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# taz.de -- Luftverschmutzung durch Diesel: Haft für Ministerin gefordert
> Bayern muss bezahlen, da das Land keine Fahrverbote vorbereitet. Die
> Deutsche Umwelthilfe fordert nun „Zwangshaft“ für die Umweltministerin.
Bild: Tauscht sie das Kostüm bald gegen Haftkleidung? Die bayerische Umweltmin…
Der bayerischen CSU-Umweltministerin Ulrike Scharf soll „Zwangshaft“
angedroht werden. Das fordert [1][die Deutsche Umwelthilfe (DUH)] im Streit
über den Luftreinhalteplan für München. Die Androhung und Verhängung von
Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro seien nicht ausreichend. „Die Justiz darf
sich nicht endlos an der Nase herumführen lassen“, schreibt DUH-Anwalt Remo
Klinger in einem der taz vorliegenden Schriftsatz.
Anlass des Streits ist eine Klage der DUH gegen den Freistaat Bayern. Der
bisherige Luftreinhalteplan für München müsse verschärft werden, damit dort
endlich die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten werden. Die Klage hatte
aber nur teilweise Erfolg. Im Februar 2017 entschied der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) München zwar, dass es „unausweichlich“ sei,
den Dieselverkehr einzuschränken. Zuvor müsse allerdings noch geklärt
werden, mit welchen Verkehrszeichen die Fahrverbote angezeigt werden und
für welche Fahrzeuge Ausnahmen gelten.
Der VGH wollte auf das Bundesverwaltungsgericht warten, das an diesem
Donnerstag über die Frage verhandelt, ob Fahrverbote auch ohne gesetzliche
Regelung, ohne Verkehrszeichen und ohne Plakette angeordnet werden können.
Der VGH München wollte aber zugleich sicherstellen, dass die bayerische
Staatsregierung nicht die Hände in den Schoß legt.
Deshalb verpflichtete er das Land, Vorbereitungen für Diesel-Fahrverbote zu
treffen, betroffene Straßen aufzulisten und die Öffentlichkeitsbeteiligung
vorzubereiten. Schließlich solle das Land ein „vollzugsfähiges Konzept“ f…
Diesel-Fahrverbote erarbeiten.
## Weiteres Zwangsgeld angedroht
Die bayerische Regierung blieb aber weitgehend untätig. Sie kritisierte,
dass der VGH ein Konzept fordere, das „nicht der aktuell gültigen
Rechtslage“ entspreche. Im Moment sei es „nicht zumutbar“, der
Öffentlichkeit Fahrverbote zur Diskussion zu stellen und die Bürger somit
zu verunsichern.
Ende Januar verhängte das Verwaltungsgericht München daher auf Antrag der
DUH ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen die bayerische
Staatsregierung. Weitere 4.000 Euro Zwangsgeld drohte das Gericht an, wenn
nicht binnen vier Monaten mit der Öffentlichkeitsbeteiligung für die
Fortschreibung des Luftreinhalteplans begonnen wurde. Ein Zwangsgeld ist
keine Strafe, sondern soll Druck ausüben, damit Pflichten erfüllt werden.
Die DUH hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Androhung
von Zwangsgeld gegen den Staat sei nicht ausreichend, weil der Freistaat
dann nur Geld „von einer Kasse in eine andere seiner Kassen“ zahle.
Gegen die „Renitenz“ und „rechtsstaatswidrige Ignoranz“ der bayerischen
Regierung seien wirkungsvollere Zwangsmittel erforderlich, schreibt Anwalt
Remo Klinger. Er beantragte daher, „Zwangshaft“ anzudrohen, wenn sich
Bayern weiter weigert, seine Pflichten zu erfüllen. „Zu vollstrecken“ wäre
die Zwangshaft dann an Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Alternativ
könne von Scharf auch die Zahlung von 25.000 Euro verlangt werden, so der
DUH-Antrag.
Es gibt kaum Beispiele, dass Zwangsgelder und Zwangshaft dem Behördenleiter
persönlich angedroht werden. Bisher gingen die Gerichte davon aus, dass
sich staatliche Behörden auch ohne drakonische Drohungen an Gerichtsurteile
halten.
20 Feb 2018
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Diesel
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