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# taz.de -- Arbeitskampf der Lehrer: Streikverbot für Beamte bleibt
> Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für
> Beamte aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation
> nicht.
Bild: Das Verfassungsgericht hat entschieden: Beamte dürfen nicht streiken
KARLSRUHE dpa | Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht
streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag vier gegen das
Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern
zurück. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit finde eine Schranke in den
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagte der Präsident des
Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Einer
dieser Grundsätze sei das Streikverbot.
„Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die
Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze
des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, sagte er.
Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar
mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in
Deutschland verbunden. Namentlich seien dies die beamtenrechtliche
Treuepflicht und das Alimentationsprinzip. Voßkuhle wies aber darauf hin,
dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen.
Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer
Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die
Lehrer wurden in ihren Verfassungsbeschwerden von [1][der
Bildungsgewerkschaft GEW] und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
unterstützt. Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des
Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte.
Der Zweite Senat hatte die Verfassungsbeschwerden im Januar [2][in einer
mündlichen Verhandlung erörtert.] Der damalige Bundesinnenminister Thomas
de Maizière (CDU) hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis
zwischen Staat und Beamten betont und davor gewarnt, zwischen hoheitlich
und nicht hoheitlich tätigen Beamten zu unterscheiden.
12 Jun 2018
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Beamte
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Öffentlicher Dienst
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