# taz.de -- Keylogger-Affäre: Früherer taz-Redakteur verurteilt | |
> Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 | |
> Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. | |
Bild: Der in der taz gefundene Keylogger | |
BERLIN taz | Die Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten | |
Keylogger ist juristisch geklärt: Der frühere Redakteur Sebastian Heiser | |
ist rechtskräftig verurteilt. Wie die Sprecherin der Berliner Strafgerichte | |
am Freitag der taz sagte, hat der 38-Jährige den Strafbefehl von 160 | |
Tagessätzen à 40 Euro akzeptiert. Er gilt nun als vorbestraft. | |
Die insgesamt 6.400 Euro Geldstrafe muss er zahlen, weil er im Zeitraum von | |
über einem Jahr einen Keylogger einsetzte. Mit diesem fing er Daten an | |
Computern von KollegInnen ab und loggte sich mit den dadurch erlangten | |
Passwörtern in fremde Accounts ein. | |
Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und | |
Computer angebracht ist, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge | |
auf. Vor genau zwei Jahren wurde Heiser in der taz erwischt, als er den | |
Stick von einem Rechner abzog. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser im Herbst vergangenen Jahres wegen | |
Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil er Mitte | |
Januar zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht | |
erschien, verhängte das Gericht den Strafbefehl. | |
Zur Verlesung der Anklageschrift oder Befragung von Zeugen kam es deshalb | |
nicht. Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen in ein Land in Südostasien | |
abgesetzt, das mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen | |
hat. Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Täters als unklar | |
bezeichnete, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert | |
war. | |
Von Heiser selbst war keine Stellungnahme zu bekommen. „Herr Heiser wird | |
sich, nachdem das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen ist, zumindest | |
vorläufig nicht zu den Vorwürfen äußern“, teilte sein Anwalt Carsten Hoen… | |
auf Anfrage mit. Er schließe es aber nicht aus, „dass er sich zu einem | |
späteren Zeitpunkt noch einmal melden wird“. | |
Im Juni 2016 publizierte die taz die Ergebnisse einer aufwendigen | |
[1][Rekonstruktion der Ereignisse]. Demnach waren mindestens 23 Personen | |
von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von ihnen | |
Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege an | |
seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber nicht | |
äußern. | |
17 Feb 2017 | |
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[1] /Keylogger-Affaere-in-der-taz/!5307828 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Erb | |
Martin Kaul | |
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