# taz.de -- Kommentar Keylogger am Arbeitsplatz: Popeln bleibt Privatsache | |
> Das Bundesarbeitsgericht verbot die Aufzeichnung von Tastatureingaben | |
> ohne Verdacht. Zu Recht. Angestellte haben Persönlichkeitsrechte. | |
Bild: Ein Keylogger zeichnet jede Tastatureingabe auf. Doch das Urteil zeigt: A… | |
Wenn von „Keyloggern“ die Rede ist, zucken taz-Mitarbeiter zusammen. | |
Immerhin hatte der ehemalige taz-Redakteur Sebastian H. einige Zeit lang | |
KollegInnen mit Hilfe von Keyloggern ausspioniert. Dabei interessierte er | |
sich wohl vor allem für das Privatleben von Praktikantinnen. Im Februar | |
2017 wurde ein Strafbefehl über 6400 Euro rechtskräftig. | |
Ein Keylogger ist eine Spähsoftware, die jede Tastatureingabe eines | |
Computers aufzeichnet. Auch später gelöschte Buchstaben und Sätze sind | |
festgehalten. Man kann den Überwachten geradezu beim Denken zusehen. | |
Im Fall, [1][den nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden musste], | |
wurde der Keylogger nicht von einem Kollegen, sondern vom Arbeitgeber | |
eingesetzt. Er identifizierte damit einen Beschäftigten, der in der | |
Arbeitszeit ein Computerspiel programmierte und für die Firma seines Vaters | |
Aufträge erledigte. Der Keylogger belegte, dass der Mitarbeiter große Teile | |
seiner Arbeitszeit privaten Interessen widmete. Das BAG hat die Kündigung | |
dennoch kassiert, denn die Daten des Keyloggers waren nicht verwertbar. Ein | |
Arbeitgeber darf seine Beschäftigte nichts „ins Blaue hinein“ | |
ausspionieren. Nur wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, können Keylogger | |
zur Überprüfung des Verdachts eingesetzt werden. | |
Das Urteil kommt nicht überraschend. Das Bundesarbeitsgericht verfolgt | |
damit eine Linie weiter, die es vor Jahren bereits zum Einsatz von | |
Videokameras am Arbeitsplatz entwickelt hat. So ist es verboten, alle | |
Beschäftigten ständig – offen oder heimlich – bei der Arbeit zu filmen. N… | |
wenn ein konkreter Verdacht besteht, zum Beispiel weil es in einer | |
bestimmten Kasse auffällig häufig zu Fehlbeträgen kommt, kann der | |
Arbeitgeber diese Kasse zeitweise video-überwachen. | |
## Po-Kratzen und Sex-Chats | |
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist auch am Arbeitsplatz berechtigt. | |
Niemand muss es sich gefallen lassen, dass jede Bewegung, jedes Nasebohren, | |
jedes Kratzen am Po gefilmt wird. Man weiß ja auch nie, wer sich solche | |
Aufnahmen dann (illegal) ansieht und wo unvorteilhafte Filmchen später mal | |
(illegal) landen. Das Gleiche gilt auch für den Einsatz von Keyloggern, der | |
zum Beispiel peinliche Tippfehler aufzeichnet, bevor sie korrigiert werden. | |
Und gerade wenn der Arbeits-Computer auch für Privates genutzt wird, wird | |
sehr konkret dokumentiert, von der PIN des Onlinekontos bis zur Auswahl des | |
Sex-Chats. | |
Es ist gut, dass Gerichte solche Überwachungs-Exzesse von Arbeitgebern | |
unterbinden. Noch konsequenter wäre der Staat, wenn er auch selbst bei der | |
Kriminalitätsbekämpfung auf anlasslose und flächendeckende | |
Vorratsdatenspeicherungen verzichten würde. | |
28 Jul 2017 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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