| # taz.de -- Arbeitskampf der Lehrer: Streikverbot für Beamte bleibt | |
| > Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für | |
| > Beamte aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation | |
| > nicht. | |
| Bild: Das Verfassungsgericht hat entschieden: Beamte dürfen nicht streiken | |
| KARLSRUHE dpa | Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht | |
| streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag vier gegen das | |
| Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern | |
| zurück. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit finde eine Schranke in den | |
| hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagte der Präsident des | |
| Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Einer | |
| dieser Grundsätze sei das Streikverbot. | |
| „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die | |
| Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze | |
| des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, sagte er. | |
| Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar | |
| mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in | |
| Deutschland verbunden. Namentlich seien dies die beamtenrechtliche | |
| Treuepflicht und das Alimentationsprinzip. Voßkuhle wies aber darauf hin, | |
| dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und | |
| Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen. | |
| Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und | |
| Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer | |
| Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die | |
| Lehrer wurden in ihren Verfassungsbeschwerden von [1][der | |
| Bildungsgewerkschaft GEW] und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) | |
| unterstützt. Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des | |
| Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte. | |
| Der Zweite Senat hatte die Verfassungsbeschwerden im Januar [2][in einer | |
| mündlichen Verhandlung erörtert.] Der damalige Bundesinnenminister Thomas | |
| de Maizière (CDU) hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis | |
| zwischen Staat und Beamten betont und davor gewarnt, zwischen hoheitlich | |
| und nicht hoheitlich tätigen Beamten zu unterscheiden. | |
| 12 Jun 2018 | |
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