# taz.de -- Bundestagsabstimmung zur Ehe für alle: Grüne Anträge erfolglos | |
> Im Bundestag gibt es vorerst keine Abstimmung über die Einführung der Ehe | |
> für alle. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der Grünen | |
> abgewiesen. | |
Bild: Halt, Stopp! | |
KARLSRUHE afp | Die Grünen-Fraktion kann den Bundestag nicht zu einer | |
Abstimmung über die Einführung der Ehe für alle zwingen. Dass der Bundestag | |
die Gesetzesentwürfe der Grünen, Linken und des Bundesrats zur Einführung | |
der Ehe für alle seit 2013 nicht auf seine Tagesordnung gesetzt habe, sei | |
kein Verstoß gegen gegen das Gesetzesinitiativrecht der Grünen-Fraktion, | |
entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe | |
veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 BvQ 29/17) | |
Damit blieben Eilanträge der Grünen erfolglos. Sie wollten in Karlsruhe | |
erreichen, dass der Bundestag in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. | |
Juni über die Eheöffnung für homosexuelle Paare abstimmt. | |
Die ersten Gesetzesentwürfe der Grünen liegen seit 2013 beim zuständigen | |
Rechtsausschuss des Bundestags und wurden laut Beschluss bis Mai 2017 zwar | |
„in einer Vielzahl von Fällen“ immer wieder vertagt. Dies ist nach Ansicht | |
der Verfassungshüter aber noch keine „Verschleppung der Beschlussfassung“ | |
oder eine „Entleerung des Gesetzesinitiativrechts“ der Grünen-Fraktion. | |
Zwar verlange das Grundgesetz eine Beratung und Beschlussfassung von | |
Gesetzesvorlagen „in angemessener Frist“. Konkrete Vorgaben dazu gebe es | |
jedoch weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung des Bundestags. | |
Es sei aber dem Parlament grundsätzlich selbst vorbehalten, „die | |
Prioritäten bei der Bearbeitung“ seiner Angelegenheit selbst zu bestimmen. | |
20 Jun 2017 | |
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