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# taz.de -- Arbeitskampf: Senat macht keinen guten Job
> Am Dienstag streiken die studentischen Hilfskräfte für mehr Lohn. Das
> Land Berlin ist oft ein prekärer Arbeitgeber – nicht nur an den Unis.
Bild: Der Protest der Prekären: Streikende PflegerInnen im September vor der C…
Seit 17 Jahren sind die studentischen Hilfskräfte an den Berliner
Hochschulen ohne Lohnerhöhung – nun rufen Verdi und die
Bildungsgewerkschaft GEW für Dienstagnachmittag um 14 Uhr zum Warnstreik
auf den Bebelplatz vor der Humboldt-Universität. Nach fünf
Verhandlungsrunden, in denen sich die Arbeitgeber „kaum bewegt“ hätten,
wolle man nun „den Druck erhöhen“, heißt es seitens der GEW.
Der Tarifvertrag der studentischen Hilfskräfte ist, im Gegensatz zum
Tarifvertrag für die übrigen Hochschulbeschäftigten, nicht an die
Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst angebunden. Die Folge: Seit Jahren
dümpelt der Stundenlohn der beim Land beschäftigten studentischen
Hilfskräfte bei 10,96 Euro – trotz inzwischen deutlich gestiegener
Lebenshaltungskosten.
Nun ist der rot-rot-grünen Koalition das Thema „gute Arbeit“, so steht es
zumindest im Koalitionsvertrag, ein wichtiges Anliegen. Zwar haben die
Hochschulen eine sogenannte Tarifautonomie. Dennoch hat der Senat in die im
vorigen Jahr abgeschlossenen Hochschulverträge, die den Finanzrahmen für
die elf staatlichen Unis und Fachhochschulen bis 2022 abstecken,
hineingeschrieben: Bei der Bezahlung ihrer studentischen Beschäftigten
müssen sich die Arbeitgeber „regelmäßig“ an der Entwicklung der realen
Lebenshaltungskosten orientieren.
Doch darüber, wie das genau aussehen soll, diskutieren Studierende und
Hochschulen nun seit fast einem Jahr. Das letzte Angebot der
Arbeitgeberseite sah eine dreistufige Lohnerhöhung bis auf 12,50 Euro ab
2022 vor. Die Gewerkschaften hingegen fordern einen Stundenlohn von 14 Euro
– vor allem aber eine Anbindung an den Tarifvertrag der Länder, kurz TV-L,
nach dem das Land Berlin seine Angestellten bezahlt. Der sieht rund zwei
Prozent Tarifsteigerung pro Jahr vor.
## Prekär I: Honorarkräfte
Doch nicht nur bei den studentischen Hilfskräften tritt das Land, allen
Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag zum Trotz, als prekärer
Arbeitgeber in Erscheinung. Da sind zum Beispiel die Honorarkräfte an
Volkshochschulen und Musikschulen. Rot-Rot-Grün will sie besser bezahlen,
zudem will man den Anteil der Festangestellten bis 2021 auf 20 Prozent
erhöhen. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte – also solche Honorarkräf…
die ihr Geld überwiegend mit einem Arbeitgeber verdienen – hat die
Koalition außerdem „eine tarifvertragliche Regelung“ angekündigt.
Während es in puncto Festanstellungen in den Musikschulen zuletzt Bewegung
gab – das Land steuerte 1,2 Millionen Euro Finanzmittel nach, mit denen die
Bezirke die 20-Prozent-Quote realisieren sollen –, ist das Ansinnen auf
eine „tarifvertragliche Regelung“ quasi beerdigt: Einen entsprechenden
Antrag der Finanzverwaltung wies die Tarifgemeinschaft der Länder, kurz
TdL, zurück.
Andreas Köhn, der bei Verdi für den Bereich Medien, Kunst und Industrie
zuständig ist, sagt: „Unser Eindruck ist, dass der Antrag mit nicht gerade
viel Inbrunst bei der TdL eingebracht wurde.“ Köhns Vermutung: „Eine solche
tarifvertragliche Regelung wäre einmalig für Honorarkräfte. Vielleicht
wollte man keinen Präzedenzfall schaffen.“
Ein Sprecher von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) betont,
„konkrete Abstimmungsergebnisse“ in der Tarifgemeinschaft der Länder würd…
grundsätzlich nicht öffentlich gemacht. Aber: „Ungeachtet dessen steht der
Senat zu seiner Absicht, die Bedingungen für die arbeitnehmerähnlichen
Honorarkräfte an den Volkshochschulen und Musikschulen zu verbessern.“ Nun
verhandeln die Gewerkschaften mit den zuständigen Fachverwaltungen und der
Finanzverwaltung aber nur noch über „Verbesserungen“ der bestehenden
Honorarvereinbarungen, teilt Kollatz-Ahnens Sprecher mit.
