verbreitet. „Dazu haben Sie beigetragen“, sagte sie in der
Urteilsbegründung zum Angeklagten.
21 Nov 2017
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