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# taz.de -- Debatte um Paragraf 219a im Bundestag: SPD fordert freie Abstimmung
> Immer mehr SPD-Abgeordnete kritisieren den Umgang ihrer Partei mit 219a.
> Sie fordern nun, dass ohne Fraktionszwang über den Paragrafen entschieden
> wird.
Bild: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) arbeitet zur Zeit an einem G…
Berlin afp | Im Streit um die Reform des Paragrafen 219a zu
Schwangerschaftsabbrüchen bringen immer mehr SPD-Abgeordnete die Aufhebung
des Fraktionszwangs ins Gespräch. Zwar solle die Bundesregierung die Chance
erhalten, „einen Gesetzentwurf zum Paragraf 219a vorzulegen“, sagte die
SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe der in Düsseldorf erscheinenden
[1][sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe der in Düsseldorf
erscheinenden Rheinischen Post] vom Donnerstag.
„Angesichts der teils unsäglichen Kommentare aus der Union bis hin zu
Gesundheitsminister Jens Spahn hält sich meine Hoffnung darauf allerdings
in engen Grenzen“, fügte die Generalsekretärin der Sozialdemokraten in
Sachsen hinzu. „Die SPD sollte dann nach anderen Mehrheiten suchen oder die
Abstimmung freigeben.“
Die SPD-Abgeordnete Josephine Ortleb sagte der Zeitung, Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) habe eine Lösung im Sinne der Rechtssicherheit für
Ärzte und Frauen zugesagt. „Und wir nehmen Sie hier beim Wort.“ Jetzt werde
ein Vorschlag der Bundesregierung erstellt, den gelte es zunächst
abzuwarten. „Allerdings muss dies sehr zügig geschehen“, fügte sie hinzu.
„Zum jetzigen Zeitpunkt sollten wir alle Möglichkeiten zu einer Änderung
des Paragrafen auf dem Tisch behalten.“
[2][Zuvor hatte der Bundesvorsitzende der Jusos, Kevin Kühnert, eine
Aufhebung des Fraktionszwangs bei der Abstimmung über die Reform des
Paragrafen 219a gefordert]. Die SPD hatte kürzlich darauf verzichtet, ihren
Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag zur
Abstimmung zu stellen.
Nunmehr erarbeitet Justizministerin Katarina Barley (SPD) einen
Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes. Barley will verhindern, dass es
künftig wieder [3][zu Fällen wie dem einer Gießener Ärztin kommt], die im
vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war.
Sie hatte über einen Link auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des
Schwangerschaftsabbruchs informiert.
22 Mar 2018
## LINKS
[1] http://www.rp-online.de/politik/deutschland/werbeverbot-fuer-schwangerschaf…
[2] /Reform-im-Abtreibungsrecht/!5493025
[3] /Verbot-der-Werbung-fuer-Abtreibungen/!5478290
## TAGS
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