# taz.de -- Arbeitskampf der Lehrer: Streikverbot für Beamte bleibt | |
> Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für | |
> Beamte aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation | |
> nicht. | |
Bild: Das Verfassungsgericht hat entschieden: Beamte dürfen nicht streiken | |
KARLSRUHE dpa | Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht | |
streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag vier gegen das | |
Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern | |
zurück. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit finde eine Schranke in den | |
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagte der Präsident des | |
Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Einer | |
dieser Grundsätze sei das Streikverbot. | |
„Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die | |
Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze | |
des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, sagte er. | |
Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar | |
mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in | |
Deutschland verbunden. Namentlich seien dies die beamtenrechtliche | |
Treuepflicht und das Alimentationsprinzip. Voßkuhle wies aber darauf hin, | |
dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und | |
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen. | |
Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und | |
Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer | |
Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die | |
Lehrer wurden in ihren Verfassungsbeschwerden von [1][der | |
Bildungsgewerkschaft GEW] und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) | |
unterstützt. Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des | |
Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte. | |
Der Zweite Senat hatte die Verfassungsbeschwerden im Januar [2][in einer | |
mündlichen Verhandlung erörtert.] Der damalige Bundesinnenminister Thomas | |
de Maizière (CDU) hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis | |
zwischen Staat und Beamten betont und davor gewarnt, zwischen hoheitlich | |
und nicht hoheitlich tätigen Beamten zu unterscheiden. | |
12 Jun 2018 | |
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