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# taz.de -- Kommentar neue Äußerungen zu § 219 a: Von wegen kompromissbereit
> Jens Spahn gibt der „SZ“ ein Interview, in dem er vermeintlich
> „kompromissbereit“ klingt. Tatsächlich will er an Paragraf 219a nicht
> heran.
Bild: Jens Spahn spielt auch mal Frauenrechtler*innen und Tierschützer*innen g…
Der entscheidende Satz von Gesundheitsminister Jens Spahn fiel im Interview
mit der Süddeutschen Zeitung: Der Konflikt über Abtreibungen sei vor mehr
als 25 Jahren in einem Kompromiss geregelt worden, zu dem auch das
sogenannte Werbeverbot in Paragraf 219 a gehöre. „Zu diesem Kompromiss als
Ganzes stehen wir, da gibt es keinen Änderungsbedarf.“
Was Spahn dagegen von einigen Medien als Kompromissbereitschaft“ ausgelegt
wurde, besteht einzig darin, dass er – laut eigener Aussage – nun mit
Ärzt*innen und Schwangerschaftsberatungsstellen sprechen will. Er erkennt
also immerhin an, dass es ein Informationsdefizit gibt.
Spahn schraubt an seiner Sprache, klingt gemäßigter – mehr aber auch nicht.
Das Problem bleibt: § 219 a. Wegen dieses Strafrechtsparagrafen können
Ärzt*innen auf ihren Webseiten nicht sachlich und seriös darüber
informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Deshalb wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro
verurteilt, auch deshalb existieren, wie eine taz-Recherche gezeigt hat,
nirgends in Deutschland vollständige Informationen darüber, wer wo
Abtreibungen durchführt. Dieses Problem hat der Gesundheitsminister nach
wie vor nicht erkannt. Genauso wenig sieht er die Stigmatisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen durch ihre generelle Verortung im Strafrecht.
## Frauen können sich nicht im privaten Raum informieren
Wahrscheinlicher ist, dass Spahn auch nach seinen Gesprächen vorschlagen
wird, den § 219 a so zu belassen, wie er ist, und stattdessen bei den
Beratungsstellen anzusetzen. Deren Pflichten zu erweitern, würde aber nicht
helfen: Frauen müssen sie aufsuchen, sich offenbaren und beraten lassen,
anstatt sich zunächst unabhängig und im Privaten über ihre Optionen
informieren zu können.
Der § 219 a muss gestrichen und ein Verbot von Werbung für Abtreibungen ins
Ordnungswidrigkeitenrecht überführt werden. Bleibt er bestehen, wäre nichts
besser. Im Gegenteil, seine Regelung wäre nur zementiert. Egal, wie
„kompromissbereit“ Spahn in manchen Ohren auch klingen mag.
26 Mar 2018
## AUTOREN
Hanna Voß
## TAGS
Jens Spahn
Schwerpunkt Paragraf 219a
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Schwerpunkt Abtreibung
CDU/CSU
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt 1968
Jens Spahn
Franziska Giffey
Schwerpunkt Paragraf 219a
Lesestück Recherche und Reportage
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