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# taz.de -- Kommentar Streikverbot für Beamte: Lieber unkündbar
> Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird überschätzt. Ein Großteil
> der Betroffenen legt gar keinen Wert darauf.
Bild: Urteile des Verfassungsgerichts zur Besoldung wurden zuletzt nur mit dem …
Die Entscheidung der Richter kam nicht überraschend. Schon nach der
mündlichen Verhandlung im Januar war klar, dass das
Bundesverfassungsgericht am Streikverbot für Beamte festhalten werde – und
so kam es dann auch. Bewegung wird es in dieser Frage erst dann geben, wenn
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an seiner
gewerkschaftsfreundlichen Linie festhält.
Dabei hatten die Karlsruher Richter durchaus Verständnis dafür, dass sich
die Beamtinnen und Beamten mehr Gehör und Druckmittel verschaffen wollen.
Karlsruher Urteile zur Beamtenbesoldung wurden zuletzt immer nur mit dem
Minimum umgesetzt. Die Klage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
GEW hatte in Karlsruhe aber keine Chance, weil die Richter an einem
einheitlichen Status für alle Beamten festhalten wollen.
Dass Polizistinnen und Polizisten nicht streiken können, ist einsichtig,
und Gegenteiliges fordert auch niemand. Doch wenn diejenigen, „die den Kopf
hinhalten“, so eine Verfassungsrichterin, nicht streiken dürfen, warum
sollen dann andere Beamte sich zusätzliche Vorteile erkämpfen können?
Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird aber auch überschätzt. Ein
Großteil der Beamten will überhaupt kein Streikrecht. Das gilt nicht nur
für die eher konservativen Verbände wie den Deutschen Beamtenbund. Auch
viele GEW-Mitglieder waren von der Initiative ihrer Gewerkschaft nicht
gerade begeistert. Denn letztlich sind sie dann doch lieber unkündbare
Beamte mit günstigen Pensionsregeln, als dass sie streiken dürfen.
Natürlich kann man sich auch Beamte mit Streikrecht vorstellen, politisch
realistisch ist ein „best of both worlds“ aber nicht.
Im Übrigen hat man im Bundesland Sachsen gesehen, dass ein Streikrecht für
Lehrer auch keine (im Vergleich zu anderen Bundesländern) besseren
Arbeitsbedingungen bringt: In Sachsen sind fast alle Lehrer Angestellte.
Sie hätten also durchaus streiken können, taten es aber nicht, von ein paar
kurzen Warnstreiks abgesehen. Das befürchtete Chaos blieb also aus – das
Paradies aber auch.
12 Jun 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Beamte
Streikrecht
Bundesverfassungsgericht
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