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# taz.de -- Plädoyer vor Europäischem Gerichtshof: Söder doch nicht in den K…
> Muss der bayerische Ministerpräsident in Haft, weil er Urteile zur
> Luftreinhaltung missachtet? Der EuGH-Generalanwalt meint: Nein.
Bild: Der Bayrische Ministerpräsident Markus Söder bleibt in Freiheit!
Karlsruhe taz | Das EU-Recht verlangt keine Zwangshaft gegen Bayerns
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und andere Amtsträger. Diese Position
vertrat am Donnerstag der unabhängige Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard
Øe in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Grund für das abstrus anmutende Verfahren vor dem EuGH: [1][Seit 2012 wird
in Bayern darum gestritten], ob in München Fahrverbote vorbereitet werden
müssen, um Grenzwerte einhalten zu können. Bayerische Verwaltungsgerichte
haben das angeordnet. [2][Die CSU-geführte Landesregierung weigert sich
jedoch.] Zwangsgelder gegen sie blieben erfolglos, denn deren Höhe ist
gesetzlich auf 10.000 Euro begrenzt. Außerdem zahlt das Land das Zwangsgeld
an die Staatskasse, also an sich selbst.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat als Klägerin deshalb beantragt,
Regierungschef Söder und/oder weitere Regierungsbeamte in Zwangshaft zu
nehmen. Das wäre keine Strafe für Fehlverhalten, sondern ein Beugemittel,
um die Umsetzung der Gerichtsurteile zu erreichen. In Baden-Württemberg
hatte die DUH Anfang August einen ähnlichen Antrag gegen Ministerpräsident
Kretschmann (Grüne) gestellt.
In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist Zwangshaft zwar nicht
vorgesehen. Aber die VwGO verweist bei Lücken auf die Zivilprozessordnung
(ZPO), die die Zwangshaft für die Durchsetzung von Gerichtsurteilen kennt.
Auf dieser Grundlage wären bis zu sechs Monate Zwangshaft möglich.
## Missachtung der Urteile „schwerwiegend“
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hielt diesen Weg aber nicht für
gangbar. Der Gesetzgeber habe beim Verweis auf die ZPO nicht vor Augen
gehabt, dass er hiermit Freiheitsentzug für Regierungsmitglieder
ermögliche. Der VGH legte deshalb den Fall dem EuGH vor und bat um eine
europarechtliche Einschätzung.
Generalanwalt Saugmandsgaard Øe erklärte zwar die bayerische Missachtung
der Gerichtsurteile für „schwerwiegend“, und Deutschland müsse auch „al…
erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen, um die EU-Luftgrenzwerte einzuhalten.
Dabei setzten aber die EU-Grundrechte Grenzen. Eine Zwangshaft sei nur
möglich, wenn sie in deutschen Gesetzen vorgesehen ist. Das EU-Recht sei
deshalb aber nicht zahnlos, so der Generalanwalt. Gegen Deutschland laufe
bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
Der EuGH wird in einigen Wochen entscheiden. Wenn er dem Generalanwalt
folgt, geht das Verfahren zurück an den VGH München, der die beantragte
Zwangshaft dann voraussichtlich ablehnen wird.
Der letzte Absatz wurde nachträglich korrigiert. Jetzt wird dort auch auf
das noch ausstehende EuGH-Urteil hingewiesen.
14 Nov 2019
## LINKS
[1] /Luftverschmutzung-durch-Diesel/!5483086
[2] /Dieselfahrverbot-fuer-Muenchen-ignoriert/!5619498
## AUTOREN
Christian Rath
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EuGH
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