## Keine Tarife für Honorarkräfte
Im Klartext heißt das: Die Hoffnung auf eine „tarifvertragliche Regelung“
hat sich bis auf Weiteres erst einmal erledigt.
Die laut Verdi etwa 1.800 Honorarkräfte der Berliner Musikschulen bekommen
im Schnitt 20,86 Euro Stundenlohn. Eine prekäre Existenz: Laut
Gewerkschafter Köhn ist die Mehrheit im Alter auf Grundsicherung
angewiesen. Die Honorare regelt seit Jahren eine „einseitige
Ausführungsvorschrift“ des Landes, bei der die Gewerkschaften keine
Mitsprache haben.
Bei den Volkshochschulkräften wurde das Ansinnen auf eine tarifvertragliche
Regelung für die arbeitnehmerähnlichen Honorarkräfte seitens der TdL
ebenfalls abgeschmettert. Laut GEW hätte eine solche Regelung Verbesserung
für bis zu ein Viertel der rund 4.100 freiberuflichen Kursleiter an den
Volkshochschulen bedeutet.
Ihr Stundenlohn beträgt pro 45 Minuten Unterrichtsstunde je nach
Qualifikation zwischen 16,50 Euro und immerhin 42 Euro. Seit dem 1. Januar
gibt es laut Verdi-Mann Köhn zwar im Schnitt zwei Euro mehr pro
Unterrichtsstunde. „Wir brauchen aber Dauerstellen für Daueraufgaben, nicht
Kamelle für alle“, sagt Monika Oels, bei der GEW für den Fachbereich
Erwachsenenbildung zuständig. Geld für die im Koalitionsvertrag anvisierten
20 Prozent Festanstellungen sind im Doppelhaushalt für die Volkshochschulen
gar nicht vorgesehen.
## Prekär II: Charité-Tochter
Auch im Gesundheitssektor streiten die Gewerkschaften mit dem Land als
prekärem Arbeitgeber: Das Charité Facility Management (CFM), die zu 51
Prozent der landeseigenen Charité gehört, werden nichtmedizinische
Krankenhausmitarbeiter seit Jahren schlechter bezahlt als ihre
Charité-KollegInnen. Ende des Jahres, wenn der Vertrag mit den privaten
Anteilseignern ausläuft, will man diese ausbezahlen. Die CFM, die rund
2.800 MitarbeiterInnen beschäftigt, gehört dann wieder zu 100 Prozent dem
Land.
Ob es dann auch eine Angleichung der Löhne an den TVöD, dem Tarifvertrag im
öffentlichen Dienst, geben wird, nach dem die Charité-MitarbeiterInnen
bezahlt werden, ist unklar. Aktuell verhandelt Verdi mit CFM über einen
neuen Tarifvertrag – der alte war im Dezember ausgelaufen. Der Regierende
Bürgermeister und Charité-Aufsichtsratschef Michael Müller (SPD) hatte im
Mai einen Grundlohn von elf Euro für CFM-MitarbeiterInnen als
Übergangslösung angekündigt. Doch die Verhandlungen gestalten sich zäh, die
Geschäftsführung will eine mindestens 31-monatige Laufzeit – was die
Ungleichbehandlung weiter zementieren würde.
Seit dem 2. Januar befragt Verdi seine CFM-Mitglieder, ob sie das Angebot
annehmen oder doch erneut streiken wollen. Die Gewerkschafter sind aber
auch enttäuscht vom Senat. „Die Politik räumt den Geschäftsführungen der
landeseigenen Unternehmen und deren Tochterfirmen nicht die Spielräume ein,
die sie bräuchten, um das politische Versprechen einer 100-prozentigen
Angleichung an den Flächentarifvertrag tatsächlich zu realisieren“, sagt
Meike Jäger, Verdi-Fachbereichsleiterin für Gesundheit und Soziales. Denn
das könnte auch bedeuten, dass diese Unternehmen – vorübergehend –
womöglich ins Minus rutschen.
Und so viel ist dem Senat „gute Arbeit“ dann doch nicht wert.
15 Jan 2018
## AUTOREN
Anna Klöpper
Susanne Memarnia
## TAGS
Arbeitskampf
Charité
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