# taz.de -- Arbeitskampf der Lehrer: Beamten-Streikverbot auf Prüfstand | |
> Lehrer müssen Buße für Streik zahlen. Aber es ist nur noch eine Frage der | |
> Zeit, bis das Verfassungsgericht das generelle Streikverbot für Beamte | |
> aufhebt. | |
Bild: Berliner Lehrer-Demo im vergangenen Jahr. Für beamtete Lehrer ist Streik… | |
FREIBURG taz | LehrerInnen dürfen in Deutschland - noch - nicht streiken. | |
Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück. Das bestehende | |
Streikverbot könne nur vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Ein | |
solcher Schritt dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein, denn der | |
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schließt ein generelles | |
Streikverbot für alle Beamten aus. | |
Geklagt hatten zwei Lehrer aus Nordhorn. Sie hatten im Februar 2009 während | |
der laufenden Tarifrunde an einem eintägigen Warnstreik der | |
Lehrergewerkschaft GEW teilgenommen. Wie bei einem Streik üblich, wurden | |
sie für diesen Tag nicht bezahlt. Zusätzlich wurde ihnen aber noch eine | |
Geldbuße von je 100 Euro aufgebrummt. Gegen diese Buße klagten die Lehrer. | |
Sie beriefen sich auf ein Urteil des EGMR vom April 2009. In einem Fall aus | |
der Türkei hatte der Straßburger Gerichtshof entschieden, dass | |
Streikverbote für BeamtInnen sich aus deren konkreter Funktion ergeben | |
müssen. | |
Die Straßburger Richter beriefen sich dabei auf die Europäische | |
Menschenrechtskonvention. Dort sind Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte | |
nur für "Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der | |
Staatsverwaltung" vorgesehen. Ein generelles Streikverbot für alle Beamten | |
verstoße gegen die Konvention. | |
## Schon jetzt wird kein Bußgeld mehr verhängt | |
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Straßburger Entscheidung bereits | |
umgesetzt. Im Dezember 2010 entschieden die dortigen Richter, dass | |
streikende BeamtInnen zwar immer noch gegen ihre Dienstpflichten verstoßen. | |
Ein Bußgeld könne wegen der EGMR-Rechtsprechung aber in Deutschland nicht | |
mehr verhängt werden. | |
So weit wollte das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Urteil nicht | |
gehen. Das Straßburger Urteil widerspreche "dem Kernbestand des | |
Grundgesetzes", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Schwenke. Deshalb | |
könne nur das Bundesverfassungsgericht den streikenden Lehrern | |
weiterhelfen. | |
Das Streikverbot für BeamtInnen steht weder im Grundgesetz noch in den | |
Beamtengesetzen. Allerdings sind im Grundgesetz die "hergebrachten | |
Grundsätze des Berufsbeamtentums" besonders geschützt. Hierzu gehört auch | |
das Streikverbot für Beamte. Dies jedenfalls hat das | |
Bundesverfassungsgericht seit den 1950er Jahren immer wieder entschieden. | |
## Beamte sollen sich politisch mäßigen | |
Als Grund für das Streikverbot wird genannt, dass die Bezüge der BeamtInnen | |
nicht mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden, sondern per Gesetz | |
festgelegt werden. Auch sonst gelten für Beamte viele Besonderheiten. Sie | |
können nicht gekündigt werden, haben einen rechtlichen Anspruch auf | |
angemessene Bezahlung, müssen sich aber politisch mäßigen. | |
Die GEW fordert dennoch ein Streikrecht für Beamte. Während der Tarifrunden | |
der Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten die Beamten sich dafür | |
einsetzen, dass das angestrebte Verhandlungsergebnis später auch für sie | |
übernommen wird. | |
## Undemokratisch, sagt die GEW | |
Das Streikverbot für BeamtInnen sei "unzeitgemäß und vordemokratisch", | |
sagte jetzt Ilse Schaadt, die bei der GEW für Angestellten- und | |
Beamtenpolitik zuständig ist. Beamte dürften nicht weiter "nach | |
Gutsherrenart" behandelt werden. | |
Das Osnabrücker Urteil ist - wie die Entscheidung aus Düsseldorf - noch | |
nicht rechtskräftig. Die GEW will die Betroffen durch alle Instanzen | |
finanziell unterstützen. Letztlich wird wohl tatsächlich das | |
Bundesverfassungsgericht oder sogar der Gerichtshof für Menschenrechte | |
entscheiden müssen. | |
19 Aug 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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Beamte | |
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