| # taz.de -- Kommentar Keylogger am Arbeitsplatz: Popeln bleibt Privatsache | |
| > Das Bundesarbeitsgericht verbot die Aufzeichnung von Tastatureingaben | |
| > ohne Verdacht. Zu Recht. Angestellte haben Persönlichkeitsrechte. | |
| Bild: Ein Keylogger zeichnet jede Tastatureingabe auf. Doch das Urteil zeigt: A… | |
| Wenn von „Keyloggern“ die Rede ist, zucken taz-Mitarbeiter zusammen. | |
| Immerhin hatte der ehemalige taz-Redakteur Sebastian H. einige Zeit lang | |
| KollegInnen mit Hilfe von Keyloggern ausspioniert. Dabei interessierte er | |
| sich wohl vor allem für das Privatleben von Praktikantinnen. Im Februar | |
| 2017 wurde ein Strafbefehl über 6400 Euro rechtskräftig. | |
| Ein Keylogger ist eine Spähsoftware, die jede Tastatureingabe eines | |
| Computers aufzeichnet. Auch später gelöschte Buchstaben und Sätze sind | |
| festgehalten. Man kann den Überwachten geradezu beim Denken zusehen. | |
| Im Fall, [1][den nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden musste], | |
| wurde der Keylogger nicht von einem Kollegen, sondern vom Arbeitgeber | |
| eingesetzt. Er identifizierte damit einen Beschäftigten, der in der | |
| Arbeitszeit ein Computerspiel programmierte und für die Firma seines Vaters | |
| Aufträge erledigte. Der Keylogger belegte, dass der Mitarbeiter große Teile | |
| seiner Arbeitszeit privaten Interessen widmete. Das BAG hat die Kündigung | |
| dennoch kassiert, denn die Daten des Keyloggers waren nicht verwertbar. Ein | |
| Arbeitgeber darf seine Beschäftigte nichts „ins Blaue hinein“ | |
| ausspionieren. Nur wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, können Keylogger | |
| zur Überprüfung des Verdachts eingesetzt werden. | |
| Das Urteil kommt nicht überraschend. Das Bundesarbeitsgericht verfolgt | |
| damit eine Linie weiter, die es vor Jahren bereits zum Einsatz von | |
| Videokameras am Arbeitsplatz entwickelt hat. So ist es verboten, alle | |
| Beschäftigten ständig – offen oder heimlich – bei der Arbeit zu filmen. N… | |
| wenn ein konkreter Verdacht besteht, zum Beispiel weil es in einer | |
| bestimmten Kasse auffällig häufig zu Fehlbeträgen kommt, kann der | |
| Arbeitgeber diese Kasse zeitweise video-überwachen. | |
| ## Po-Kratzen und Sex-Chats | |
| Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist auch am Arbeitsplatz berechtigt. | |
| Niemand muss es sich gefallen lassen, dass jede Bewegung, jedes Nasebohren, | |
| jedes Kratzen am Po gefilmt wird. Man weiß ja auch nie, wer sich solche | |
| Aufnahmen dann (illegal) ansieht und wo unvorteilhafte Filmchen später mal | |
| (illegal) landen. Das Gleiche gilt auch für den Einsatz von Keyloggern, der | |
| zum Beispiel peinliche Tippfehler aufzeichnet, bevor sie korrigiert werden. | |
| Und gerade wenn der Arbeits-Computer auch für Privates genutzt wird, wird | |
| sehr konkret dokumentiert, von der PIN des Onlinekontos bis zur Auswahl des | |
| Sex-Chats. | |
| Es ist gut, dass Gerichte solche Überwachungs-Exzesse von Arbeitgebern | |
| unterbinden. Noch konsequenter wäre der Staat, wenn er auch selbst bei der | |
| Kriminalitätsbekämpfung auf anlasslose und flächendeckende | |
| Vorratsdatenspeicherungen verzichten würde. | |
| 28 Jul 2017 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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