# taz.de -- Bisher höchste Strafe wegen G20-Randale: Drei Jahre Haft für 28-J… | |
> Der Angeklagte sagte, er sei nur aus Neugier zu den Krawallen in die | |
> Hamburger Schanze gegangen. Das Gericht zeigte wenig Milde für das | |
> Geständnis. | |
Bild: Mit voller Härte geht der Staat jetzt gegen G20-Randalierer vor | |
Hamburg dpa | Ein 28-Jähriger ist in Hamburg zu der bisher höchsten Strafe | |
in einem G20-Prozess verurteilt worden. Er erhielt am Dienstag eine | |
Haftstrafe von drei Jahren. Die zuvor härteste Strafe – zwei Jahre und | |
sieben Monate Haft – war im ersten Prozess Ende August gegen einen | |
21-Jährigen aus den Niederlanden verhängt worden. | |
Der Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Zudem | |
habe das „[1][gut recherchierte Videomaterial]“ der Polizei die Vorwürfe | |
der Anklage bestätigt, sagte die Richterin. Die Videosequenzen zeigten den | |
Deutschen, wie er in der Nacht zum 8. Juli inmitten vermummter Gestalten | |
eine Filiale der Drogerie [2][Budnikowsky und zwei Supermärkte im | |
Schanzenviertel plünderte] sowie Steine und Flaschen auf Polizisten warf. | |
Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter der von der Staatsanwaltschaft | |
geforderten Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist | |
noch nicht rechtskräftig. | |
Zu Beginn des einzigen Verhandlungstags gab er die Taten zu und | |
entschuldigte sich. Aus Neugier sei er zu den Krawallen in die Schanze | |
gegangen, habe mit Freunden Alkohol getrunken und sich „von der Masse | |
mitreißen lassen“, erklärte der Angeklagte. | |
## „Unprofessionell gekleidet, professionell gehandelt“ | |
Der 28-Jährige war bei den Taten nicht vermummt. Die Staatsanwaltschaft | |
erklärte, bei den Taten sei er zwar unprofessionell gekleidet gewesen, habe | |
aber professionell gehandelt. Er habe an „vorderster Front“ an dem | |
„Gewaltexzess“ teilgenommen und sei „Teil des Mobs“ gewesen. „Es gab … | |
viel zu leugnen, die Bilder sprechen für sich“, erklärte die | |
Staatsanwaltschaft. | |
Gegen eine mildere Strafe sprachen der Richterin zufolge auch die | |
Vorstrafen des 28-Jährigen. An dem Freitagabend im Juli habe er trotz | |
Bewährungsauflagen über Stunden „immer weitergemacht“. Die Richterin | |
betonte, die Randalierer hätten „Angst und Schrecken“ in der Stadt und bei | |
ihren Bewohnern verbreitet. „Dazu haben Sie beigetragen“, sagte sie in der | |
Urteilsbegründung zum Angeklagten. | |
21 Nov 2017 | |
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