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# taz.de -- Medialer Umgang mit Paragraf 219a: Werbung ≠ Information
> „Buzzfeed“ beschreibt Paragraf 219 a neuerdings als „Informationsverbot…
> statt als „Werbeverbot“ von Abtreibungen. Gut gemeint, aber ungenau.
Bild: Informationshefte in einer Familienberatungsstelle. Oder sind es „Werbe…
Werbung ist Werbung, und Information ist Information. Diese Aussage
leuchtet ein – möchte man meinen. Wenn man sich die aktuelle politische und
mediale Debatte zum Paragrafen 219 a StGB ansieht, kommen einem aber doch
Zweifel am Vermögen einiger Politiker*innen, diesen Unterschied zu
erkennen.
Viele Politiker*innen und Medien sagen „Werbeverbot“ für Abtreibungen, wenn
sie über diesen Paragrafen sprechen. Eine Unschärfe – denn tatsächlich
verbietet dieses Verbot der „Werbung“ auch Information. Deswegen werde man
künftig nur noch von einem „Informationsverbot“ sprechen, erklärte am
Montag Daniel Drepper, Chefredakteur von Buzzfeed Deutschland. „Das Wort
‚Werbeverbot‘ klingt so, als wäre es Ärztinnen lediglich verboten,
reißerische TV-Spots zu buchen oder Sonderrabatte auf Abbrüche zu geben“,
schreibt Drepper.
Tatsächlich lautet der Titel von Paragraf 219 a: „Werbung für den Abbruch
der Schwangerschaft“, verortet im Strafrecht bei den „Straftaten gegen das
Leben“. Es fällt aber auch unter diese „Werbung“, wenn Ärzt*innen
öffentlich darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Zum
Beispiel auf ihrer Webseite. Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde
deswegen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.
Seitdem diskutieren Politik und Medien das Gesetz. SPD, Grüne, FDP und
Linke wollen, dass Information möglich wird. CDU und CSU malen
Horrorszenarien von anpreisenden Werbeplakaten. Dass es um sachliche
medizinische Information geht, blenden so manche Unionspolitiker*innen
offenbar ganz bewusst aus. Er sei „sehr für intensive Information in der
konkreten Situation“, erklärte etwa Gesundheitsminister Jens Spahn auf
Twitter. „Aber ich bin entschieden gegen Werbung.“
Dem offensiv etwas entgegenzusetzen, wie Buzzfeed es tut, ist ein guter
Impuls in einer politischen Diskussion. Mit solchen bewussten Irreführungen
sollte man Politiker*innen nicht durchkommen lassen. Der Begriff
„Informationsverbot“ verwischt aber, dass CDU und CSU eigentlich nur das
tun, was ja auch das Gesetz tut – nämlich Werbung und Information
gleichsetzen.
Guter Journalismus muss darauf immer wieder hinweisen. In jeder Meldung.
Den gesamten Paragrafen erklären. Genau sein. Und diese Genauigkeit dann
auch von der Politik einfordern.
20 Mar 2018
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
Buzzfeed
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Jens Spahn
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