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# taz.de -- Bundestagsabstimmung zur Ehe für alle: Grüne Anträge erfolglos
> Im Bundestag gibt es vorerst keine Abstimmung über die Einführung der Ehe
> für alle. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der Grünen
> abgewiesen.
Bild: Halt, Stopp!
Karlsruhe afp | Die Grünen-Fraktion kann den Bundestag nicht zu einer
Abstimmung über die Einführung der Ehe für alle zwingen. Dass der Bundestag
die Gesetzesentwürfe der Grünen, Linken und des Bundesrats zur Einführung
der Ehe für alle seit 2013 nicht auf seine Tagesordnung gesetzt habe, sei
kein Verstoß gegen gegen das Gesetzesinitiativrecht der Grünen-Fraktion,
entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 BvQ 29/17)
Damit blieben Eilanträge der Grünen erfolglos. Sie wollten in Karlsruhe
erreichen, dass der Bundestag in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30.
Juni über die Eheöffnung für homosexuelle Paare abstimmt.
Die ersten Gesetzesentwürfe der Grünen liegen seit 2013 beim zuständigen
Rechtsausschuss des Bundestags und wurden laut Beschluss bis Mai 2017 zwar
„in einer Vielzahl von Fällen“ immer wieder vertagt. Dies ist nach Ansicht
der Verfassungshüter aber noch keine „Verschleppung der Beschlussfassung“
oder eine „Entleerung des Gesetzesinitiativrechts“ der Grünen-Fraktion.
Zwar verlange das Grundgesetz eine Beratung und Beschlussfassung von
Gesetzesvorlagen „in angemessener Frist“. Konkrete Vorgaben dazu gebe es
jedoch weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung des Bundestags.
Es sei aber dem Parlament grundsätzlich selbst vorbehalten, „die
Prioritäten bei der Bearbeitung“ seiner Angelegenheit selbst zu bestimmen.
20 Jun 2017
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Bundestag
Grüne
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