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# taz.de -- Kampf gegen Gentrifizierung in Berlin: Senat will aufmüpfige Bezir…
> Die Bausenatorin und der Finanzsenator wollen, das andere Bezirke dem
> Beispiel von Friedrichshain-Kreuzberg beim Vorkaufsrecht folgen.
Bild: Wie kann die Berliner Mischung erhalten werden?
Wir kaufen die Stadt zurück: Bereits sechs Mal konnte Kreuzbergs
Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) den Erfolg vermelden, einen
spekulativen Hausverkauf verhindert zu haben. Nun soll das kommunale
Vorkaufsrecht auch in anderen Bezirken zum Zuge kommen. Das kündigten
Katrin Lompscher und Matthias Kollatz-Ahnen an. Die linke Bausenatorin und
der SPD-Finanzsenator stellten am Mittwoch das „Konzept zur Ausübung von
Vorkaufsrechten“ vor, das der Senat am Dienstag beschlossen hatte.
Beim Vorkaufsrecht kann der Bezirk einen bereits geschlossenen Kaufvertrag
für Mietshäuser für ungültig erklären und das Kaufrecht selbst zugunsten
eines Dritten, zum Beispiel einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft,
ausüben. Neben den sechs Fällen in Friedrichshain-Kreuzberg wurde damit je
einmal in Neukölln und Tempelhof-Schöneberg ein spekulativer Verkauf
verhindert.
Möglich macht das das Baugesetz, das in sogenannten Milieuschutzgebieten
die Zusammensetzung der Bevölkerung als schützenswertes Gut betrachtet. 39
dieser Milieuschutzgebiete (siehe Karte) gibt es in Berlin. Bausenatorin
Lompscher ist überzeugt, „dass schnell auch andere Bezirke vom
Vorkaufsrecht Gebrauch machen werden“.
Dazu aber musste man „ein Konzept finden, das standardisierbar ist“,
formulierte es Finanzsenator Kollatz-Ahnen. So dürfen die Bezirke künftig
nur aktiv werden, wenn das zu verkaufende Haus mindestens acht Wohnungen
habe und noch nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt sei.
Außerdem dürften die Mieten nicht mehr als zehn Prozent über dem
Quartiersdurchschnitt liegen. „Ein Kauf durch eine Wohnungsbaugesellschaft
muss auch finanziell tragfähig sein“, so Kollatz-Ahnen. „Wir können und
wollen als Land keine beliebigen Preise zahlen.“
Nicht selten aber bewege sich der Kaufpreis nur wenig über dem, was für
eine Wohnungsbaugesellschaft zu stemmen ist. Für diesen Fall springt das
Land ein. „Wir haben im Sondervermögen für die wachsende Stadt 100
Millionen Euro bereitgestellt“, betonte der Finanzsenator. „Wenn der Bezirk
etwa Belegungsrechte für eine soziale Einrichtung bekommt, kann ein
erhöhter Kaufpreis gerechtfertigt sein.“
Der Berliner Mieterverein begrüßte am Mittwoch das neue Konzept. „Doch
sollten Zukäufe über das Vorkaufsrecht nicht um jeden Preis erfolgen“,
warnt die stellvertretende Geschäftsführerin Wibke Werner, „andernfalls
würden auch die städtischen Unternehmen die Preisspirale auf dem
Immobilienmarkt antreiben.“ Zwar kann der Kaufpreis auch gemindert werden –
etwa für den Fall, dass er deutlich über dem Verkehrswert liegt. Doch der
bislang einzige Fall dieser Art an der Ecke Großgörschen-/Katzlerstraße in
Schönefeld wird bis heute vor Gericht verhandelt.
Ob nun alle Bezirke dem Aufruf folgen, ist fraglich. In Steglitz-Zehlendorf
wurde bisher kein einziges Milieuschutzgebiet ausgewiesen, obwohl auch dort
die Mieten stiegen, so Kollatz-Ahnen. Der Finanzsenator hat dort seinen
Wahlkreis. Regiert wird der Bezirk von der CDU und den Grünen.
16 Aug 2017
## AUTOREN
Uwe Rada
## TAGS
Katrin Lompscher
Matthias Kollatz-Ahnen
Vorkaufsrecht
Umwandlungsverordnung
Florian Schmidt
Deutsche Bahn
Vorkaufsrecht
Kreuzberg
Milieuschutz
Vorkaufsrecht
Florian Schmidt
Vorkaufsrecht
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