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# taz.de -- Flüchtlinge im Nordafrika: Spanien schiebt illegal ab
> Madrid schickt Afrikaner, die die Zäune der Exklave Melilla überklettern,
> sofort nach Marokko zurück. Das ist rechtswidrig.
Bild: Dieser Zaun trennt Melilla von Marokko
## Das Neue
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien
verurteilt, weil es afrikanische Migranten nach der Ankunft in der
spanischen Exklave Melilla ohne jede Prüfung ihrer Situation nach Marokko
abschob. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und
das dort enthaltene Verbot von Kollektivabschiebungen. Die beiden Kläger
aus Mali und der Elfenbeinküste erhalten jeweils 5.000 Euro Entschädigung.
## Der Kontext
Die Stadt Melilla gehört zu Spanien, liegt aber in Nordafrika an der
marokkanischen Küste. Regelmäßig versuchen afrikanische Flüchtlinge dort
auf spanischen Boden zu gelangen, um einen Asylantrag nach EU-Recht stellen
zu können. Die Exklave ist deshalb von drei hohen Zäunen umgeben. Die
beiden Kläger lebten seit über einem Jahr in dem provisorischen
marokkanischen Camp Monte Gurugú, als sie am 13. August 2014 gemeinsam mit
rund 70 weiteren Afrikanern die Zäune überwanden. Dabei wurden sie von
spanischen Polizisten festgenommen. Ohne Feststellung ihrer Personalien und
ohne Befragung wurden sie dann marokkanischen Beamten übergeben und durch
eine Tür zurück nach Marokko getrieben. In Spanien spricht man von „heißen
Rückführungen“.
Beiden Männern gelang es wenige Monate später erneut, nach Melilla
einzureisen, aber ihre Asylanträge wurden abgelehnt. Der eine Kläger wurde
2015 nach Mali abgeschoben, die Situation des anderen ist unbekannt. Sie
wurden vor Gericht vertreten.
Spanien argumentierte, dass die Afrikaner noch nicht spanisches
Staatsgebiet erreicht hätten. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hielt dies jedoch für unerheblich. Entscheidend sei, dass
die Migranten ein Gebiet erreicht hatten, in dem Spanien faktisch die
Kontrolle ausübt. Deshalb sei auch die Europäische Menschenrechtskonvention
anzuwenden, die kollektive Ausweisungen und Abschiebungen ohne jede Prüfung
des Einzelfalls verbiete.
## Die Konsequenzen
Die Entscheidung des EGMR wurde von einer Kammer mit sieben Richtern
getroffen und ist noch nicht rechtskräftig. Spanien wird wohl Rechtsmittel
einlegen und eine Entscheidung der Großen Kammer mit 17 Richtern verlangen.
Falls die das Urteil bestätigt, dürfte Spanien versuchen, die
Grenzsicherung seiner Exklaven Ceuta und Melilla den marokkanischen
Behörden zu überlassen.
## Die Reaktionen
Das Berliner European Center for Constitutional and Human Rights, das mit
Brot für die Welt die Klage betrieben hatte, spricht von einem
Präzedenzfall: Es sei nun klar, dass die Europäische
Menschenrechtskonvention auch an den Außengrenzen der EU gelte. Dies könnte
erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zu erwarten sind Klagen gegen die
Rückschiebung syrischer, irakischer und afghanischer Flüchtling aus
Ideomeni an der griechisch-mazedonischen Grenze.
3 Oct 2017
## AUTOREN
Christian Rath
Dominic Johnson
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Spanien
Melilla
Abschiebung
Ceuta und Melilla
Ceuta
Migration
Fluchtursachen
Schwerpunkt Emmanuel Macron
Afrikanische Flüchtende
Marokko
Ceuta und Melilla
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