| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wohl kein Streikrecht für Le… | |
| > Die Klage der Gewerkschaft wird in Karlsruhe voraussichtlich scheitern. | |
| > Wollen Lehrer das Streikrecht, müssen sie nach Straßburg gehen. | |
| Bild: Lehrer wollen streiken – am Mittwoch verhandelte darüber das Bundesver… | |
| Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht wird beamteten Lehrern kein | |
| Streikrecht zubilligen. Das zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung | |
| des Bundesverfassungsgerichts an diesem Mittwoch ab. Die Vorgaben des | |
| Europarechts seien bisher nicht eindeutig genug. | |
| In Deutschland unterrichten rund 800.000 Lehrer, drei Viertel von ihnen | |
| sind Beamte. Sie haben bisher kein Streikrecht. Dies ergibt sich aus den | |
| „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, die im Grundgesetz | |
| verankert sind. Dagegen klagten vier Lehrer, die an Warnstreiks der | |
| Gewerkschaft GEW teilgenommen hatten und deshalb Geldbußen von bis zu 1.500 | |
| Euro zahlen mussten. Das Grundgesetz müsse völkerrechtsfreundlich ausgelegt | |
| werden. | |
| Die Lehrer berufen sich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte | |
| (EGMR). Ein allgemeines Streikverbot für alle Angehörigen des öffentlichen | |
| Dienstes sei unverhältnismäßig, hieß es 2009 in einem Straßburger Urteil | |
| zur Türkei. Das Streikrecht könne nur ausgeschlossen werden, wenn | |
| Beschäftigte staatliche Hoheitsgewalt ausüben, also insbesondere bei | |
| Polizei und Militär. In Deutschland wurde das Urteil weithin so verstanden, | |
| dass jedenfalls beamtete Lehrer künftig das Streikrecht bekommen müssen. | |
| Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnte in | |
| der Karlsruher Verhandlung vor schnellen Schlussfolgerungen aus dem | |
| Straßburger Urteil. Ein Streikverbot könne auch noch in anderen Fällen | |
| gerechtfertigt sein, so Voßkuhle, etwa wenn der Staat die Aufgabe von | |
| Lehrern so bedeutsam findet, dass er ihnen den Beamtenstatus mit einem | |
| besonderen Nähe- und Treue-Verhältnis gibt. Auch andere Richter hielten es | |
| für möglich, dass der EGMR in einem Fall aus Deutschland die traditionellen | |
| Beschränkungen des deutschen Beamtenrechts akzeptiert und kein Streikrecht | |
| verlangt. | |
| ## Thomas de Maizère verteidigt Streikverbot | |
| Innenminister Thomas de Maizère (CDU) freute sich über diese Wendung. Er | |
| hatte am Morgen das Streikverbot verteidigt. Es gehöre zu einem | |
| Gesamtpaket, aus dem man sich nicht nur die Rosinen herauspicken könne. | |
| Beamte seien unkündbar und bekämen eine bessere Altersversorgung als andere | |
| Beschäftigte. | |
| Die Gewerkschafts-Anwälte halten dagegen die Vorgaben des EGMR für | |
| eindeutig. Auch das Grundgesetz unterscheide zwischen Beamten, die | |
| hoheitlich tätig sind und anderen Beamten. „Das Streikrecht ist ein | |
| Menschenrecht, das den Lehrern nicht durch andere Vorteile abgekauft werden | |
| kann“, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. | |
| Den Beamtenstatus für Lehrer wollen die Gewerkschaftsjuristen aber nicht in | |
| Frage stellen. Lehrer sollen mit Arbeitskämpfen und Tarifverträgen aber | |
| zusätzliche Vorteile, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen, | |
| erkämpfen können. Dies sei auch notwendig, weil der Staat seiner | |
| „Fürsorgepflicht“ nicht ausreichend nachkomme. | |
| Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in einigen Monaten verkünden. | |
| Werden die GEW-Klagen wie erwartet abgelehnt, wollen die Lehrer dann selbst | |
| den EGMR in Straßburg anrufen. | |
| 17 Jan 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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