| # taz.de -- Keylogger-Affäre: Früherer taz-Redakteur verurteilt | |
| > Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 | |
| > Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. | |
| Bild: Der in der taz gefundene Keylogger | |
| BERLIN taz | Die Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten | |
| Keylogger ist juristisch geklärt: Der frühere Redakteur Sebastian Heiser | |
| ist rechtskräftig verurteilt. Wie die Sprecherin der Berliner Strafgerichte | |
| am Freitag der taz sagte, hat der 38-Jährige den Strafbefehl von 160 | |
| Tagessätzen à 40 Euro akzeptiert. Er gilt nun als vorbestraft. | |
| Die insgesamt 6.400 Euro Geldstrafe muss er zahlen, weil er im Zeitraum von | |
| über einem Jahr einen Keylogger einsetzte. Mit diesem fing er Daten an | |
| Computern von KollegInnen ab und loggte sich mit den dadurch erlangten | |
| Passwörtern in fremde Accounts ein. | |
| Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und | |
| Computer angebracht ist, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge | |
| auf. Vor genau zwei Jahren wurde Heiser in der taz erwischt, als er den | |
| Stick von einem Rechner abzog. | |
| Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser im Herbst vergangenen Jahres wegen | |
| Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil er Mitte | |
| Januar zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht | |
| erschien, verhängte das Gericht den Strafbefehl. | |
| Zur Verlesung der Anklageschrift oder Befragung von Zeugen kam es deshalb | |
| nicht. Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen in ein Land in Südostasien | |
| abgesetzt, das mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen | |
| hat. Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Täters als unklar | |
| bezeichnete, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert | |
| war. | |
| Von Heiser selbst war keine Stellungnahme zu bekommen. „Herr Heiser wird | |
| sich, nachdem das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen ist, zumindest | |
| vorläufig nicht zu den Vorwürfen äußern“, teilte sein Anwalt Carsten Hoen… | |
| auf Anfrage mit. Er schließe es aber nicht aus, „dass er sich zu einem | |
| späteren Zeitpunkt noch einmal melden wird“. | |
| Im Juni 2016 publizierte die taz die Ergebnisse einer aufwendigen | |
| [1][Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23 Personen | |
| von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von ihnen | |
| Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege an | |
| seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber nicht | |
| äußern. | |
| 17 Feb 2017 | |
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| Sebastian Erb | |
| Martin Kaul | |
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