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# taz.de -- Kommentar Verlorene Ehe-für-alle-Klage: Grünes Showjammern
> Die Klage der Grünen ist gescheitert – der Bundestag muss nicht über die
> „Ehe für alle“ abstimmen. Geholfen hat es der Partei dennoch.
Bild: Das Urteil enttäuscht – sicherlich auch Göring-Eckardt und Özdemir
Im Bundestag gibt es eine eindeutige Mehrheit für die Gleichstellung von
Schwulen und Lesben im Eherecht. SPD, Linke, Grüne und einige CDUler sind
für die „Ehe für alle“. Leider ist die SPD Teil der Großen Koalition –…
muss auf ihren Regierungspartner, die CDU/CSU, Rücksicht nehmen.
Diese Konstellation führte dazu, dass über entsprechende Oppositionsanträge
zur „Ehe für alle“ seit vier Jahren gar nicht abgestimmt wurde. Vertagung
folgte auf Vertagung. Das wirkte nicht nur ziemlich provokativ. Es war auch
politisch unnötig.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass die SPD in der Koalition mit Rücksicht
auf den Regierungspartner etwas ablehnt, das sie eigentlich gut findet. So
ist das nun mal in der Politik. Die Wähler verstehen das. SPD-Wähler
sowieso.
Die Koalition hat damit den Grünen eine Vorlage dafür gegeben, noch mal
öffentlich die Arroganz der Mehrheit zu kritisieren. Dass die
Oppositionsanträge dutzendfach vertagt wurden, brachte ihnen mehr
Öffentlichkeit, als wenn die Mehrheit sie schnell vom Tisch gewischt hätte.
Auch wenn die Grünen mit ihrer [1][Klage beim Bundesverfassungsgericht] nun
verloren haben – ihre Position konnten sie durch lautes Showjammern dennoch
deutlich machen.
Auch juristisch war die Klage nicht abwegig. Wer einen Gesetzentwurf
einbringt, sollte einen Anspruch haben, dass darüber spätestens am Ende der
Wahlperiode abgestimmt wird. So jedenfalls stellt sich der Bürger
parlamentarische Arbeit vor. Die Richter sahen das nun nicht so streng. Es
genüge, dass es mehrere Beratungen, eine Anhörung und eine aktuelle Stunde
gegeben habe
Für die Darstellung der Positionen in der Öffentlichkeit mag das
tatsächlich ausreichend sein. Sein hohes Ansehen genießt das Parlament aber
daher, dass es auch ein Entscheidungsorgan ist – das höchste im
demokratischen Staat. Diesen Nimbus haben die Richter mit ihrer
Entscheidung nun nicht gerade gestärkt.
20 Jun 2017
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[1] /!5410618/
## AUTOREN
Christian Rath
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Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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