# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wohl kein Streikrecht für Le… | |
> Die Klage der Gewerkschaft wird in Karlsruhe voraussichtlich scheitern. | |
> Wollen Lehrer das Streikrecht, müssen sie nach Straßburg gehen. | |
Bild: Lehrer wollen streiken – am Mittwoch verhandelte darüber das Bundesver… | |
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht wird beamteten Lehrern kein | |
Streikrecht zubilligen. Das zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung | |
des Bundesverfassungsgerichts an diesem Mittwoch ab. Die Vorgaben des | |
Europarechts seien bisher nicht eindeutig genug. | |
In Deutschland unterrichten rund 800.000 Lehrer, drei Viertel von ihnen | |
sind Beamte. Sie haben bisher kein Streikrecht. Dies ergibt sich aus den | |
„hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, die im Grundgesetz | |
verankert sind. Dagegen klagten vier Lehrer, die an Warnstreiks der | |
Gewerkschaft GEW teilgenommen hatten und deshalb Geldbußen von bis zu 1.500 | |
Euro zahlen mussten. Das Grundgesetz müsse völkerrechtsfreundlich ausgelegt | |
werden. | |
Die Lehrer berufen sich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | |
(EGMR). Ein allgemeines Streikverbot für alle Angehörigen des öffentlichen | |
Dienstes sei unverhältnismäßig, hieß es 2009 in einem Straßburger Urteil | |
zur Türkei. Das Streikrecht könne nur ausgeschlossen werden, wenn | |
Beschäftigte staatliche Hoheitsgewalt ausüben, also insbesondere bei | |
Polizei und Militär. In Deutschland wurde das Urteil weithin so verstanden, | |
dass jedenfalls beamtete Lehrer künftig das Streikrecht bekommen müssen. | |
Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnte in | |
der Karlsruher Verhandlung vor schnellen Schlussfolgerungen aus dem | |
Straßburger Urteil. Ein Streikverbot könne auch noch in anderen Fällen | |
gerechtfertigt sein, so Voßkuhle, etwa wenn der Staat die Aufgabe von | |
Lehrern so bedeutsam findet, dass er ihnen den Beamtenstatus mit einem | |
besonderen Nähe- und Treue-Verhältnis gibt. Auch andere Richter hielten es | |
für möglich, dass der EGMR in einem Fall aus Deutschland die traditionellen | |
Beschränkungen des deutschen Beamtenrechts akzeptiert und kein Streikrecht | |
verlangt. | |
## Thomas de Maizère verteidigt Streikverbot | |
Innenminister Thomas de Maizère (CDU) freute sich über diese Wendung. Er | |
hatte am Morgen das Streikverbot verteidigt. Es gehöre zu einem | |
Gesamtpaket, aus dem man sich nicht nur die Rosinen herauspicken könne. | |
Beamte seien unkündbar und bekämen eine bessere Altersversorgung als andere | |
Beschäftigte. | |
Die Gewerkschafts-Anwälte halten dagegen die Vorgaben des EGMR für | |
eindeutig. Auch das Grundgesetz unterscheide zwischen Beamten, die | |
hoheitlich tätig sind und anderen Beamten. „Das Streikrecht ist ein | |
Menschenrecht, das den Lehrern nicht durch andere Vorteile abgekauft werden | |
kann“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. | |
Den Beamtenstatus für Lehrer wollen die Gewerkschaftsjuristen aber nicht in | |
Frage stellen. Lehrer sollen mit Arbeitskämpfen und Tarifverträgen aber | |
zusätzliche Vorteile, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen, | |
erkämpfen können. Dies sei auch notwendig, weil der Staat seiner | |
„Fürsorgepflicht“ nicht ausreichend nachkomme. | |
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in einigen Monaten verkünden. | |
Werden die GEW-Klagen wie erwartet abgelehnt, wollen die Lehrer dann selbst | |
den EGMR in Straßburg anrufen. | |
17 Jan 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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