Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Demonstrant wegen G20-Protest verurteilt: Bewährungsstrafe für Fl…
> Ein weiterer Prozess um die G20-Krawalle in Hamburg endet mit einem
> Schuldspruch und einer Haftstrafe. Die Richterin findet ungewöhnlich
> scharfe Worte für die Tat.
Bild: Das ist Terror, urteilte die Richterin: Flaschenwerfer bei den G20-Protes…
Hamburg dpa | Wegen zweier Flaschenwürfe auf Polizisten beim G20-Gipfel hat
das Amtsgericht Hamburg einen 31-Jährigen zu anderthalb Jahren Haft auf
Bewährung verurteilt. „Ich bin davon überzeugt, dass es sich um keine
Spontantat gehandelt hat“, sagte die Richterin am Montag in ihrer
Urteilsbegründung. Der Spanier habe sich des schweren Landfriedensbruchs,
der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf
Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht.
Der Verwaltungsangestellte aus der Stadt Bilbao sei Anfang Juli zur
Demonstration „Welcome to Hell“ nach Hamburg gereist und habe nach dem Ende
der Kundgebung gezielt zweimal eine Flasche auf Beamte geworfen. Die
Flaschen waren vor oder im Unterschenkelbereich der Polizisten mit
Schutzausrüstung zersplittert. Mit seiner Tat habe er Angst und Schrecken
verbreitet.
Es sei ihm weniger um eine Meinungsäußerung als um die Ausübung blanker
Gewalt gegangen. „Das ist nach meiner Überzeugung Terror“, sagte die
Richterin. Zugunsten des Angeklagten wertete sie dessen volles Geständnis.
Außerdem habe er Reue bekundet. Ein Zivilbeamter der Bundespolizei hatte
die Vorwürfe als Zeuge bestätigt. Dem Gericht lagen auch Videoaufnahmen der
Flaschenwürfe vor.
Mit dem Urteil entsprach die Richterin weitgehend der Forderung der
Staatsanwältin, die auch noch eine Geldbuße von 3.000 Euro verlangt hatte.
Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von unter einem Jahr auf
Bewährung ausgesprochen. Die Richterin hob den Haftbefehl nach zweieinhalb
Monaten Untersuchungshaft auf, ordnete aber die Abgabe einer DNA-Probe an.
Sie wies den Vorwurf zurück, die Richter in den G20-Prozessen folgten mit
ihren Urteilen den Forderungen von Politikern. „Wenn das so wäre, hätte ich
meinen Beruf verfehlt“, sagte sie. Ihre Aufgabe sei es, eine der Tat
angemessenen Strafe zu finden. Die Äußerungen von Politikern seien ihr
persönlich egal.
Das Amtsgericht hat jetzt insgesamt sieben bei den G20-Protesten
festgenommene Randalierer verurteilt, und zwar alle zu Haftstrafen, meist
aber auf Bewährung. Ein Urteil steht noch aus. Am Dienstag, Donnerstag und
Freitag sollen vier weitere Prozesse stattfinden.
25 Sep 2017
## TAGS
Schwerpunkt G20 in Hamburg
G20-Gipfel
Schwerpunkt G20 in Hamburg
G20-Gipfel
Schwerpunkt G20 in Hamburg
Schwerpunkt G20 in Hamburg
Schwerpunkt G20 in Hamburg
Schwerpunkt G20 in Hamburg
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bisher höchste Strafe wegen G20-Randale: Drei Jahre Haft für 28-Jährigen
Der Angeklagte sagte, er sei nur aus Neugier zu den Krawallen in die
Hamburger Schanze gegangen. Das Gericht zeigte wenig Milde für das
Geständnis.
G20-Prozess in Hamburg: Bewährungsstrafe für den Mitwerfer
Yannick M. ist kein Linker. Was trieb ihn dazu, bei den G20-Protesten
Flaschen auf Polizisten zu werfen und nach Treffern zu jubeln?
Bilanz der G20-Prozesse in Hamburg: G20-Gipfel vor Gericht
Nach den ersten Prozessen gegen Gipfelgegner: Wie die Justiz die
Angeklagten einschüchtert – und wie sich die Verteidigung verändert.
G20 vor Gericht: Mildes Urteil für Flaschenwerfer
Ein heute 20-Jähriger hatte Flaschen auf Polizisten geworfen. Seine
auffällige Kleidung machte gleich mehrere Zivilpolizisten auf ihn
aufmerksam.
Urteil gegen zweiten G20-Gegner: Strafe für Böller und Taucherbrille
Der Angeklagte wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Polizei hatte
ihn wegen auffälliger Gegenstände festgenommen.
Erster Prozess gegen G20-Demonstrant: Niederländer zu Haft verurteilt
Der 21-Jährige hatte einen G20-Polizisten in Hamburg mit zwei Bierflaschen
attackiert. Das Urteil lautet zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.