# taz.de -- Luftverschmutzung durch Diesel: Haft für Ministerin gefordert | |
> Bayern muss bezahlen, da das Land keine Fahrverbote vorbereitet. Die | |
> Deutsche Umwelthilfe fordert nun „Zwangshaft“ für die Umweltministerin. | |
Bild: Tauscht sie das Kostüm bald gegen Haftkleidung? Die bayerische Umweltmin… | |
Der bayerischen CSU-Umweltministerin Ulrike Scharf soll „Zwangshaft“ | |
angedroht werden. Das fordert [1][die Deutsche Umwelthilfe (DUH)] im Streit | |
über den Luftreinhalteplan für München. Die Androhung und Verhängung von | |
Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro seien nicht ausreichend. „Die Justiz darf | |
sich nicht endlos an der Nase herumführen lassen“, schreibt DUH-Anwalt Remo | |
Klinger in einem der taz vorliegenden Schriftsatz. | |
Anlass des Streits ist eine Klage der DUH gegen den Freistaat Bayern. Der | |
bisherige Luftreinhalteplan für München müsse verschärft werden, damit dort | |
endlich die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten werden. Die Klage hatte | |
aber nur teilweise Erfolg. Im Februar 2017 entschied der | |
Verwaltungsgerichtshof (VGH) München zwar, dass es „unausweichlich“ sei, | |
den Dieselverkehr einzuschränken. Zuvor müsse allerdings noch geklärt | |
werden, mit welchen Verkehrszeichen die Fahrverbote angezeigt werden und | |
für welche Fahrzeuge Ausnahmen gelten. | |
Der VGH wollte auf das Bundesverwaltungsgericht warten, das an diesem | |
Donnerstag über die Frage verhandelt, ob Fahrverbote auch ohne gesetzliche | |
Regelung, ohne Verkehrszeichen und ohne Plakette angeordnet werden können. | |
Der VGH München wollte aber zugleich sicherstellen, dass die bayerische | |
Staatsregierung nicht die Hände in den Schoß legt. | |
Deshalb verpflichtete er das Land, Vorbereitungen für Diesel-Fahrverbote zu | |
treffen, betroffene Straßen aufzulisten und die Öffentlichkeitsbeteiligung | |
vorzubereiten. Schließlich solle das Land ein „vollzugsfähiges Konzept“ f… | |
Diesel-Fahrverbote erarbeiten. | |
## Weiteres Zwangsgeld angedroht | |
Die bayerische Regierung blieb aber weitgehend untätig. Sie kritisierte, | |
dass der VGH ein Konzept fordere, das „nicht der aktuell gültigen | |
Rechtslage“ entspreche. Im Moment sei es „nicht zumutbar“, der | |
Öffentlichkeit Fahrverbote zur Diskussion zu stellen und die Bürger somit | |
zu verunsichern. | |
Ende Januar verhängte das Verwaltungsgericht München daher auf Antrag der | |
DUH ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro gegen die bayerische | |
Staatsregierung. Weitere 4.000 Euro Zwangsgeld drohte das Gericht an, wenn | |
nicht binnen vier Monaten mit der Öffentlichkeitsbeteiligung für die | |
Fortschreibung des Luftreinhalteplans begonnen wurde. Ein Zwangsgeld ist | |
keine Strafe, sondern soll Druck ausüben, damit Pflichten erfüllt werden. | |
Die DUH hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Androhung | |
von Zwangsgeld gegen den Staat sei nicht ausreichend, weil der Freistaat | |
dann nur Geld „von einer Kasse in eine andere seiner Kassen“ zahle. | |
Gegen die „Renitenz“ und „rechtsstaatswidrige Ignoranz“ der bayerischen | |
Regierung seien wirkungsvollere Zwangsmittel erforderlich, schreibt Anwalt | |
Remo Klinger. Er beantragte daher, „Zwangshaft“ anzudrohen, wenn sich | |
Bayern weiter weigert, seine Pflichten zu erfüllen. „Zu vollstrecken“ wäre | |
die Zwangshaft dann an Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU). Alternativ | |
könne von Scharf auch die Zahlung von 25.000 Euro verlangt werden, so der | |
DUH-Antrag. | |
Es gibt kaum Beispiele, dass Zwangsgelder und Zwangshaft dem Behördenleiter | |
persönlich angedroht werden. Bisher gingen die Gerichte davon aus, dass | |
sich staatliche Behörden auch ohne drakonische Drohungen an Gerichtsurteile | |
halten. | |
20 Feb 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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