| # taz.de -- Söder und Dieselfahrverbot: Am Ende droht Zwangshaft | |
| > Der EuGH hält Beugehaft gegen bayerische Amtsträger für geboten. Aber | |
| > nur, wenn sie weiter die Luft vernachlässigen und mildere Mittel nichts | |
| > nutzen. | |
| Bild: Söder reagiert erleichtert auf Luxemburger Zwangshafturteil | |
| Freiburg taz | Wenn Bayern weiter starrsinnig Dieselfahrverbote ablehnt und | |
| alle anderen Maßnahmen scheitern, könnte Ministerpräsident Markus Söder | |
| (CSU) am Ende in Zwanghaft kommen. Dies entschied jetzt der Europäische | |
| Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. | |
| Seit 2012 wird in Bayern darüber gestritten, ob in München Fahrverbote | |
| vorbereitet werden müssen, um Grenzwerte einhalten zu können. Bayerische | |
| Verwaltungsgerichte haben das angeordnet. Doch die CSU-geführte | |
| Landesregierung weigert sich. Zwangsgelder blieben erfolglos, denn deren | |
| Höhe ist gesetzlich auf 10.000 Euro begrenzt. Außerdem zahlt das Land das | |
| Zwangsgeld an die Staatskasse, also an sich selbst. | |
| Die [1][Deutsche Umwelthilfe (DUH)] hat als Klägerin deshalb beantragt, | |
| [2][Regierungschef Söder und/oder Regierungsbeamte in Zwangshaft] zu | |
| nehmen. Das wäre keine Strafe für Fehlverhalten, sondern ein Beugemittel, | |
| um die Umsetzung der Gerichtsurteile zu erreichen. In Baden-Württemberg hat | |
| die DUH Anfang August einen ähnlichen Antrag gegen Ministerpräsident | |
| Kretschmann (Grüne) gestellt. | |
| In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist Zwangshaft zwar nicht | |
| vorgesehen, aber die VwGO verweist bei Lücken auf die Zivilprozessordnung | |
| (ZPO), die die Zwangshaft für die Durchsetzung von Gerichtsurteilen kennt. | |
| Auf dieser Grundlage wären bis zu sechs Monaten Zwangshaft möglich. | |
| ## EuGH: Zwangshaft gegen Regierungsmitglieder ist möglich | |
| Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hielt diesen Weg aber nicht für | |
| gangbar. Der Gesetzgeber habe beim Verweis auf die Zivilprozessordnung | |
| nicht vor Augen gehabt, dass er hiermit Freiheitsentzug für | |
| Regierungsmitglieder ermögliche. Der VGH legte deshalb den Fall dem | |
| Europäischen Gerichtshof vor und wollte wissen, ob EU-Recht zu einer | |
| anderen Beurteilung zwingt. | |
| Der EuGH entschied nun, dass Zwangshaft gegen Regierungsmitglieder und hohe | |
| Beamten möglich ist und sogar geboten sein kann, wenn Behörden sich | |
| beharrlich weigern, gerichtliche Entscheidungen zur Luftreinhaltung | |
| umzusetzen. | |
| ## Zwangshaft wäre möglich | |
| Allerdings nennt der EuGH zwei Bedingungen, deren Erfüllung nun der | |
| bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen muss. Erstens muss die Zwangshaft | |
| auf einer Rechtsvorschrift beruhen, die „hinreichend zugänglich, präzise | |
| und in ihrer Anwendung vorhersehbar“ ist. Hierzu gab der VGH in seinem | |
| Vorlagebeschluss zu bedenken, dass die ZPO-Zwangshaft noch nie zur | |
| Durchsetzung von verwaltungsgerichtlichen Urteilen verwendet wurde. | |
| Allerdings hält der EuGH seine eigenen Bedenken für „nicht unüberwindlich�… | |
| So könnte es genügen, dass den bayerischen Amtsträgern die Zwangshaft – | |
| anders als in der ZPO vorgesehen – vorher mit einer letzten Frist angedroht | |
| wird. Wenn Bayern dann binnen dieser Frist weiter untätig bleibt, wäre die | |
| Zwangshaft doch „vorhersehbar“. | |
| Der EuGH hat jedoch noch eine zweite Bedingung aufgestellt. Danach muss die | |
| Zwangshaft auch „verhältnismäßig“ sein. Das heißt zum Beispiel, dass | |
| zunächst mildere Mittel genutzt werden müssen. Und hier sieht der EuGH | |
| durchaus noch Möglichkeiten, die bisher in Deutschland nicht angewandt | |
| wurden. So könnte etwa eine „Geldbuße“ mehrfach und in kurzen Abständen | |
| verhängt werden. Das Geld dürfte dann auch nicht an eine andere Staatskasse | |
| gehen, sondern an die DUH, was Bayern besonders ärgern dürfte. | |
| 19 Dec 2019 | |
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| [1] https://www.duh.de/home/ | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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