| # taz.de -- Kommentar Streikverbot für Beamte: Lieber unkündbar | |
| > Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird überschätzt. Ein Großteil | |
| > der Betroffenen legt gar keinen Wert darauf. | |
| Bild: Urteile des Verfassungsgerichts zur Besoldung wurden zuletzt nur mit dem … | |
| Die Entscheidung der Richter kam nicht überraschend. Schon nach der | |
| mündlichen Verhandlung im Januar war klar, dass das | |
| Bundesverfassungsgericht am Streikverbot für Beamte festhalten werde – und | |
| so kam es dann auch. Bewegung wird es in dieser Frage erst dann geben, wenn | |
| der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an seiner | |
| gewerkschaftsfreundlichen Linie festhält. | |
| Dabei hatten die Karlsruher Richter durchaus Verständnis dafür, dass sich | |
| die Beamtinnen und Beamten mehr Gehör und Druckmittel verschaffen wollen. | |
| Karlsruher Urteile zur Beamtenbesoldung wurden zuletzt immer nur mit dem | |
| Minimum umgesetzt. Die Klage der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft | |
| GEW hatte in Karlsruhe aber keine Chance, weil die Richter an einem | |
| einheitlichen Status für alle Beamten festhalten wollen. | |
| Dass Polizistinnen und Polizisten nicht streiken können, ist einsichtig, | |
| und Gegenteiliges fordert auch niemand. Doch wenn diejenigen, „die den Kopf | |
| hinhalten“, so eine Verfassungsrichterin, nicht streiken dürfen, warum | |
| sollen dann andere Beamte sich zusätzliche Vorteile erkämpfen können? | |
| Der Streit um das Streikrecht für Beamte wird aber auch überschätzt. Ein | |
| Großteil der Beamten will überhaupt kein Streikrecht. Das gilt nicht nur | |
| für die eher konservativen Verbände wie den Deutschen Beamtenbund. Auch | |
| viele GEW-Mitglieder waren von der Initiative ihrer Gewerkschaft nicht | |
| gerade begeistert. Denn letztlich sind sie dann doch lieber unkündbare | |
| Beamte mit günstigen Pensionsregeln, als dass sie streiken dürfen. | |
| Natürlich kann man sich auch Beamte mit Streikrecht vorstellen, politisch | |
| realistisch ist ein „best of both worlds“ aber nicht. | |
| Im Übrigen hat man im Bundesland Sachsen gesehen, dass ein Streikrecht für | |
| Lehrer auch keine (im Vergleich zu anderen Bundesländern) besseren | |
| Arbeitsbedingungen bringt: In Sachsen sind fast alle Lehrer Angestellte. | |
| Sie hätten also durchaus streiken können, taten es aber nicht, von ein paar | |
| kurzen Warnstreiks abgesehen. Das befürchtete Chaos blieb also aus – das | |
| Paradies aber auch. | |
| 12 Jun 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Beamte | |
| Streikrecht | |
| Bundesverfassungsgericht | |
| Beamte | |
| Streik | |
| Streik | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Arbeitskampf der Lehrer: Streikverbot für Beamte bleibt | |
| Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für | |
| Beamte aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation | |
| nicht. | |
| Arbeitskampf für Beamte: Dürfen Lehrer bald streiken? | |
| Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob Lehrer die verbeamtet sind, | |
| streiken dürfen. Daniel Merbitz von der Bildungsgewerkschaft GEW hat | |
| Hoffnung. | |
| Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Wohl kein Streikrecht für Lehrer | |
| Die Klage der Gewerkschaft wird in Karlsruhe voraussichtlich scheitern. | |
| Wollen Lehrer das Streikrecht, müssen sie nach Straßburg gehen. |